Pachtdeckel für Windräder: Bundesregierung plant Begrenzung der Flächenpachten
Ein neues Gutachten zeigt Milliarden-Einsparpotenzial durch Pachtbegrenzung bei Windenergieanlagen, doch Landeigentümer und Verbände warnen vor verfassungsrechtlichen Bedenken.
Quick Look
- Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche plant im Rahmen der EEG-Novelle eine Deckelung der Pachtzahlungen für Windkraftflächen auf 3,5 Prozent des Jahresumsatzes.
- Dies könnte den Bundeshaushalt bis 2045 um Milliarden entlasten, stößt jedoch auf Widerstand bei Flächeneigentümern.
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Why It Matters
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Förderung von Windkraft. Die Pachtzahlungen an Flächeneigentümer sind derzeit nicht gesetzlich begrenzt.
Berlin. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant, die Höhe von Pachten für Windenergieflächen zu begrenzen. Im Entwurf ihres Hauses für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist vorgesehen, Pachtzahlungen auf 3,5 Prozent des Jahresumsatzes eines Windrades zu begrenzen.
Das könnte die Kosten der EEG-Förderung in den kommenden zwei Jahrzehnten um Milliardenbeträge verringern, ergibt ein Gutachten der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), das dem Handelsblatt vorliegt. Davon würden Steuerzahler und der Staat profitieren, konkretisiert es anhand von drei Szenarien.
Bislang gibt es keine Begrenzung der Pachthöhe. Eine Statistik zu den aktuell vereinbarten Pachtzinssätzen für Windenergieflächen fehlt. In der Branche werden Werte zwischen fünf und zehn Prozent genannt. Allerdings sind auch Vertragsgestaltungen mit pauschalen Zahlungen nicht unüblich.
Nominell sind die Pachten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Vor einem Jahrzehnt galten noch Pachten von 100.000 Euro als Ausreißer nach oben. Aktuell berichten Marktteilnehmer, dass in der Spitze 400.000 Euro pro Jahr und Windrad fällig werden. Eine systematische Erfassung der Pachten gibt es allerdings nicht.
Dem FfE-Gutachten zufolge sind bis 2045 Einsparungen von bis zu 37 Milliarden Euro möglich, würde der 3,5-Prozent-Deckel eingeführt. In entsprechender Höhe würde der Bundeshaushalt entlastet.
Bei einem Pachtsatz von fünf Prozent ergeben sich laut den Berechnungen bis 2045 kumulierte Einsparungen von drei Milliarden Euro. Verglichen mit einem Pachtsatz von zehn Prozent wären die Kosten um 13 Milliarden Euro niedriger. Bei einem Pachtsatz von 20 Prozent erreicht das Einsparpotenzial den Gutachtern zufolge den Wert von 37 Milliarden Euro.
Nutznießer steigender Pachten sind die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, darunter private Eigentümer und staatliche Verpächter, etwa Landesforste.
Laut FfE‑Gutachten verblieben bei einem Pachtsatz von 3,5 Prozent weiterhin jährliche Pachteinnahmen von 24.000 bis 37.000 Euro pro Windrad beim Flächeneigentümer. Die Bandbreite ergibt sich aus den unterschiedlichen Annahmen zur Stromproduktion eines Windrades: Je nach Standortgüte fallen die Stromerträge unterschiedlich aus.
Zahlen müssen die Pachten letztlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Denn die Betreiber von Windparks erhalten für den Strom, den sie ins Stromnetz einspeisen, nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Garantievergütung: Wenn die Einnahmen aus der Vermarktung des Stroms unterhalb der Garantievergütung liegen, gleicht der Staat die Differenz aus.
Die Pachten sind Teil der Kostenkalkulation der Betreiber. Diese müssen sich in Ausschreibungen um die EEG-Förderung bewerben. Wenn das Pachtniveau steigt, müssen die Betreiber höhere Gebote abgeben. Das macht den per EEG geförderten Strom unter dem Strich teurer. Die Kosten der EEG-Förderung werden aus dem Bundeshaushalt gezahlt.
In Auftrag gegeben hat das Gutachten der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der sich schon lange für eine Begrenzung der Pachten einsetzt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte dem Handelsblatt: „Jeder Euro, der nicht in Pachtzahlungen fließt, entlastet den Bundeshaushalt und somit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, ohne die Ausbauziele zu gefährden.“
Eine Deckelung der Pachten sei daher „ein mächtiger Hebel“ für mehr Kosteneffizienz. „Es ist nicht Aufgabe der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, über das EEG den Lebensstandard von Flächeneigentümern in Millionenhöhen zu subventionieren“, sagte Liebing.
Mitgliedsunternehmen des VKU sind die Stadtwerke. Sie treiben deutschlandweit Windpark-Projekte voran und haben daher ein Interesse an niedrigen Pachten.
Die Flächeneigentümer sehen die Dinge anders. Am 1. Oktober hatte die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) ein Rechtsgutachten des früheren Verfassungsrichters Udo di Fabio vorgelegt.
Darin argumentiert di Fabio, der geplante Pachtdeckel greife in die Eigentums-, Vertrags- und Berufsfreiheit der Flächeneigentümer ein und verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hinzu kämen erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz und mit europarechtlichen Vorgaben.
Di Fabio weist darauf hin, dass es zwar bis 2024 eine Phase der Flächenknappheit mit entsprechend hohen Pachten gegeben habe. Mittlerweile hätten sich aber Angebot und Nachfrage auf dem Flächenmarkt bereits verändert, eine Deckelung sei daher nicht mehr notwendig.
Tatsächlich hat der Gesetzgeber durch verschiedene Maßnahmen für ein größeres Flächenangebot gesorgt, etwa eine gezielte Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windkraft sowie durch die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. In der Branche heißt es, die Pachten seien in den vergangenen zwei Jahren tendenziell wieder gesunken.
Die EEG-Novelle muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Das Bundeskabinett hatte die EEG-Novelle Ende Juli beschlossen, die erste Lesung im Bundestag fand Ende September statt. Einen Termin für die zweite und dritte Lesung gibt es noch nicht. Klar ist aber, dass das novellierte Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten muss. Denn das Förderregime des aktuell gültigen EEG ist nur bis Ende 2026 beihilferechtlich genehmigt.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Inkrafttreten des novellierten EEG zum 1. Januar 2027.
Very likely · Within months
Open Questions
- Wird der Pachtdeckel verfassungsrechtlich Bestand haben?
- Wie reagiert der Bundestag auf die Kritik der Waldbesitzer?



