Die geplante Reform der sozialen Pflegeversicherung sieht Einschnitte und neue Leistungen vor. Pflege-Expertin Sophie Rosentreter analysiert die Auswirkungen auf Betroffene und Angehörige.
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Der Entwurf zur Reform der sozialen Pflegeversicherung wurde Anfang Juni präsentiert. Er zielt auf Umstrukturierungen bei der Pflegebegleitung und Anpassungen der Leistungen ab.
Das Einzige, was stutzig macht, sind die vielen Bügel, an denen statt Fahrrädern Rollatoren parken. Nur die unmittelbare Nachbarschaft des Hartwig-Hesse-Quartiers weiß: In die fünf Wohnhäuser, die im Hamburger Stadtteil St. Georg in den Himmel ragen, darf nur einziehen, wer älter als 60 Jahre ist. Sie gehören der Hartwig-Hesse-Stiftung, die sich auf zukunftsweisende Senioren-Wohnungen spezialisiert hat und vier Demenz-WGs unterhält. In einer von ihnen steht eine große, blonde Frau in einer Wohnküche und plaudert mit einem älteren Herren.
Sie heißt Sophie Rosentreter und weiß, was Pflege bedeutet und auch, wie man Zugang zu jenen findet, die ihr Leben langsam vergessen. Neun Jahre lang begleitete die Hamburgerin ihre an Demenz erkrankte Großmutter, wenige Jahre später ihre Mutter. Heute setzt sich die Aktivistin, die viele noch aus ihrer Zeit als Moderatorin kennen, für eine bessere Vernetzung zwischen Pflegenden und Fachleuten aus, hält Vorträge und Seminare im Auftrag von Krankenkassen und arbeitet mit der Hartwig-Hesse-Stiftung zusammen. „Zu pflegen ist ein täglicher Kraftakt“, sagt sie.
Hinzu kommt aktuell eine neue Unsicherheit: Was ändert sich mit der Reform der sozialen Pflegeversicherung, dem sogenannten Pflegeneuordnungsgesetz? Der Anfang Juni präsentierte Entwurf sieht deutliche Einschnitte, aber auch neue Leistungen vor. Beschlossen ist die Reform noch nicht, dennoch wird deutlich, wo künftig gespart werden soll. Sophie Rosentreter erklärt, wie die Änderungen den Alltag von Familien verändern werden.
Für Patienten mit Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag wegfallen
Er beträgt derzeit 131 Euro monatlich und steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege zu, um Angebote anerkannter Träger zur Unterstützung im Alltag zu finanzieren. Etwa Hilfe im Haushalt, Begleitung oder Betreuung in einer Tages-Pflegeeinrichtung. Daher entlastet diese Leistung auch Angehörige. Sollte sie wegfallen, werden leicht Pflegebedürftige stärker auf Unterstützung in ihrem Umfeld angewiesen sein. Und: Es kommt noch mehr Arbeit auf jene zu, die ohnehin schon helfen. „Die Versorgung könnte fragiler werden“, so die Einschätzung von Sophie Rosentreter. Besonders hart dürfte diese Änderung Demenz-Erkrankte und ihre Angehörigen treffen. „Selbst bei einer beginnenden Demenz ist die Betreuung mitunter ein Vollzeitjob. Mit einer Streichung des Entlastungsbeitrags werden zusätzliche Angebote, durch die Erkrankte und Pflegende oft Kraft schöpfen, wegfallen.“
Die grundsätzliche Aussage hinter der Änderung sei klar, so Rosentreter. „Die Versorgung leicht Eingeschränkter soll stärker vom sozialen Umfeld aufgefangen werden.“ Um das zu gewährleisten, würde es aus ihrer Sicht Sinn ergeben, neue Ansätze zu verfolgen, um Potenziale besser zu nutzen. Eine Idee könnte zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr für Rentner sein, in dem sie einfache Dienste in ihrer Nachbarschaft übernehmen und im Gegenzug dafür etwa steuerlich entlastet werden könnten. „Die Frage, wie man starke Nachbarschaften bildet, mit Netzwerken, die Bedarfe früh erkennen und niedrigschwellige Angebote schaffen, wird für die Länder und Kommunen zu einer Schlüsselfrage“, sagt Rosentreter.
