Lohnsteuerermäßigung: So können Arbeitnehmer ihre Steuerlast monatlich senken
Angesichts steigender Lebenshaltungskosten können Pendler und Steuerzahler mit hohen Ausgaben durch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ihr monatliches Nettoeinkommen erhöhen.
Quick Look
- Angesichts hoher Spritpreise können Arbeitnehmer durch einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ihr monatliches Nettoeinkommen steigern.
- Das Finanzamt gewährt Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.
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Why It Matters
Arbeitnehmer können durch die Lohnsteuerermäßigung Freibeträge geltend machen, um monatlich mehr Netto vom Brutto zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1230 Euro übersteigen.
Frankfurt. Die Preise für Benzin und Diesel erreichen immer neue Rekordwerte. Die Bundesregierung will die Autofahrer entlasten. Doch konkrete Maßnahmen und ein Zeitplan sind noch nicht bekannt. Wer das Auto für den Weg zur Arbeit braucht, kann aber selbst für Entlastung sorgen – ein Schreiben ans Finanzamt genügt.
Hintergrund ist der sogenannte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung: Wenn absehbar ist, dass bei Steuerzahlern in den nächsten ein bis zwei Jahren hohe Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen anfallen, gewährt das Finanzamt einen Freibetrag. Und der steigert das monatliche Nettoeinkommen.
Wer das Auto für den Weg zur Arbeit nutzt, kann die Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und damit Steuern sparen. Seit Jahresbeginn können Pendler ab dem ersten Kilometer 38 Cent pro Kilometer als Entfernungspauschale geltend machen. Zuvor waren für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent absetzbar.
Damit sich die Kosten tatsächlich auswirken, müssen sie den sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Dieser steht jedem Arbeitnehmer zu und liegt aktuell bei 1230 Euro.
Schon wer an 220 Tagen im Jahr zur Arbeit pendelt und dabei für die einfache Strecke 15 Kilometer zurücklegt, knackt mit 1254 Euro diese Schwelle. Kommen weitere berufsbedingte Ausgaben – zum Beispiel für Fortbildungen, Fachliteratur oder eine doppelte Haushaltsführung – hinzu, kann sich das zu einer ordentlichen Steuererstattung summieren.
Allerdings gibt es diese Erstattung in der Regel erst mehr als ein Jahr später – nachdem man die Steuererklärung ausgefüllt und das Finanzamt sie bearbeitet hat.
Wer schon früher sparen möchte, kann eine Lohnsteuerermäßigung beantragen – für ein Jahr oder gleich für zwei. Diese führt dazu, dass der Arbeitgeber jeden Monat weniger Steuern vom Bruttogehalt einbehält und ein höheres Nettoeinkommen auf dem Konto landet.
Wer bereits einen Zugang zu Elster, dem „Online-Finanzamt“ der Finanzverwaltung, hat, kann den Antrag digital über dieses Portal stellen. Auf der Website der Bundesfinanzverwaltung (Formular-Management-System) kann der Antrag auch heruntergeladen, ausgefüllt, ausgedruckt und dann per Post an das Finanzamt am Wohnort geschickt werden.
Damit das Finanzamt einen Steuerfreibetrag gewährt, muss die Summe der geltend gemachten Aufwendungen bei mehr als 600 Euro liegen. Bei Werbungskosten zählen nur die Beträge oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Bei Sonderausgaben muss der Pauschbetrag von 36 Euro überschritten werden.
Wer nur die Kosten fürs Pendeln angibt, kann die Lohnsteuerermäßigung also ab einem einfachen Arbeitsweg von 22 Kilometern, der an 220 Tagen im Jahr zurückgelegt wird, nutzen. Daraus ergibt sich – abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrags – ein Steuerfreibetrag in Höhe von 609 Euro.
Hat ein Arbeitnehmer einen persönlichen Steuersatz von 30 Prozent und bezieht zwölf Gehälter im Jahr, erhält er grob gerechnet pro Monat etwa 15 Euro mehr Nettogehalt. Richtig interessant wird das Sparmodell also erst bei höheren Ausgaben.
