Le Pen will trotz Berufungsurteil bei Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren
Quick Look
- Marine Le Pen kündigt Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2027 an, trotz Berufungsurteil wegen Veruntreuung von EU-Geldern.
- Sie will gegen die Fußfessel-Auflage Revision einlegen.
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Why It Matters
Marine Le Pen wurde wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Ein Berufungsgericht ermöglichte ihr nun die Kandidatur, verhängte aber eine Fußfessel-Auflage.
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen will trotz des Berufungsurteils gegen sie bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr kandidieren.
»Ich werde bei den Präsidentschaftswahlen 2027 ohne elektronische Fußfessel antreten«, sagte Le Pen dem französischen Sender TF1. Zudem kündigte sie an, gegen die Gerichtsentscheidung Revision einlegen zu wollen.
Ein Berufungsgericht hatte Le Pen am heutigen Dienstag im Falle der Veruntreuung von EU-Geldern die Teilnahme an der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr grundsätzlich ermöglicht. Allerdings verpflichtete es die rechtsnationale Politikerin zum Tragen einer Fußfessel. Le Pen hatte ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. Eine Berufung hätte aufschiebende Wirkung für die Fußfessel.
Gericht schwächte Urteil aus erster Instanz ab
Mit der Gerichtsentscheidung wurde ein Urteil aus erster Instanz abgeschwächt. Le Pen darf nun nur noch 15 Monate nicht zu Wahlen antreten, zudem wird ihr für 30 Monate das passive Wahlrecht auf Bewährung entzogen. Die 15 Monate hat sie bereits abgebüßt. Damit war ihr theoretisch die Kandidatur zur Präsidentschaftswahl im April 2027 möglich.
Das Berufungsgericht bestätigte jedoch Le Pens Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren, davon zwei zur Bewährung. Die Haftstrafe soll durch die Fußfessel abgegolten werden. Auch ihre Strafzahlung von 100.000 Euro bestätigte das Gericht.
In einer später veröffentlichten Urteilsbegründung nahm das Gericht sogar auf die kommende Wahl Bezug: Die Richterinnen hätten Le Pens Unwählbarkeits-Strafe im Berufungsprozess so abgeschwächt, dass sie »mit den grundlegenden Garantien der Bürger vereinbar« sei. Ziel sei gewesen, »den Grundsatz der Kandidaturfreiheit« zu wahren, welcher »eine wesentliche Voraussetzung für die demokratische Ausübung des allgemeinen Wahlrechts« darstelle. Es darf davon ausgegangen werden, dass das Gericht einer Kandidatur Le Pens nicht im Wege stehen wollte, weil es das nicht als demokratisch angesehen hätte.
Le Pen veruntreute EU-Gelder
Die Parteichefin des Rassemblement National war im März vergangenen Jahres wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, zwischen 2004 und 2016 Finanzmittel der Europäischen Union in Höhe von mehreren Millionen Euro veruntreut zu haben.
Le Pen hatte – das bestritt auch ihre Verteidigung nicht – mit anderen Parteimitgliedern parlamentarische Assistenten im EU-Parlament angestellt, die in Wirklichkeit für die Partei in Frankreich arbeiteten, darunter etwa einen Leibwächter.
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Le Pen wird gegen die Fußfessel-Auflage Revision einlegen.
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- Wird Le Pen die Fußfessel-Auflage akzeptieren?
- Wie wird die Revision gegen die Fußfessel-Auflage ausgehen?
