Prozess um Kinderentziehung: Verteidigung von Christina Blocks Vertrauter plädiert auf Unschuld
Im Hamburger Prozess um die Rückholaktion der Kinder von Christina Block hinterfragt die Verteidigung die Vorwürfe gegen eine mitangeklagte Verwandte.
Quick Look
- Im Prozess um die Rückholaktion der Kinder von Christina Block verteidigt Anwalt Reinhard Daum eine mitangeklagte Verwandte.
- Er argumentiert, sie habe lediglich aus familiärer Verbundenheit gehandelt und nichts von einer strafbaren Absicht gewusst.
AI-generated summary
Why It Matters
Der Prozess befasst sich mit der Rückholaktion der Kinder von Christina Block Anfang 2024. Die Angeklagten müssen sich wegen Beihilfe zur Entziehung Minderjähriger verantworten.
Anwalt: Was hätte meine Mandantin sagen sollen?
Angeklagt wegen Beihilfe ist auch eine Verwandte und enge Vertraute von Christina Block. Die 50-Jährige fuhr den Jungen und das Mädchen sowie die Mutter Anfang 2024 laut Anklage das letzte Stück des Weges mit einem Auto nach Hause, nachdem diese in einem Hamburger Vorort abgesetzt worden waren. Ihr Verteidiger Reinhard Daum unterstrich, Dellings Aussage zeige, dass seine Mandantin erst kurz zuvor erstmals von der anstehenden Rückkehr der Kinder erfahren habe.
Delling hatte erklärt, die Verwandte sei gebeten worden, die Fahrt zu übernehmen, weil sie in den Hamburger Zeiten ein gutes Verhältnis zu den Kindern gehabt habe. Man sei davon ausgegangen, dass sich der Junge und das Mädchen bei einem Wiedersehen freuen würden. „Hätten Sie nicht ebenso gehandelt?“, fragte Verteidiger Daum im Gerichtssaal mit Blick auf die 50‑Jährige. Was hätte seine Mandantin denn sagen sollen: „Seht zu, wie Ihr nach Hause kommt“? Es sei nicht das Ziel gewesen, eine strafbare Handlung zu unterstützen.
Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.
What to Watch
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Fortsetzung des Prozesses am Montag.
Very likely · Within days
Open Questions
- Wie bewertet das Gericht die Rolle der Verwandten bei der Rückholaktion?
