Raiffeisenbank Plankstetten: Aktionäre distanzieren sich weiter vom Genossenschaftsprinzip
Nach der Abberufung von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Bafin beschließen die Aktionäre eine Satzungsänderung: Das Stimmrecht pro Kopf wird durch ein Stimmrecht pro Aktie ersetzt.
Quick Look
- Die Raiffeisenbank Plankstetten entfernt sich nach der Bafin-Intervention weiter vom Genossenschaftsmodell.
- Aktionäre stimmten für die Abschaffung des Kopfstimmrechts und die Umstellung auf ein Stimmrecht pro Aktie, während die Ex-Vorstände juristisch gegen ihre Abberufung kämpfen.
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Why It Matters
Die Bafin hat den Vorstand und Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Plankstetten wegen mangelnder Zuverlässigkeit und Sachkunde abberufen. Die Bank ist seit 2010 als Aktiengesellschaft organisiert.
Frankfurt. Die Raiffeisenbank Plankstetten kommt auch nach der Abberufung von Vorstand und Aufsichtsrat durch die Finanzaufsicht Bafin nicht zur Ruhe. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung stimmte die Mehrheit der Aktionäre dafür, dass die Bank sich vom Genossenschaftsgedanken noch weiter distanziert.
So entschieden die Eigentümer am Freitagabend, dass sich die Bank laut Satzung als Aktiengesellschaft versteht, nicht mehr aber als „genossenschaftliche“ Aktiengesellschaft. Auch der typisch genossenschaftliche Grundsatz, dass jeder Eigner, egal wie viele Anteile er gezeichnet hat, eine Stimme in der Generalversammlung hat, wird gestrichen. Stattdessen soll es je Aktie eine Stimme geben.
Das Abstimmungsergebnis sei nahezu einstimmig ausgefallen, sagte ein Sprecher der Bank. Das Geldhaus hat 300 Aktionäre. 220 waren auf der Hauptversammlung anwesend oder hatten sich dort vertreten lassen.
Die Satzungsänderungen haben zwar keine Auswirkung auf die Mitgliedschaft im Branchenverband BVR. Der Bank zufolge bleibt sie auch in der BVR-Sicherungseinrichtung, über die Genossenschaftsbanken sich im Notfall gegenseitig retten. Selbst den Namen „Raiffeisenbank“ darf das Institut laut BVR weiterhin tragen.
Dennoch ist das Abstimmungsergebnis ein Hinweis darauf, dass der Großteil der Aktionäre weiter hinter den abberufenen Vorstandsmitgliedern steht. Einige Aktionäre hatten im Vorfeld der Hauptversammlung das Vorgehen der Bafin kritisiert.
Der Fall der kleinen Raiffeisenbank Plankstetten ist ohnehin äußerst ungewöhnlich und wird angesichts des öffentlich ausgefochtenen Streits zusehends zum Problem für die genossenschaftliche Finanzgruppe. Die Ex-Vorstände gehen juristisch gegen die Aufsicht vor. Das gilt umso mehr, weil sich das Geldhaus ganz vom Genossenschaftsprinzip löst. Als Aktiengesellschaft statt als Genossenschaft ist die Bank bereits seit 2010 organisiert.
In der genossenschaftlichen Finanzgruppe sorgt der Fall für Unmut. Der Sektor ist bereits mit einer Serie aus Skandalen und wirtschaftlichen Problemen konfrontiert. In den vergangenen rund zweieinhalb Jahren mussten insgesamt zehn Volks- und Raiffeisenbanken durch den Stützungsfonds der Branche gerettet werden oder stehen kurz davor.
Die Auseinandersetzung zwischen der Finanzaufsicht und der Raiffeisenbank Plankstetten sowie inzwischen den Ex-Vorständen dauert schon seit mehreren Jahren an. Anfang Juli hatte die Bafin die beiden langjährigen Vorstände, Elmar Weiß und Walter Frank, abberufen und einen Sonderbeauftragten für die Führung der Bank eingesetzt. Zuvor hatten Weiß und Frank die Teilnahme an Gesprächen im Zuge einer Sonderprüfung mehrfach verweigert und Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht. Sonderbeauftragter für den Vorstand ist Odo Steinmann.
