Sachsen bereitet sich auf neue EU-Asylreform vor
Quick Look
- Sachsen richtet ein Zentrum für Sekundärmigration ein, um die neue EU-Asylreform umzusetzen.
- Die Einrichtung in Dresden soll bis zu 400 Personen aufnehmen, die Deutschland verlassen sollen, da ein anderes EU-Land zuständig ist.
- Innenminister Schuster sieht dies als wichtigen Schritt zur Entschärfung der Migrationsdebatte.
AI-generated summary
Why It Matters
Kurz vor Inkrafttreten der neuen EU-Asylreform bereitet sich Sachsen auf die Umsetzung vor. Innenminister Schuster sieht das Land gerüstet und verweist auf die Einrichtung eines Sekundärmigrationszentrums. Diese Zentren sind Teil des verschärften Asylrechts, das die Unterbringung von Personen vorsieht, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land zuständig ist.
Kurz vor Inkrafttreten der EU-Asylreform sieht Innenminister Armin Schuster Sachsen gerüstet.
Mit dem Projekt eines sogenannten Sekundärmigrationszentrums habe man schon vor etlichen Wochen begonnen, sagte der CDU-Politiker. Im Zuge des verschärften Asylrechts können Bundesländer solche Unterkünfte mit Aufenthaltspflicht einrichten, in denen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land zuständig ist.
Das neue Zentrum für Sekundärmigration nimmt nach Angaben der Landesdirektion zum 1. Juli seinen Betrieb auf. Dafür werde das bestehende Landesausreisezentrum entsprechend der neuen Rechtslage als Sekundärmigrationszentrum weitergeführt. Daher fielen keine großen Baumaßnahmen an, erklärte eine Sprecherin.
Platz für bis zu 400 Menschen im Dresdner Norden
Bis zu 400 Ausländerinnen und Ausländer können in dem Zentrum im Dresdner Norden untergebracht werden. Dem Personal der Einrichtung obliege die Überwachung der Ein- und Ausgangskontrollen, hieß es. Bewohner würden nicht durch Zwangsmaßnahmen aktiv am Verlassen der Einrichtung gehindert. Verstöße gegen die Anordnung könnten aber eine gerichtliche Anordnung von Haft oder Bußgelder zur Folge haben, so die Landesdirektion. Ein solches Zentrum sei keine Hafteinrichtung und auch nicht haftähnlich, betonte die Sprecherin der Landesdirektion.
Hintergrund sind die neuen EU-Regeln zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), die ab Freitag (12. Juni) gelten. Die Reform sieht unter anderem vor, dass Asylverfahren an jenen EU-Außengrenzen durchgeführt werden sollen, an denen Schutzsuchende erstmals ankommen. Menschen mit geringen Aussichten auf Schutz sollen dort festgehalten und bei einem negativen Bescheid abgeschoben werden.
Ein Engpass bleiben nach Ansicht von Schuster die Abschiebehaftanstalten. Wenn GEAS funktioniere, könnten die Plätze nicht ausreichen. Dafür werde bereits nach Kooperationen mit anderen Ländern gesucht, so der Minister.
Dresden verfügt über eine Abschiebehaftanstalt.
Flüchtlingsorganisationen werfen der EU und der Bundesregierung mit der Verschärfung des Asylrechts eine Missachtung von Menschenrechten vor. «Die Migrationsdebatte hat das politische Klima und Stimmungsbild in der Gesellschaft seit vielen Jahren vergiftet», so Schuster. Es müsse von höchstem Interesse sein, das von der Tagesordnung zu bekommen durch sinnvolle Verfahren. Es sei im Interesse aller Länder, dass die neuen Regeln zum Europäischen Asylsystem funktionierten.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Die Kapazitäten der Abschiebehaftanstalten könnten nicht ausreichen, wenn GEAS funktioniere.
Likely · Short term
Open Questions
- Wie viele Personen werden tatsächlich in das Sekundärmigrationszentrum kommen?
- Welche Kooperationen mit anderen Ländern werden für Abschiebehaftanstalten gesucht?
- Wie werden die Kapazitäten der Abschiebehaftanstalten die Funktionsfähigkeit von GEAS beeinflussen?
- Welche konkreten Maßnahmen ergreifen Flüchtlingsorganisationen gegen die neue Asylreform?



