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Schleswig-Holstein: Verfassungsschutz prüft künftige Staatsdiener
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Die Zeit6/19/2026Politics1 min readGermany

Schleswig-Holstein: Verfassungsschutz prüft künftige Staatsdiener

Quick Look

  • Schleswig-Holstein plant eine regelmäßige Überprüfung von Bewerbern für den Staatsdienst durch den Verfassungsschutz.
  • Ziel ist es, Personen fernzuhalten, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen oder ihr schaden wollen.
  • Die Prüfung soll vor der ersten Berufung in ein Beamten- oder Richterverhältnis erfolgen und auch für Angestellte gelten, die Zugang zu kritischen Bereichen erhalten.

AI-generated summary

Why It Matters

In Schleswig-Holstein soll künftig eine regelmäßige Prüfung von Bewerbern für den Staatsdienst durch den Verfassungsschutz stattfinden. Dies ist Teil eines Gesetzentwurfs der Koalition aus CDU und Grünen.

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Wer in Schleswig-Holstein in den Staatsdienst eintreten will, dem steht künftig nach dem Willen der Koalition eine Prüfung durch den Verfassungsschutz bevor.

«Wer das Grundgesetz ablehnt oder dem Staat schaden will, der kann ihm nicht dienen», sagte Digitalisierungsminister und Staatskanzleichef Dirk Schrödter (CDU) im Landtag. «Es ist auch nicht hinnehmbar, dass wir als Staat Verfassungsfeinde alimentieren.» Es gehe stets um sorgfältige Einzelfallprüfungen.

Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün sieht eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor. Diese soll vor der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis oder Richteramt erfolgen. Die Einstellungs-Entscheidung treffe aber immer die einstellende Behörde, sagte der Grünen-Innenpolitiker Jan Kürschner.

Personen, die Zugang zu Polizei- und Justizbehörden, kritischer Infrastruktur oder anderen wichtigen Einrichtungen erhalten, sollen einer erweiterten Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Dies soll auch für Angestellte gelten.

Wer für den Staat arbeite, trage besondere Verantwortung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sagte Schrödter. «Wer diese Ordnung ablehnt, ihr schaden will oder sich aktiv dagegen einsetzt, den dürfen wir nicht in unserem öffentlichen Dienst dulden.» Die aktuellen Regeln griffen erst, wenn jemand bereits eingestellt sei. «Aus Sicht der Landesregierung ist das jedoch zu spät.» In anderen Ländern seien solche Prüfungen bereits Praxis. «Auch der Bund hat ähnliche Regelungen getroffen.»

Open Questions

  • Wie genau werden die Einzelfallprüfungen aussehen?
  • Welche Kriterien werden für die Ablehnung eines Bewerbers angesetzt?

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This article was originally published by Die Zeit.

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