Einen Monat später berief die Finanzaufsicht auch den Aufsichtsrat ab und setzte Sandra Michelfelder als Sonderbeauftragte ein. Das Entsenden von Sonderbeauftragten zählt laut Bafin „zu den schärfsten Instrumenten der Finanzaufsicht“. Im Kreditwesengesetz ist geregelt, dass Sonderbeauftragte die Aufgaben und Befugnisse von Organen eines Instituts übernehmen können, wenn diese etwa nicht mehr als zuverlässig eingestuft werden oder nicht „die erforderliche Sachkunde“ besitzen.
Nach der Abberufung der Vorstände hatte der damalige Aufsichtsrat zur außerordentlichen Hauptversammlung für den 11. September eingeladen. Die ursprüngliche Tagesordnung sah unter anderem einen Beschluss dazu vor, dass Ex-Vorstand Weiß, der auch Aktionär der Bank ist, die Versammlungsleitung übertragen werde.
Zudem wurde als Beschluss vorgeschlagen, dass Weiß und Frank das „uneingeschränkte Vertrauen“ ausgesprochen werden sollte. „Die Hauptversammlung würdigt die beispiellose Leistung, mit der die Vorstandsmitglieder unsere Bank zur besten Bank Deutschlands gemacht haben“, hieß es unter Tagesordnungspunkt 4. Zudem sollte die Hauptversammlung feststellen, dass die Verträge der abberufenen Vorstände fortbestehen.
Die Bank hatte etliche Tagesordnungspunkte jedoch kassiert und darauf verwiesen, dass sie „aus satzungstechnischen oder rechtlichen Gründen von der Hauptversammlung nicht beschlossen“ werden könnten.
Die Bafin hält die beiden früheren Vorstände für „unzuverlässig und fachlich ungeeignet“, wie aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt hervorgeht. Das Gericht wies am Freitag die Eilanträge von Weiß und Frank gegen die Tätigkeitsuntersagung und das Abberufungsverlangen ab. Die Ex-Vorstände nehmen auch das nicht hin. „Wir werden für unsere Mandanten Beschwerde einlegen“, sagte ihr Anwalt, Marcus Geschwandtner, Partner der Kanzlei Dr. Fandrich Rechtsanwälte, dem Handelsblatt.
Bereits zwei Wochen zuvor waren die abberufenen Vorstände vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht entschied damals, dass Verwarnungen der Bafin aus dem Jahr 2024 Bestand haben. Die früheren Vorstände meinen, dass die Eingriffe der Behörde nicht gerechtfertigt seien.
Die Bank teilte am Freitag zudem mit, dass der BVR derzeit unter anderem das Kreditbuch im Rahmen einer eigenen Sonderprüfung prüfe. Das Geldhaus steht unter verschärfter Beobachtung der BVR-Sicherungseinrichtung.
Steinmann hatte Anfang Juli gesagt, er habe „eine wirtschaftlich solide, solvente und leistungsfähige Bank“ angetroffen. Laut dem Geschäftsbericht für 2025 fiel das Betriebsergebnis vor Bewertung im Verhältnis zur durchschnittlichen Bilanzsumme, das die operative Ertragskraft einer Bank misst, mit gut zwei Prozent vergleichsweise gut aus. Finanzkreisen zufolge bestehen aber Zweifel daran, ob die Bank mit der Überziehung von Krediten angemessen umgegangen ist.
Es gibt eine weitere Besonderheit bei der Raiffeisenbank Plankstetten: Die Bank lässt ihren Jahresabschluss nicht durch einen der genossenschaftlichen Prüfungsverbände testieren, sondern durch eine kleine andere Prüfungs- und Beratungsfirma. Ungewöhnlich ist zudem die hohe Dividendenzahlung. Für das Geschäftsjahr 2025 schüttet das Geldhaus 1,8 Millionen Euro aus.
Für Unruhe dürfte auch sorgen, dass die Führung bereits wieder neu besetzt werden muss. Steinmann gibt den Posten als Sonderbeauftragter wieder ab. Er habe die Bafin aus gesundheitlichen Gründen gebeten, ihn von seinen Aufgaben zu entbinden, erklärte die Bank. Eine Nachfolgesuche habe die Aufsicht gestartet.
What to Watch
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Juristische Beschwerde der Ex-Vorstände gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts.
Very likely · Within weeks
Open Questions
- Wer wird der Nachfolger von Sonderbeauftragtem Odo Steinmann?
- Wie wird die BVR-Sonderprüfung das Kreditbuch bewerten?