Grundsätzlich gilt: Am meisten von der Reform betroffen werden Menschen mit Pflegegrad 1 sein sowie neu eingestufte Pflegebedürftige mit Grad 2 oder 3. Auffällig ist, dass immer mehr dieser „leichteren Fälle“ Anträge bei der Pflegeversicherung stellen. Der Medizinische Dienst Bund gibt an, dass 2024 rund 5,6 Millionen Menschen Leistungen erhielten – mehr als doppelt so viele wie 2014. Verantwortlich hierfür ist dabei nicht allein der demografische Wandel, sondern die 2017 beschlossene Pflegereform, die eine vermehrte Beantragung von Pflegeleistungen durch im Durchschnitt jüngere und weniger stark beeinträchtigte Personen auslöste.
Pflegebegleitung statt vereinzelter Beratung
Ein neuer Ansatz, den der Gesetzentwurf vorsieht: Einzelne Beratungsangebote sollen in einer kontinuierlichen „Pflegebegleitung“ zusammengeführt werden. Pflegebedürftige und deren Angehörige würden künftig eine feste Ansprechperson erhalten, die die Versorgung organisiert, Hilfen koordiniert und bei Problemen unterstützt. Wie diese neue Begleitung organisatorisch ausgestaltet wird und wer sie vor Ort konkret leistet, dürfte in der Diskussion um den Entwurf eine der zentralen Fragen sein. Grundsätzlich sei dieser Ansatz ein Schritt in die richtige Richtung, so Rosentreter. „Die meisten Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen kämpfen am Anfang nicht um einzelne Leistungen, sondern darum, mit der Vielzahl an drängenden Fragen zurechtzukommen. Sie brauchen Aufklärung, emotionale Unterstützung und Menschen, die sich mit dem System auskennen.“ Wichtig sei daher auch, dass die begleitende Person fachlich breit aufgestellt ist. Denn oft tauchen gleich zu Beginn Fragen auf, die sich nicht allein auf pflegerische oder medizinische Themen beschränken. Etwa, wenn die neue Situation die Beziehung belastet oder es darum geht, Überforderungssituationen im vornherein zu vermeiden.
Weniger Bürokratie, vereinfachte Strukturen
Geplant sind neue Budgets: ein Entlastungs-, ein Sachleistungs-, ein Sozialraum- und ein Überbrückungsbudget für Akut- und Notsituationen. Bislang unterliegen Leistungen unterschiedlichen Regeln und Antragssystemen. Ein Abbau der überbordenden Bürokratie ist laut Rosentreter eines der dringendsten Probleme. Betroffene und deren Angehörige sähen sich einer Flut von Anträgen ausgesetzt. Diese seien derart komplex, dass selbst Pflegeberater oder Anwälte zuweilen an ihre Grenzen kommen. „Niemand sollte in einer Krise erst zum Pflegeexperten werden müssen, momentan ist dies aber leider der Fall. Ein Bürokratieabbau wäre in der Tat für alle eine große Entlastung. „Sofern er nicht dafür benutzt wird, versteckte Einsparungen vorzunehmen“, so Rosentreter.
Familien sollen stärker in die Pflicht genommen werden
Derzeit gilt beim Elternunterhalt eine Grenze von mehr als 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen des jeweiligen Kindes. Der Referentenentwurf strebt in einem separaten Verfahren an, diese Begrenzung zurückzunehmen. „Das Risiko, ein Pflegefall zu werden, dürfte so stärker zurück in die Familien verlagert werden“, so die Pflege-Expertin.
Auf der anderen Seite werde diese neue Mitverantwortung einen Effekt mit sich bringen, den es dringend brauche. Erwachsene Kinder würden vermutlich frühzeitiger das Gespräch mit ihren Eltern suchen und Fragen stellen: „Wie willst du alt werden, was machen wir, wenn du nicht mehr allein zurechtkommst? Wir sollten lernen, über diese schweren Themen leichter zu reden. Und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem diese Fragen noch nicht drängen.“ Oftmals könnten so früh falsche Erwartungen geklärt werden.
