
Entwurf sieht härtere Strafen für Gruppenvergewaltigungen und Bestrafung sexueller Belästigung ohne Berührung vor
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Der Fall Gisèle Pelicot in Frankreich löste europaweit Debatten über sexualisierte Gewalt und die Verabreichung von K.o.-Tropfen aus.
Berlin. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die geplante Verschärfung des Sexualstrafrechts voran.
Ein Entwurf, den ihr Ministerium veröffentlicht hat, sieht eine Bestrafung sexueller Belästigung auch dann vor, wenn es nicht zu körperlicher Berührung kommt. Gruppenvergewaltigungen sollen künftig härter als bisher bestraft werden.
„Sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt sind ein massives Problem und gehören für zu viele Frauen zum Alltag“, sagt Hubig. Es sei notwendig, dagegen entschlossen vorzugehen - auch mit den Mitteln des Strafrechts.
Der Entwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren bei Vergewaltigung vor, wenn durch die Tat eine Schwangerschaft verursacht wird. Von zwei auf fünf Jahre soll die Mindeststrafe bei Gruppenvergewaltigung angehoben werden.
Für Vergewaltigung und für gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig einheitlich eine Verjährungsfrist von 20 Jahren gelten. Nach geltendem Recht sind es - je nach Fallkonstellation - unter Umständen lediglich fünf Jahre. Die geplante Verlängerung hat auch mit Straftaten zu tun, bei denen das Opfer mit chemischen Substanzen betäubt wurde und die Tat deshalb erst viel später zur Anzeige bringt, etwa nach dem Auftauchen von Videomaterial.
„Es darf nicht sein, dass solche schweren Verbrechen ungesühnt bleiben, nur weil die Betroffene erst Jahre später erfährt, was ihr angetan wurde“, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Der Fall Gisèle Pelicot hat die Debatte über sexualisierte Gewalt in Europa stark geprägt. Ihr früherer Ehemann Dominique Pelicot hatte sie fast zehn Jahre lang immer wieder mit Medikamenten betäubt und im Internet Männer zur Vergewaltigung angeboten. Das Landgericht Avignon verurteilte ihn im Dezember 2024 zu 20 Jahren Haft. Alle 51 Mitangeklagten wurden schuldig gesprochen, die Strafen lagen zwischen drei und 15 Jahren. In dem nun vorgelegten Entwurf wird zudem auf einen Fall aus Deutschland verwiesen, in dem einem Mann zur Last gelegt wurde, in insgesamt 67 Fällen sexuelle Handlungen an seiner zur Willensäußerung unfähigen Ehefrau vorgenommen zu haben.
Wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, soll sich laut Entwurf künftig dann strafbar machen, wenn die Äußerung oder Geste dazu geeignet ist, „die betreffende Person einzuschüchtern oder zu bedrängen“. Bislang ist eine körperliche Berührung notwendig, damit eine Handlung als sexuelle Belästigung eingestuft wird. Das soll sich ändern.
Zwar kommt in bestimmten Fällen auch jetzt schon eine Bestrafung als Beleidigung oder Nötigung infrage. Aus Sicht des Ministeriums schafft der neue Straftatbestand hier jedoch mehr Klarheit. In dem Entwurf wird gleichzeitig betont, dass nicht jede sexuell bestimmte Äußerung oder Geste sanktioniert werden solle, sondern diese „erheblich“ sein müsse. Hubig ist es wichtig, klarzustellen, dass nicht geplant sei, missglückte Komplimente zu ahnden.
Die Bundesländer und Verbände haben nun bis Ende November Zeit zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Schutz von Frauen - sie sind besonders häufig Opfer sexueller Gewalt und auch stärker betroffen von Gewalt durch Ex-Partner - ist Hubig ein Anliegen seit Beginn ihrer Amtszeit. Bereits beschlossen wurde etwa die Möglichkeit einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung für gewalttätige Ex-Partner. Die Familiengerichte können Täter zum Tragen einer Fußfessel verpflichten, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Das Opfer wird bei Annäherung gewarnt, gleichzeitig geht ein Hinweis an die Polizei.
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Stellungnahme von Bundesländern und Verbänden zum Entwurf
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