Nach Rissvorfällen: HessenForst prüft Wolfsabschuss im Lahn-Dill-Kreis
Im Wolfsterritorium Greifenstein häufen sich Nutztierrisse. HessenForst prüft eine präventive Entnahme nach dem Bundesjagdgesetz.
Quick Look
- Nach gehäuften Nutztierrissen im Wolfsterritorium Greifenstein prüft HessenForst einen Abschuss zur Schadensabwehr.
- Das Bundesjagdgesetz bietet hierfür eine Rechtsgrundlage, nachdem drei verschiedene Wölfe Weideschutzzäune überwunden haben.
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Why It Matters
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies kürzlich Eilanträge von Naturschutzvereinigungen gegen den Abschuss von Jungwölfen zurück.
Nach mehreren Rissvorfällen im Wolfsterritorium Greifenstein (Lahn-Dill-Kreis) könnte es jetzt auch zum Abschuss eines Wolfes zur Schadensabwehr kommen. Das Bundesjagdgesetz biete dafür eine entsprechende Rechtsgrundlage, sagte ein Sprecher des Landesbetriebs HessenForst, bei dem auch das Wolfszentrum Hessen angesiedelt ist.
Die Rissereignisse in der Region hätten sich innerhalb der vergangenen Wochen gehäuft. Verursacher seien drei unterschiedliche Wolfsindividuen, sagte der Sprecher. Das Bundesjagdgesetz besagt: Falls ein Tier im Zuge eines Nutztierrisses einen zumutbaren Weideschutz überwindet, kann ein Wolf eines Territoriums jeweils für sechs Wochen und in einem Umkreis von 20 Kilometern um einen Rissvorfall zum Abschuss freigegeben werden. Diese Voraussetzungen seien nunmehr gegeben, hieß es. Derzeit werde eine «präventive Entnahme zur Schadensabwehr geprüft».
Man nehme die Sorgen der Weidetierhalter sehr ernst, sagte der Sprecher. Auch nach den Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) bestehe nun die notwendige rechtliche Klarheit. «Die bestehenden Möglichkeiten sollen deshalb schnellstmöglich und ohne vermeidbare Verzögerungen genutzt werden, um weitere Schäden möglichst zu verhindern und zu einer Beruhigung der Situation in der Region beizutragen.»
Erst vor wenigen Tagen hatte das VGH endgültig grünes Licht für den Abschuss von Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis gegeben. Die «letale Entnahme» von vier juvenilen Wölfen sowie eine Eingrenzung des Jagdgebiets auf den Landkreis sei rechtlich nicht zu beanstanden, hatte das VGH entschieden und damit zugleich die Beschwerden dreier Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zurückgewiesen. Sie waren mit Eilanträgen gegen zwei vorherige Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Kassel vorgegangen, um Abschüsse zu verhindern.
Vorangegangen war der Erlass einer Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel (RP) zum «revierübergreifenden Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027». Sie erlaubt für die Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober im Lahn-Dill-Kreis den Abschuss von insgesamt vier Jungwölfen. Weil auf diese Zahl zwei tot aufgefundene Wölfe angerechnet werden, bleibt es faktisch bei der Möglichkeit, noch zwei Jungwölfe zu erlegen.
Da nun auch die Voraussetzungen des Bundesjagdgesetzes im Territorium Greifenstein als erfüllt gelten, wäre es theoretisch möglich, dass bis zu drei Wölfe in der Region geschossen werden.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Präventive Entnahme von Wölfen im Lahn-Dill-Kreis
Likely · Within weeks
Open Questions
- Wird die präventive Entnahme konkret angeordnet?
- Welche konkreten Wölfe sollen entnommen werden?

