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MDR kündigt juristisches Vorgehen gegen Austritt Sachsen-Anhalts an
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Die Welt1h agoPolitics2 min readGermany

MDR kündigt juristisches Vorgehen gegen Austritt Sachsen-Anhalts an

Quick Look

  • Der MDR kündigt juristische Schritte an, falls Sachsen-Anhalt aus dem Staatsvertrag austritt.
  • Ein Ausstieg wäre frühestens 2029 wirksam, und der MDR könnte als Zwei-Länder-Anstalt fortbestehen.
  • Der Rundfunkbeitrag bliebe trotz Kündigung bestehen.

AI-generated summary

Why It Matters

Die AfD in Sachsen-Anhalt hat angekündigt, aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk aussteigen zu wollen. Der MDR kündigt nun juristische Schritte dagegen an.

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Im Falle eines rechtswirksamen Ausstiegs Sachsen-Anhalts aus dem MDR-Staatsvertrag hat die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt Konsequenzen angekündigt. Gegen eine mögliche Kündigung durch eine neue Landesregierung nach der Wahl im September würde der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) zeitnah juristisch vorgehen, sagte der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, zu entsprechenden Ankündigungen der in Umfragen vorn liegenden AfD.

Zwar könne eine Landesregierung, rein rechtlich betrachtet, das bestehende Mediensystem umgestalten. Es sei jedoch nicht zulässig, „Tabula rasa“ zu etablieren und eine Leerstelle in der Medienlandschaft zu hinterlassen. Vielmehr müsste „ein adäquater öffentlich-rechtlicher Rundfunk angeboten werden, der den Grundsätzen der Verfassung entspricht“. Das sei verfassungsrechtlich so vorgesehen, und das gelte auch im Fall eines Wahlsiegs der AfD, sagte Schröder.

MDR könnte als Zwei-Länder-Anstalt fortbestehen

Eine Kündigung könnte frühestens nach einer zweijährigen Frist zum 1. Januar 2029 wirksam werden. Im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung wäre der MDR statt einer Drei-Länder-Anstalt dann künftig eine Zwei-Länder-Anstalt. Wie Schröder bestätigte, bliebe der Staatsvertrag mit den anderen beiden Ländern Sachsen und Thüringen bestehen.

Die AfD in Sachsen-Anhalt hat in Aussicht gestellt, aus dem bisherigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszusteigen und Medienverträge zu kündigen. Falls Sachsen-Anhalt rechtswirksam aus dem MDR-Staatsvertrag herausfällt, wäre dies Schröder zufolge „auf jeden Fall eine Situation mit Unsicherheiten und Risiken“.

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Er verwies darauf, dass es auch bei einem Ausstieg aus dem MDR bei der Verpflichtung zum Rundfunkbeitrag bliebe. Mit einer Kündigung könne der Beitrag nicht gestrichen werden, weil er nicht auf einem Staatsvertrag beruhe, sondern auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur aktuellen Beitragssumme von 18,36 Euro. „Eine neue Anpassung müssten erst alle 16 Bundesländer einstimmig beschließen“, sagte der Jurist.

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Der MDR steht auch jenseits juristischer Auseinandersetzungen vor Herausforderungen. Intendant Ralf Ludwig sagte: „Zu den 160 Millionen Euro, die wir bis 2028 einsparen müssen, kommen wegen der ausgebliebenen Beitragserhöhung rund 30 Millionen an Einsparungen hinzu.“ Setze sich auch die neue Beitragsempfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nicht durch, dann fehlen dem MDR Ludwig zufolge von 2027 an weitere 30 Millionen Euro.

Streit um Höhe des Rundfunkbeitrags

Die Bundesländer hatten die zunächst von der KEF ermittelte Anhebung zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro nicht umgesetzt, darüber verhandelt das Bundesverfassungsgericht derzeit nach einer Senderklage. Im Februar hatte die KEF dann empfohlen, den Rundfunkbeitrag von 2027 an nur noch um 28 Cent auf 18,64 Euro zu erhöhen. Eine Entscheidung steht noch aus.

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Zum Thema digitale Transformation kündigte der MDR einen regionalen Digitalkanal an, der von 2028 an auf YouTube abrufbar sein wird. Laut dem Direktor des MDR-Landesfunkhauses Sachsen-Anhalt, Tim Herden, wird er derzeit für die Zielgruppe zwischen 35 und 50 Jahren aufgebaut. Geplant seien acht- bis zehnminütige Reportagen sowie weitere Beiträge und Dokumentationen aus Mitteldeutschland.

epd/jho

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Der MDR wird gegen einen Austritt Sachsen-Anhalts juristisch vorgehen.

    Very likely · Within days

  • Eine Kündigung des Staatsvertrags wird frühestens zum 1. Januar 2029 wirksam.

    Likely · Within years

Open Questions

  • Wie wird das Bundesverfassungsgericht über die Beitragshöhe entscheiden?
  • Welche konkreten juristischen Schritte wird der MDR einleiten?
  • Wie wird sich ein möglicher Austritt auf die Finanzierung des MDR auswirken?

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This article was originally published by Die Welt.

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