Bedarfe früher erkennen durch mehr Prävention
Die Reform will Pflegebedürftigkeit stärker vermeiden, verringern oder verzögern – unter anderem durch einen 60plus-Check-up, mehr Reha-Empfehlungen sowie präventionsorientierte Beratung für Menschen mit Pflegegrad 1 und gezieltere Hinweise auf existierende Angebote. Das sei sinnvoll, sagt Rosentreter, weil diverse Studien zeigten: Wer aktiv bleibt, bleibt länger fit. Auch Angehörige müssten mitgedacht werden. „Viele leiden darunter, dass sie meist völlig auf sich gestellt sind. Sie leiden still. Dabei belegen Studien: Wenn sie im Austausch mit anderen bleiben, kommen sie mit den Belastungen besser zurecht. Und zur Wahrheit gehört auch: Es gibt zwar zahlreiche Angebote – von Beratung über Angehörigengruppen bis zu Tagespflege und ambulanten Diensten –, doch viele Angehörige nehmen diese Hilfen nicht an.“ Ein Beispiel: In Deutschland leben offiziell rund 1,84 Millionen Menschen mit Demenz. Zwei Drittel werden zu Hause gepflegt. „Davon nimmt gerade mal ein Drittel fremde Hilfe an“, so Rosentreter.
Wer pflegt, soll weniger Rente bekommen
Die Pflegeversicherung soll die Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige künftig nur noch in Höhe von 70 Prozent zahlen. „Würde diese Änderung tatsächlich kommen, wäre sie ein Schlag ins Gesicht all jener, die diese herausfordernde Aufgabe auf sich nehmen“, sagt Sophie Rosentreter. Warum die Politik ausgerechnet bei jenen kürzen wolle, die viel leisten? Sie vermutet dahinter ein politisches Kalkül. „Weil sich hier sparen lässt, ohne dass ein Aufschrei durchs Land geht. Die meisten Menschen, die pflegen, tun dies, weil es eine Herzensentscheidung ist. Oder es finanziell nicht anders geht. Pflegende gehen nicht demonstrieren, weil sie viel zu beschäftigt damit sind, durchzuhalten. Pflegende haben keine Stimme.“
Das Fatale: Der Großteil der Pflege wird in den Familien zu Hause gestemmt; fast 80 Prozent der Pflegenden sind Frauen. Viele reduzieren dafür ihre Arbeit oder unterbrechen sie – mit entsprechendem Armutsrisiko. Im Moment ist die häusliche Pflege also ein Stabilisierungsfaktor im gesamten System. „Bricht sie weg, müssten viel mehr Menschen in stationäre Versorgung. Die Reform müsste das gegenteilige Signal senden: dass Pflege einen hohen, gesellschaftlichen Stellenwert hat. Und dass sie auch eine sinnstiftende Aufgabe sein kann, sofern sie nicht in den Burn-out führt.“
Die Zahl der Demenzkranken wird sich mehr als verdoppeln
Angesichts steigender Lebenserwartung ist davon auszugehen, dass die Zahl der Demenzfälle etwa in Hamburg von aktuell über 25.000 auf mehr als 42.000 im Jahr 2060 ansteigen wird. Das entspricht einer Zunahme von 67 Prozent. Das zeigen aktuelle Prognosen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK. Daher brauche es dringend eine andere Haltung zur Krankheit, sagt Sophie Rosentreter. „Wenn ein geliebter Mensch mich nicht mehr erkennt, kann sich das anfühlen wie ein Abschied. Wenn ich mich aber mit der Erkrankung beschäftige, kann ich verstehen, was in der anderen Person vorgeht. Was, wenn ich nicht versuche, den anderen in meine Welt zu holen, sondern ihn dort lasse, wo er ist? Und ihn trotzdem an meiner Welt teilhaben lasse.“ Dabei würden Angehörige oft berichten, dass Demenz-Erkrankte zwar große Teile ihrer Fähigkeiten verlören, aber ihr Wesenskern bis zum Ende erkennbar bleibe. Dieser Blick kommt mir viel zu kurz.“
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Erhöhung des finanziellen Drucks auf Familien durch Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1.
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