
Ab 30. Dezember verpflichtet die EUDR Unternehmen zum Nachweis, dass für importierte Produkte wie Kaffee keine Wälder gerodet wurden. Vor allem Mittelständler stehen vor großen Hürden.
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Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll ab Ende Dezember 2024 (bzw. später für Kleinbetriebe) sicherstellen, dass bestimmte importierte Rohstoffe nicht aus abgeholzten Gebieten stammen.
Wer mit bestimmten Produkten handelt, muss künftig belegen, dass dafür kein Wald gerodet wurde. Eine große Herausforderung, wie ein Blick in die Kaffeebranche zeigt.
Rohkaffee in Kenia: Eine Waldfläche so groß wie Rheinland-Pfalz wurde binnen 15 Jahren weltweit für den Anbau von Kaffeebohnen abgeholzt. Foto: imago images/VWPics
Die EU-Entwaldungsverordnung EUDR verpflichtet ab dem 30. Dezember vor allem große und mittelgroße Unternehmen, die Herkunft landwirtschaftlicher Produkte nachzuweisen und zu belegen, dass keine Wälder für deren Produktion abgeholzt wurden.
Kleinere Unternehmen in der Kaffeebranche haben häufig nicht genug Fachkräfte und Mittel, um die neuen komplexen Nachweispflichten umzusetzen. Verbände und Umweltstiftungen bieten deshalb Informations- und Unterstützungsangebote an.
Für den Nachweis des Waldschutzes nutzen Unternehmen wie Tchibo und Gepa Satellitendaten und Geodaten, um die Anbauflächen zu überwachen, müssen aber weitere Prüfungen ergänzen, weil solche Daten nicht alle Rechtsfragen klären.
Die Verordnung erfasst Produkte wie Kaffee, Soja, Palmöl, Kakao und Rindfleisch, deren Produktion nach europäischem Recht sowie dem Recht der Erzeugerländer geprüft wird, um illegale Entwaldung zu verhindern und nachhaltige Nutzung sicherzustellen.
Hamburg. Die Abholzung von Wäldern gilt als eine der zentralen Ursachen für das weltweite Artensterben. Zudem trägt der Kahlschlag zur Erderhitzung bei: Mit den Wäldern verschwinden wichtige CO₂-Speicher, der darin gebundene Kohlenstoff wird freigesetzt und treibt den Klimawandel.
Dennoch wurden in der Vergangenheit Millionen Hektar Wald gerodet – zur Palmölgewinnung, für Rinderweiden oder Kaffeeplantagen. Der Konsum innerhalb Europas soll diese Zerstörung nach dem Willen der Europäischen Union (EU) nicht länger antreiben. Am 30. Dezember tritt die politisch umstrittene Entwaldungsverordnung EUDR in Kraft, zunächst für große und mittelgroße Unternehmen.
Konkret bedeutet das: Unternehmen, die landwirtschaftliche Produkte einführen, müssen deren Herkunft bis zu den Produktionsflächen zurückverfolgen und belegen, dass für sie keine Wälder abgeholzt wurden. Insbesondere Mittelständler stellt das vor Probleme.
„Die meisten großen Unternehmen sind inzwischen sehr gut vorbereitet“, sagt Steffen Kemper, Projektmanager Biodiversität und nachhaltige Lieferketten bei der internationalen Umweltstiftung Global Nature Fund (GNF). Kleineren Betrieben fehlten dagegen häufig Fachkräfte und Geld für teure Software oder Beratung. Sie fühlten sich mit der Umsetzung teils „überfordert und alleingelassen“, sagt Kemper.
Der Global Nature Fund unterstützt solche Unternehmen über das Informationsportal Elan, etwa mit einer Toolanalyse und einem Leitfaden für die Lieferantenkommunikation. Im ersten Schritt sollten Unternehmen klären, welche ihrer Produkte unter die EUDR fallen und welche Pflichten sich aus ihrer Rolle in der Lieferkette ergeben, sagt Kemper. Dann sollten sie einen Plan für die Umsetzung erstellen.
Zu den besonders betroffenen Wirtschaftszweigen zählt die Kaffeebranche: Zwischen 2001 und 2015 wurden laut dem Umwelt-Thinktank World Resources Institute weltweit rund 1,9 Millionen Hektar Wald für den Kaffeeanbau abgeholzt, das entspricht etwa der Fläche von Rheinland-Pfalz.
Kaffee wird überwiegend von Kleinbauern angepflanzt. Das mache Rückverfolgung und Legalitätsnachweise besonders anspruchsvoll, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Kaffeeverbands, Holger Preibisch. Der Verband unterstütze seine Mitglieder unter anderem mit dem „EUDR Coffee Compass“ bei der Umsetzung der neuen Regeln. So müssen Firmen, die Kaffee in die EU einführen, nicht nur belegen, dass er nicht von Flächen stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden, sondern auch, dass er nach geltendem Recht des Erzeugerlands produziert wurde.
Der Hamburger Großröster und Händler Tchibo hat bereits ein entsprechendes Nachweissystem mit Prüfabläufen eingerichtet, über das bereits Testlieferungen abgewickelt wurden. „Das Gerüst steht“, sagt Lena Schweighöfer, Leiterin des Nachhaltigkeitsteams für Kaffee. Auch Tchibos Lieferanten haben überwiegend Kleinbauern unter Vertrag.
Das Wuppertaler Handelsunternehmen Gepa kauft fair gehandelten Kaffee direkt bei 44 Partnergenossenschaften in 14 Ländern. Durch Fairtrade- und Bio-Zertifizierungen verfügten die Kooperativen bereits über viele Unterlagen, die die EUDR-Vorbereitung erleichtern, sagt Kleber Cruz García, Einkaufsmanager für Rohkaffee. Zusätzliche Prüfungen seien dennoch nötig.
