Samstag Krawall gemacht, Montag verurteilt – aber nur in Frankreich
Nach den Krawallen in Paris reagierte die französische Justiz mit beschleunigten Strafverfahren – ein Modell, das auch in Deutschland rechtlich möglich wäre.
Quick Look
- Zwei Tage nach den Krawallen in Paris standen die ersten Verdächtigen vor Gericht.
- Die französische Justiz setzte auf beschleunigte Strafverfahren („comparutions immédiates“), um schnell und konsequent zu reagieren.
- Deutschland könnte das nach dem Artikel ebenfalls umsetzen, nutzt die beschleunigten Verfahren jedoch nur selten.
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Why It Matters
Nach den Krawallen in Paris begannen am Montag die Prozesse. Über das Wochenende wurden vier Gerichtssäle für die „comparutions immédiates“ reserviert. Fünf Tage nach den Krawallen gab es rund 2700 Menschen in Polizeigewahrsam, mehr als 1000 Vorführungen vor dem Haftrichter und 217 Inhaftierungen. Bis zum 3. November stieg die Zahl auf fast 5000 Personen in Polizeigewahrsam. Im Sommer 2023 wurden nach großen Unruhen innerhalb von drei Wochen 1278 Urteile gesprochen.
Zwei Tage nach den Krawallen in Paris standen die ersten Verdächtigen vor Gericht. Die Ausschreitungen begannen am 17. Oktober, einem Samstag. Schon Montag begannen in Paris die Prozesse. Über das Wochenende wurden vier Gerichtssäle statt der üblichen zwei für die „comparutions immédiates“, also die Schnellverfahren, reserviert. Am dritten Tag ging es auch in Lyon und Marseille mit Prozessen los. Dutzende Verfahren liefen parallel. So sollte es auch in Deutschland sein: Die Antwort des Staates folgt auf dem Fuße. Das Strafrecht gibt es her.
Fünf Tage nach den Krawallen lautete die französische Bilanz: rund 2700 Menschen in Polizeigewahrsam, mehr als 1000 Vorführungen vor dem Haftrichter, 217 Inhaftierungen. Bis zum 3. November war die Zahl auf fast 5000 Personen in Polizeigewahrsam gestiegen. Die Zahlen zeigen, dass die französische Justiz die Festgenommenen nicht bloß registrierte und wieder nach Hause schickte. Sie brachte einen erheblichen Teil von ihnen innerhalb weniger Tage vor einen Richter und nahm sie bis dahin in Gewahrsam oder Untersuchungshaft. Die meisten Strafen mögen recht mild ausgefallen sein, aber die zügige Reaktion der Justiz dürfte bei den Krawallmachern trotzdem Eindruck hinterlassen haben.
Zwischen Polizeigewahrsam und Urteil liegen in den beschleunigten Strafverfahren oft nur wenige Tage. Frankreichs Regierung sieht in ihnen ein Mittel, Härte zu zeigen. Die Richter prüfen dabei unter hohem Zeitdruck Beweise und Lebensumstände der Angeklagten. Diese können zwar mehr Zeit für ihre Verteidigung verlangen, müssen dann jedoch unter Umständen bis zum neuen Termin in Untersuchungshaft bleiben. Viele entscheiden sich dann lieber für das schnelle Urteil.
Deutschland könnte das auch. Für einfach gelagerte Fälle, bei denen nicht erst aufwendig ermittelt werden muss, kennt die Strafprozessordnung das beschleunigte Verfahren. In diesem braucht es keine schriftliche Anklage, das Zwischenverfahren entfällt, die Ladungsfrist kann auf 24 Stunden verkürzt werden, und bei einfacher Sachlage und klaren Beweisen kann das Urteil direkt in der Verhandlung fallen. Zulässig sind dabei Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig hatte es einst mit Erfolg bei jugendlichen Intensivtätern angewandt.
Die beiden Verfahrensarten unterscheiden sich rechtlich graduell. Der Hauptunterschied liegt in der Praxis: In Frankreich sind diese Schnellverfahren ein regulärer und häufig eingesetzter Teil der Strafjustiz. In Deutschland sind sie eher eine Randerscheinung.
Frankreich kann die Verfahrenskette jederzeit aktivieren
Dass die Franzosen Übung darin haben, zeigten sie auch im Sommer 2023: Damals wurden nach den großen Unruhen innerhalb von gut drei Wochen 1278 Urteile gesprochen. 742 Angeklagte erhielten Freiheitsstrafen. Bis Ende August wurden 2107 Menschen vor Gericht gestellt und 1989 verurteilt.
Dabei verfügt Frankreich nicht über eine Sonderjustiz, sondern organisiert sich anders: Staatsanwaltschaften sortieren nach einfach gelagerten und komplizierten Fällen. Wer auf frischer Tat ertappt wurde, geständig ist oder durch Videoaufnahmen überführt werden kann, kommt in das Schnellverfahren. Die politische Ansage lautet: schnell, konsequent, systematisch. Daran fehlt es in Deutschland.
Das ist auch in Deutschland eigentlich Ziel, besonders bei Jugendlichen. Denn Strafe wirkt nicht nur durch ihre Höhe, sondern auch durch ihre zeitliche Nähe zur Tat. Wer am Samstag ein Geschäft plündert und schon am Montag im Gerichtssaal sitzt, erlebt eine direkte staatliche Reaktion mit hoffentlich erzieherischer Wirkung.
Natürlich eignet sich nicht jeder Krawallfall dafür. Beim schweren Landfriedensbruch muss einem Beschuldigten sein konkreter Tatbeitrag nachgewiesen werden. Kurze Videos zeigen häufig nur Ausschnitte. Verfahren gegen Jugendliche folgen zudem anderen Regeln. Aber wer mit gestohlener Ware aus einem geplünderten Geschäft kommt, beim Steinwurf gefilmt oder mit einer entwendeten Waffe aufgegriffen wird, stellt kein großes kriminalistisches Rätsel dar. In solchen Fällen könnte der umstrittene Plan von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, Gesichter mit biometrischer Internetsuche zu finden, schnelle Ermittlungserfolge bringen.
Nach den Frankfurter Ausschreitungen vom 31. Oktober meldeten die Behörden 54 Festnahmen, 87 Strafanzeigen, fünf geplünderte Geschäfte und mehr als 100 verletzte Polizisten. Legte Deutschland das französische Tempo vor, hätten erste Urteile am 2. November fallen müssen. Am 3. November müssten mehrere Schnellverfahren laufen. Spätestens nach fünf Tagen wäre eine öffentliche Bilanz über Vorführungen, Verurteilungen und Haftentscheidungen zu erwarten. Das klingt für deutsche Verhältnisse unvorstellbar, wäre aber rechtlich machbar und ein starkes Signal.
Open Questions
- Welche konkreten rechtlichen Änderungen wären in Deutschland notwendig, um französische Schnellverfahren flächendeckend einzuführen?
- Wie bewerten deutsche Richter und Staatsanwälte die Übertragbarkeit des französischen Modells?
- Welche Erfahrungen hat die Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig konkret mit dem beschleunigten Verfahren gemacht?

