Kritik am neuen Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg
Quick Look
- Das neue Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg stößt auf Kritik.
- Kommunen bemängeln mangelnde Praktikabilität und Überwachbarkeit.
- Gesundheitsminister Hildenbrand schlägt 15 Meter als Orientierungsgröße vor, was OB Palmer jedoch für zu aufwendig hält.
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Why It Matters
Seit dem 1. Juni gelten in Baden-Württemberg strengere Nichtraucherschutzregeln, die nun auf Kritik stoßen. Insbesondere die Definition von Rauchverbotsbereichen an Bushaltestellen ist unklar.
Kaum ist das neue Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, steht es schon in der Kritik. Seit dem 1. Juni gelten in Baden-Württemberg strengere Regeln – doch vor allem in den Kommunen stößt das Gesetz auf wenig Gegenliebe. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (parteilos) bezeichnet es als nicht praktikabel, der Stuttgarter Frank Nopper (CDU) kritisiert es als «kein sehr ausgereiftes und praxistaugliches Werk der Gesetzgebungskunst».
Nun will das Land nachbessern. «Natürlich nehmen wir alle Rückmeldungen, die wir bekommen, ernst», sagte Gesundheitsminister Oliver Hildenbrand (Grüne) – selbst einer der wenigen Raucher in der Landesregierung. Gesetze müssten gut nachvollziehbar und umsetzbar sein, deshalb würden die Anwendungshinweise zum Gesetz aktualisiert.
Ein konkretes Problem für die Rathauschefs: Das Gesetz definiert nicht eindeutig, wie groß Rauchverbotsbereiche rund um Bushaltestellen sein sollen. Hildenbrand hat dafür einen pragmatischen Vorschlag – er orientiert sich an den Halteverboten der Straßenverkehrsordnung: «15 Meter vor dem Schild, 15 Meter nach dem Schild auf einer Breite von 2,5 Metern dürfen keine Autos halten», sagte Hildenbrand. «Vielleicht ist das eine gute Orientierungsgröße: Dort, wo nicht gehalten werden darf, darf auch nicht geraucht werden.»
Tübingens OB Palmer weiter unzufrieden
Mit dem Vorschlag ist Tübingens OB Palmer allerdings keineswegs zufrieden: «Das hilft zwar für Klarheit», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. «Es führt aber zu immensen Investitionen, um es rechtssicher zu markieren.» Deshalb sei es nicht sinnvoll. «Weder die Raucher noch die Bürger laufen mit einem Zollstock herum», sagte Palmer.
Er befürworte auch weiterhin einen entsprechenden Vorschlag des Normenkontrollrats (NKR), wonach ein Rauchen im Bereich von Wartehäuschen verboten werden sollte. Der NKR hatte unter anderem auch kritisiert, ein Rauchverbot an zahlreichen offenen Haltestellen sei praktisch kaum zu überwachen und zusätzlicher bürokratischer Aufwand. Kommunen hätten Schwierigkeiten, Verstöße konsequent zu ahnden.
Das neue Nichtraucherschutzgesetz sieht zusätzliche Rauchverbote an Orten vor, an denen viele Kinder und Jugendliche unterwegs sind – etwa auf Spielplätzen, an Haltestellen, in Freibädern, Zoos oder Freizeitparks. Auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas fallen nun unter die Regeln für Raucher, weil beim Verbrennen oder Erhitzen gesundheitsschädliche Stoffe entstehen.
Open Questions
- Wie werden die Anwendungshinweise konkretisiert?
- Welche Investitionen sind für die Markierung nötig?
- Wie wird die Überwachung und Ahndung von Verstößen sichergestellt?