Die Ausgaben fürs Pendeln lassen sich schon im Voraus genau berechnen. Wer bei anderen Kosten noch unsicher ist – etwa bei den Aufwendungen rund um eine Fortbildung –, sollte nicht zu großzügig aufrunden. „Zum einen wird das Finanzamt bei unplausiblen Angaben wahrscheinlich nachfragen“, sagt Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler (BdSt). „Und zum anderen müssen zu wenig gezahlte Steuern im folgenden Jahr nachgezahlt werden.“
Denn wer den Lohnsteuerfreibetrag nutzt, ist für das betreffende Jahr zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Und darin müssen Steuerzahler ihre tatsächlichen – und nicht etwa die geschätzten – Einnahmen und Ausgaben angeben und entsprechende Belege vorhalten.
Unterm Strich tragen Arbeitnehmer also immer die gleiche Steuerlast – egal, ob sie die Lohnsteuerermäßigung beantragen oder nicht. „Welche Variante besser ist, hängt vom persönlichen Umgang mit Geld ab“, sagt Karbe-Geßler. „Manche Steuerzahler nutzen das Finanzamt wie eine Sparbüchse und finanzieren mit der Steuererstattung einen Urlaub oder größere Anschaffungen.“
So wird die Gefahr gebannt, dass eine monatliche Steuerersparnis ohne großen Effekt in der privaten Haushaltskasse verpufft. Wer das zusätzliche Nettoeinkommen dagegen konsequent investiert – zum Beispiel in einen monatlichen ETF-Sparplan –, kann mit dem Lohnsteuerfreibetrag tatsächlich einen finanziellen Vorteil erzielen.
Auch bei hohen Sonderausgaben kann sich ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lohnen. Eltern können etwa Aufwendungen für die Betreuung oder das Schuldgeld ihrer Kinder geltend machen. Daneben kommen auch Unterhaltszahlungen oder Spenden in Betracht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann ebenfalls das Nettoeinkommen erhöhen.
Auch außergewöhnliche Belastungen können vorab berücksichtigt werden. „Besonders sinnvoll ist das bei Steuerpflichtigen, die einen Anspruch auf einen Pauschbetrag haben“, sagt Karbe-Geßler. „Denn die Höhe dieser Beträge ist vorab bekannt, und sie gelten zum Teil für mehrere Jahre.“ Dazu gehören der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene, der Pflege-Pauschbetrag für pflegende Privatpersonen sowie die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale.
Eheleute tragen die Kosten rund um ihre Familie oder eine Immobilie häufig gemeinsam. „Bei einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können sie entscheiden, ob bestimmte Ausgaben nur bei einem Partner berücksichtigt werden sollen oder je zur Hälfte bei beiden“, sagt Steuerexpertin Karbe-Geßler. Dies kann in den Antragsformularen für einen „Vereinfachten Antrag“ angegeben werden.
Zusätzlich können Verheiratete ihr Nettoeinkommen auch durch die Wahl der optimalen Steuerklasse beeinflussen. Wählt der Besserverdiener die Steuerklasse III und der Partner mit dem niedrigeren Einkommen die Steuerklasse V, sind die monatlichen Nettoeinkommen in Summe besonders hoch. Allerdings trägt der Geringverdiener dann einen überproportionalen Anteil der Steuerlast. Als gerechter empfinden es viele Paare, wenn beide Steuerklasse IV oder IV mit Faktor nutzen.
Bei diesem Faktorverfahren zahlen beide Partner jeweils den Lohnsteueranteil, der ihrem Anteil am gemeinsamen Einkommen entspricht. Der Antrag auf Steuerklassenwechsel kann direkt mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung eingereicht werden.
Hat das Finanzamt die Lohnsteuerermäßigung oder den Steuerklassenwechsel vermerkt, müssen sich die Arbeitnehmer um nichts weiter kümmern. Der Arbeitgeber erfährt von der Änderung, sobald er im Rahmen der nächsten Lohn- und Gehaltsabrechnung beim Finanzamt die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) abruft.
Allerdings: „Dem Arbeitgeber wird nur der gewährte Freibetrag über ELStAM mitgeteilt, nicht, wie dieser zustande gekommen ist“, sagt ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF). Arbeitnehmer müssen also keine Sorge haben, dass ihr Chef auf diesem Wege ungewollt sehr persönliche Informationen – etwa zu hohen Krankheitskosten – erhält.
Open Questions
- Wie hoch sind die individuellen Freibeträge im Einzelfall?







