
Diskriminierungsverbot soll um sexuelle Identität erweitert werden
AI-generated summary
Artikel 3 des Grundgesetzes regelt den Gleichheitsgrundsatz und verbietet Diskriminierung aus verschiedenen Gründen. Eine Änderung des Grundgesetzes erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag.
Artikel 3 des Grundgesetzes verbietet die Diskriminierung aus verschiedenen Gründen - aus Sicht von Justizministerin Stefanie Hubig sollte ein weiterer Grund hinzukommen. In einem Zeitungsinterview warb sie für eine Erweiterung: "Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität", sagte die SPD-Politikerin der Rheinischen Post.
Dies sei eine angemessene Reaktion auf den islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day in Berlin.
Hubig: "Nur logisch"
Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen etwa aufgrund ihrer Abstammung, Sprache, Heimat oder Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Religion oder politischer Anschauungen sind bereits in Artikel 3 aufgeführt. "Es ist nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten", betonte Hubig.
Das Wort queer ist ein Sammelbegriff für Personen, deren sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder Lebensweise nicht der traditionellen Norm von Heterosexualität und Zweigeschlechtlichkeit entspricht.
Hubig will Union überzeugen
In der schwarz-roten Regierungskoalition müsste die Justizministerin aber noch die CDU von ihrem Vorhaben überzeugen. Dass das gelingen kann, hält sie für möglich. Es gebe zwar noch Vorbehalte, aber auch ermutigende Signale.
Hubig nannte etwa die Reaktion von Kanzler Friedrich Merz auf den Anschlag in Berlin. Er habe angekündigt, sich für den Schutz der queeren Community einzusetzen. Mit einer Grundgesetzänderung könne er diese Worte "mit Leben füllen". Innerhalb der Regierung müsse das Thema noch besprochen werden, sagte Hubig.
Da für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag nötig ist, müsste Hubig auch noch die Opposition von ihrem Vorhaben überzeugen.
Anschlag auf CSD hatte Debatte entfacht
Auch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hatte bereits eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz queerer Menschen gefordert.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und fünf europäische Amtskollegen fordern eine EU-weite Übergewinnsteuer für Energiekonzerne. Das Thema soll beim Treffen der EU-Finanzminister Mitte September in Irland diskutiert werden, um auf hohe Energiepreise zu reagieren.

Die FDP fordert zur Senkung der Gaspreise und Sicherung der Versorgung eine Ausweitung der heimischen Gasförderung. Generalsekretär Martin Hagen plädiert dabei auch für den Einsatz weiterentwickelter Fracking-Verfahren und eine Senkung der staatlichen Abgaben.

Der Deutsche Städtetag plädiert für eine Vollversicherung in der Pflege, um Senioren vor Sozialhilfeabhängigkeit zu schützen und Kommunen finanziell zu entlasten. Präsident Burkhard Jung schlägt zudem einen Deckel für Eigenanteile bei Heimplätzen vor.

Juristen des Bundestages bewerten das Heizungsgesetz der Bundesregierung weiterhin als potenziell verfassungswidrig. Trotz vorgenommener Nachbesserungen sehen die Experten ein Risiko für ein Scheitern des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der CDU-Kommunalpolitiker Bernd Prange aus Sachsen-Anhalt hat öffentlich zur Wahl der AfD aufgerufen und die Partei mit 10.000 Euro unterstützt. Er kritisiert den Kurs der Union scharf und provoziert aktiv ein Parteiausschlussverfahren.
Annalena Baerbock steht kurz vor Ende ihrer Amtszeit als UN-Generalversammlungspräsidentin unter Druck. USA und Russland kritisieren ihr transparentes Auswahlverfahren für den nächsten UN-Generalsekretär als Kompetenzüberschreitung.