
Nach dem zeitweisen Stopp der Berichterstattung über US-Präsident Donald Trump untersucht das Justizministerium mögliche Kartellrechtsverstöße von TV-Sendern des Weißen Hauses.
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Im September eskalierte der Streit zwischen Trump und etablierten US-Medien nach dem Ausschluss mehrerer Häuser aus dem Weißen Haus.
Nach dem zeitweisen Stopp der Berichterstattung mehrerer Sender über US-Präsident Donald Trump prüft das Justizministerium einen möglichen Verstoß gegen das Kartellrecht. Das berichten die New York Times und andere Medien unter Berufung auf eine Ministeriumssprecherin und eigene Quellen.
Demnach handelt es sich um eine Untersuchung gegen die Sender des TV-Pools des Weißen Hauses - ABC, CBS, CNN, NBC und Fox News. Unter Berufung auf sechs mit den Maßnahmen des Ministeriums vertraute Menschen hieß es, das Ministerium habe die Medien am Freitag kontaktiert und Unterlagen angefordert, die mit dem Pool in Zusammenhang stehen.
Die engmaschige TV-Begleitung auf Terminen und Reisen Trumps ist über ein Rotationsprinzip großer Fernsehsender geregelt. Diese stellen generell anderen Medien ihr Material zur Verfügung. Dieses Poolprinzip dient auch dazu, die Kosten zwischen den Medienhäusern aufzuteilen.
Boykott nach Rauswurf von CNN aus Weißem Haus
Im September war Trumps Streit mit etablierten US-Medien nach dem Rauswurf der Medienhäuser CNN, MS NOW und Politico aus dem Weißen Haus eskaliert. Der US-Präsident warf ihnen vor, Falschnachrichten zu verbreiten. Kritiker sahen in dem Rauswurf einen Einschüchterungsversuch und einen Angriff auf die Pressefreiheit.
Die drei Medienhäuser klagten gegen ihre Verbannung. Die übrigen Poolsender stoppten aus Protest vorübergehend die Berichterstattung über Trump. Das Weiße Haus ging daraufhin mit einem eigenen Onlinekanal auf Sendung: Trump TV.
Wie mehrere Medien nun übereinstimmend aus einem Statement einer Sprecherin des US-Justizministeriums zitieren, könnten Gruppenboykotte unter kommerziellen Wettbewerbern gegen ein zentrales Kartellgesetz verstoßen. Emily Covington erklärte demnach: "Die Kartellabteilung führt lediglich Ermittlungen durch, um festzustellen, ob diese Nachrichtenorganisationen gegen das Kartellrecht verstoßen haben."
Der Vorsitzende der Journalistenorganisation Reporters Committee for Freedom of the Press, Bruce D. Brown, bezeichnete die jetzt eingeleitete Kartellrechtsuntersuchung gegen die fünf Sender als "weiteren und noch dreisteren Versuch, Journalisten einzuschüchtern".

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