Hinzu komme Aufklärungsarbeit: Manche Produzenten hätten wegen der Vermessungsarbeiten Angst gehabt, man wolle ihnen ihr Land wegnehmen, andere fürchteten um den Zugang zum EU-Markt. „Wir mussten erst erklären, was die Verordnung verlangt und welche Informationen die Kooperativen schon haben. Dabei hilft uns das Vertrauen, das wir über Jahre aufgebaut haben“, sagt Cruz García.
Um nachzuweisen, dass der Kaffee nicht von neu entwaldeten Flächen stammt, müssen Unternehmen wissen, wo genau er angebaut wurde, und dafür die Geodaten der Flächen erfassen. Tchibo prüft über die Plattform Osapiens mithilfe von Satellitendaten, ob für die Kaffeeplantagen nach dem Stichtag Wald gerodet wurde. Dafür laden die Lieferanten GPS-Koordinaten oder digital eingezeichnete Grenzen der Flächen hoch. Bei Gepa erfassen Kooperativenmitarbeiter die Geodaten der Parzellen mit mobilen Geräten. Anschließend erfolgt ein Abgleich anhand von Satellitenbildern.
Doch die Daten liefern nicht immer eindeutige Ergebnisse. „Ein Alarm bedeutet noch nicht, dass tatsächlich Wald gerodet wurde“, sagt Tchibo-Managerin Schweighöfer. Werden etwa Kaffeepflanzen erneuert oder Schattenbäume zurückgeschnitten, könne das System dies als Entwaldung deuten. Dann werden zusätzliche Prüfungen nötig.
Doch die Satellitenbilder zeigen nicht, ob ein Landwirt seine Fläche rechtmäßig nutzt. Unternehmen müssen auch prüfen, ob die Produktion den einschlägigen Vorschriften des Erzeugerlands entspricht. Dazu gehören Landnutzungs-, Umwelt-, Arbeitsrecht und Menschenrechte.
Zwischen 1990 und 2020 wurden laut der UN-Landwirtschaftsorganisation FAO global rund 420 Millionen Hektar Wald abgeholzt, größtenteils für die Landwirtschaft. Das entspricht etwa der Fläche der EU. Die „EU Deforestation Regulation“ (EUDR) soll verhindern, dass für Waren auf dem europäischen Markt weitere Wälder zerstört werden.
Von der Verordnung erfasste Waren dürfen nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Ihre Produktion muss außerdem den Gesetzen des Erzeugerlands entsprechen. Eine Sorgfaltserklärung bestätigt, dass die vorgeschriebenen Prüfungen stattgefunden haben.
Die Regeln gelten für Rinder, Kakao, Kaffee, Kautschuk, Holz, Soja und Palmöl sowie bestimmte daraus hergestellte Waren wie Schokolade oder Möbel.
Die Vorgaben gelten grundsätzlich ab dem 30. Dezember 2026. Klein- und Kleinstunternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen etwas länger Zeit. Ab dem 30. Juni 2027 gilt die Verordnung für alle Unternehmen.
Unternehmen, die von der Verordnung erfasste Waren erstmals auf den EU-Markt bringen oder von dort exportieren, müssen grundsätzlich deren Herkunft ermitteln, Nachweise sammeln, Risiken prüfen und diese gegebenenfalls verringern. Vor dem Verkauf oder Export muss eine Sorgfaltserklärung eingereicht werden. Nachgelagerte Unternehmen und Händler müssen keine eigene Sorgfaltsprüfung durchführen, sind allerdings verpflichtet, Angaben zu Lieferanten und gewerblichen Abnehmern zu dokumentieren und für eine mögliche Überprüfung aufzubewahren.
So fragt Gepa unter anderem ab, ob Produzenten Eigentümer oder Pächter sind oder gemeinschaftliche Nutzungsrechte haben. „Die Belege müssen bei den Kooperativen vorliegen und für Prüfungen zugänglich sein“, sagt Cruz García.
Mit Fragebögen erfasst das Unternehmen weitere Risiken und vereinbart Gegenmaßnahmen. Tchibo prüft Risiken anhand von Länderanalysen und Informationen seiner Lieferanten. Für Schweighöfer bleibt jedoch offen, wie umfassend Abnehmer die rechtmäßige Produktion prüfen müssen und welche Maßstäbe dabei gelten. Sie sagt, die Unternehmen bräuchten „klare Vorgaben und eine einheitliche Durchsetzung des Gesetzes durch die nationalen Behörden“.
Sind die Anforderungen erfüllt, übermittelt der Importeur die Sorgfaltserklärung an das EU-Informationssystem und erhält eine Referenznummer. „Das Unternehmen bleibt alleinverantwortlich für die Richtigkeit der eingereichten Sorgfaltserklärungen“, sagt GNF-Experte Kemper. Das gilt auch beim Einsatz von externer Software oder Beratern. Bei Verstößen drohen Bußgelder, betroffene Produkte und Einnahmen können eingezogen werden.
Über die vorgeschriebenen Nachweise hinaus brauche es vorbeugenden Waldschutz, sagt Schweighöfer. Tchibo arbeite dafür in der Coffee Canopy Partnership mit anderen Kaffeefirmen zusammen. Gemeinsame Karten sollen zeigen, wo Wälder durch Kaffeeanbau gefährdet sind – und wo Schutzmaßnahmen ansetzen können.
AI outlook — possibilities, not facts
Inkrafttreten der EUDR-Regeln für große und mittelgroße Unternehmen
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