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BackSicherstellung von Audio-Dateien im Block-Prozess löst Welle des Protests aus
Sicherstellung von Audio-Dateien im Block-Prozess löst Welle des Protests aus
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Die Welt5 hours agoLaw3 min readGermanyView translation

Sicherstellung von Audio-Dateien im Block-Prozess löst Welle des Protests aus

Im Prozess gegen Christina Block sorgt die Sicherstellung von Audioaufnahmen aus einem Podcast für heftige Kritik an der Justiz.

Quick Look

  • Das Landgericht hat Recherchematerial der „Zeit“ beschlagnahmt, das im Zusammenhang mit dem Entführungsfall Christina Block steht.
  • Journalistenverbände und sogar die Nebenklage kritisieren den Eingriff in die Pressefreiheit scharf.

AI-generated summary

Why It Matters

Christina Block ist angeklagt, eine Entführung ihrer Kinder aus Dänemark nach Deutschland beauftragt zu haben. Die beschlagnahmten Aufnahmen stammen aus Recherchen für einen Podcast über diesen Fall.

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Dabei handelt es sich um Material, das während der Recherchen für den Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ entstanden war. Die Gespräche wurden etwa zwei Wochen nach der Entführung der beiden jüngsten Kinder von Christina Block in der Silvesternacht 2023/24 geführt. Aufgenommen wurden sie demnach in einem sogenannten Safe-Haus in Dänemark. Zu Wort kamen unter anderem Blocks Ex-Mann Stephan Hensel, dessen neue Ehefrau Astrid Have, die damals 13 Jahre alte jüngere Tochter sowie die älteste gemeinsame Tochter von Block und Hensel. Das Gericht sieht in den vollständigen Aufzeichnungen mögliche Beweismittel. In den Gesprächen könnten Umstände angesprochen worden sein, die bislang nicht in der Hauptverhandlung thematisiert wurden.

„Recherchematerial ist kein Beweismittellager“

Die „Zeit“ hat Rechtsmittel gegen die Maßnahme eingelegt. Nach Angaben des Landgerichts gingen sowohl die Beschwerde eines Anwalts des Verlags als auch die eines Vertreters der Journalistin ein. Eine Verlagssprecherin erklärte, man habe den Durchsuchungen mündlich widersprochen und die begründeten Beschwerden in der Nacht zum Dienstag an das Gericht geschickt.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in Ver.di verlangte die sofortige Rückgabe des Materials. „Recherchematerial ist kein Beweismittellager der Justiz“, sagte ihr Co-Vorsitzender Lars Hansen. Die Aufnahmen müssten ungeöffnet zurückgegeben werden. Die Redaktion habe die Durchsuchung nur dadurch abwenden können, dass sie das Material herausgab. Mit einem solchen Zwang würden Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz ausgehebelt.

Auch der Vorsitzende des Vereins Netzwerk Recherche, Daniel Drepper, warnte vor grundsätzlichen Folgen: „Wenn Menschen nicht mehr darauf vertrauen können, dass ihre Aussagen und Dokumente bei uns sicher sind, verlieren sie ihr Vertrauen. Und wir die Grundlage unserer Arbeit.“ Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Mika Beuster, erklärte, Gesprächspartner von Journalisten müssten sich darauf verlassen können, dass vertrauliche Inhalte nicht gegen den Willen einer Redaktion für andere Zwecke verwendet würden.

Kritik kommt auch aus der Nebenklage

Ungewöhnlicherweise wurde die Sicherstellung auch aus der Nebenklage kritisiert. Philip von der Meden, der Anwalt von Blocks Ex-Mann, bezeichnete die Maßnahme als unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit. „Das ist inakzeptabel, dass in so einer Situation Durchsuchungsbeschlüsse gegen Redaktionen ergehen, gegen Journalisten“, sagte er in einer Prozesspause. Nach seiner Einschätzung enthalten die Aufnahmen keine wesentlich neuen Informationen. „Da ist nichts drin, was irgendwie komisch wäre, sondern das bestätigt einfach die Aussagen, wie sie bisher auch schon ins Verfahren eingeführt worden sind“, sagte von der Meden.

Die Anwältin der Kinder, Tanja Jeney, berichtete dagegen von der persönlichen Belastung ihrer Mandantin. Die jüngere Tochter sei „sehr erschüttert“. Sie habe der Journalistin die Dinge im Vertrauen erzählt und fühle sich nun schlecht. Die Veröffentlichung der Äußerungen hatte bereits Ende September für Auseinandersetzungen im Prozess gesorgt. Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott hatte erklärt, der Podcast zeige, dass Blocks Ex-Mann die Kinder frühzeitig mit der Presse in Kontakt gebracht habe. Für seine Mandantin sei es zugleich das erste Mal seit zweieinhalb Jahren gewesen, dass sie die Stimme ihrer Tochter gehört habe.

Zeugin erscheint nicht vor Gericht

Im Zusammenhang mit dem Podcast sollte Hensel noch einmal als Zeuge aussagen. Er berief sich jedoch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Daraufhin lud das Gericht seine neue Ehefrau Astrid Have erneut vor. Sie erschien am Dienstag nicht. Ein Ordnungsgeld könne die Kammer nicht verhängen, weil Have im Ausland lebe, erklärte die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt. Das Gericht will nun versuchen, sie in Dänemark zu vernehmen.

Christina Block ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma mit der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Vaters in Süddänemark beauftragt zu haben. Die Kinder wurden in der Silvesternacht 2023/24 nach Deutschland gebracht. Vier Tage später gab Block sie auf gerichtliche Anordnung wieder heraus. Die 53-Jährige bestreitet die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Neben ihr stehen sechs weitere Angeklagte vor Gericht.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Gerichtliche Entscheidung über die Beschwerde der 'Zeit' gegen die Beschlagnahmung.

    Very likely · Within weeks

Open Questions

  • Wie entscheidet das Gericht über die Beschwerde gegen die Beschlagnahmung?
  • Wird Astrid Have in Dänemark vernommen werden können?

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This article was originally published by Die Welt.

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