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Rechtsstreit um Bergungskosten: Unternehmer verklagt Geldgeberin nach Buckelwal-Aktion
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Die Zeit4 hours agoLaw2 min readGermanyView translation

Rechtsstreit um Bergungskosten: Unternehmer verklagt Geldgeberin nach Buckelwal-Aktion

Nach der gescheiterten Rettungsaktion für einen gestrandeten Buckelwal fordert der Unternehmer Fred Babbel 1,35 Millionen Euro von der Geldgeberin Karin Walter-Mommert.

Quick Look

  • Ein Rechtsstreit am Landgericht Schwerin entbrannte um die Kosten der Bergung eines Buckelwals.
  • Unternehmer Fred Babbel fordert 1,35 Millionen Euro von Geldgeberin Karin Walter-Mommert, die Mängel an der Aktion geltend macht.

AI-generated summary

Why It Matters

Ein Buckelwal war im Frühjahr an der deutschen Ostseeküste gestrandet und wurde von einer privaten Initiative in die Nordsee transportiert, wo er kurz darauf verendete.

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Die Kosten für den Transport des im Frühjahr an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwals sorgen für Streit. Der maßgeblich beteiligte Unternehmer Fred Babbel hat eine Klage gegen Karin Walter-Mommert eingereicht, die als Geldgeberin der Aktion in Erscheinung trat. Babbel fordert rund 1,35 Millionen Euro von Walter-Mommert, wie das Landgericht Schwerin bestätigte. Die Klage sei Anfang September eingegangen. Zuerst hatte die «Ostsee-Zeitung» berichtet.

Babbels Tauchunternehmen kümmert sich etwa um Bootsstege, Taucharbeiten oder Kaianlagen. Er beschaffte im Rahmen der Bergungsaktion Technik und war selbst mit eigenem Personal vor Ort. Er habe außerdem die maßgeblichen Bergungskonzepte erstellt und auch andere Unternehmen eingebunden, etwa um benötigte Schiffe zu organisieren, sagte Babbel der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er sei bei anderen Firmen teils in Vorleistung gegangen und sitze nun Monate nach der Aktion weiter auf Kosten.

Walter-Mommert wiederum sagte der dpa, sie habe Vertrauen in die Rechtsprechung. Es gehe ihr insgesamt um Aufklärung. Sie verwies zudem auf eine Website, auf der ein Anwaltsschreiben veröffentlicht wurde. Demnach macht sie Mängel bei der Bergungsaktion geltend.

Babbel sagte, Walter-Mommert habe zwar noch während der Aktion 400.000 Euro gezahlt. «Die sind aber auch gleich wieder weitergegangen an die Schiffe und Barge.» Der Wal war mit in einer Barge - einer Art Lastkahn - transportiert worden.

Nach Angaben des Landgerichts Schwerin hat Babbel einen Gerichtskostenvorschuss von etwa 23.000 Euro geleistet. Zunächst stünde ein schriftliches Vorverfahren an, sagte ein Gerichtssprecher. Walter-Mommert erhalte die Klageschrift und Gelegenheit zur Stellungnahme. «Dazu kann dann wieder die Klägerseite Stellung nehmen, und dann würde im Zweifel ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt werden, wenn die Parteien nicht einvernehmlich irgendwie eine Lösung finden. Das ist natürlich auch immer möglich.»

Als weiterer Geldgeber der umstrittenen Aktion war der Unternehmer Walter Gunz in Erscheinung getreten. Er habe freiwillig 300.000 Euro beigesteuert, teilte sein Anwalt auf Anfrage mit. Es gebe aber weitere Forderungen seitens Walter-Mommert, die Gunz nicht zahlen werde. Es seien Kosten in erheblichem Umfang ohne vorherige Rücksprache, Abstimmung oder Genehmigung durch Herrn Gunz veranlasst worden. Walter-Mommert sagte hingegen, sie stelle keine Forderungen mehr an Gunz. Die Sache sei für sie beendet.

Das Schweriner Umweltministerium fordert weiterhin Geld. Dabei geht es um rund 140.000 Euro, vor allem für Personalkosten infolge der behördlichen Begleitung der Aktion. Die vom Ministerium geltend gemachte Forderung hat Walter-Mommert nach eigener Aussage mangels Anspruchsgrundlage zurückgewiesen. Eine Rechnung sei bislang nicht gestellt worden.

Das Ministerium verwies auf eine Erklärung, mit der die Initiative sich bereit erklärt habe, sämtliche Kosten zu übernehmen, einschließlich der Einsatzkosten von Behörden. Der Anwalt von Gunz erklärte, eine Kostenzusage, die eine Anwältin an das Ministerium geschickt habe, kannte Gunz nicht und habe den Text weder gesehen noch freigegeben.

Der von Fachleuten als schwer krank eingestufte Buckelwal war von der privaten Initiative zur Nordsee gebracht und dort ins Wasser gelassen worden. Kurz darauf wurde er tot vor der dänischen Insel Anholt angespült. Experten hatten von Anfang an einhellig dazu geraten, das Tier in Ruhe sterben zu lassen.

Open Questions

  • Wie wird das Gericht über die Forderungen entscheiden?
  • Wer trägt letztlich die Kosten für den Behördeneinsatz?

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This article was originally published by Die Zeit.

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