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SPIEGEL verteidigt Berichterstattung über Ulmen-Vorwürfe vor Gericht
Politics
Spiegel Netzwelt6/23/2026Politics4 min readGermany

SPIEGEL verteidigt Berichterstattung über Ulmen-Vorwürfe vor Gericht

Quick Look

  • Das Hanseatische Oberlandesgericht hat die Berichterstattung des SPIEGEL über die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen weitgehend bestätigt.
  • Nur zwei Sätze mussten gestrichen und zwei ergänzt werden, der Kern der Geschichte bleibt unberührt.

AI-generated summary

Why It Matters

Der SPIEGEL verteidigte seine Berichterstattung über Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Das Gericht bestätigte weitgehend die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung.

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Der SPIEGEL hat seine Berichterstattung zu den Vorwürfen von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen vor dem Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in wesentlichen Punkten verteidigt. Das folgt aus einer am Dienstag zugestellten Entscheidung des Pressesenats des Hamburger Gerichts. Das Gericht erließ zwar zwei Verbote von bestimmten Aussagen, dennoch muss der SPIEGEL aus seiner gesamten, umfangreichen Titelgeschichte nur zwei Sätze streichen und zwei ergänzen. Der Kern bleibt unberührt.

Das Magazin darf demnach weiterhin über den von Collien Fernandes erhobenen Vorwurf berichten, dass Christian Ulmen sie »virtuell vergewaltigt« haben soll. Das Gleiche gilt für die weiteren Kernvorwürfe digitaler und sexualisierter Gewalt, die Fernandes gegen Ulmen erhebt: Christian Ulmen soll etwa Fake-Profile von seiner Frau angelegt haben und darüber in ihrem Namen »Hunderte von Männern« kontaktiert und mit Männern Chats und Gespräche mit sexuellen Inhalten geführt haben.

Das OLG stellt dazu fest, dass Christian Ulmen »unstreitig pornografische Videos und Fotos von anderen der Ex-Ehefrau ähnlich sehenden Frauen unter ihrem Namen verbreitet« habe. Dies habe er getan, weil er »beim Empfänger vortäuschen wollte«, es handele sich um Videos und Fotos von Collien Fernandes, hieß es im Beschluss des Gerichts.

Das Gericht sieht es zudem als »unstreitig« an, dass Christian Ulmen sogenannte Deepfake-Fotos – also mithilfe von KI-Technologie generierte Bilder – von Collien Fernandes erstellte und verschickte. Dies hatten die Christian Ulmen vertretenden Anwälte in dem Verfahren zuletzt nicht bestritten.

Berichterstattung weitgehend unangetastet

Lediglich in zwei Nebenaspekten der Berichterstattung hat das OLG eine Unterlassung verfügt. Dabei geht es erstens um zwei Sätze aus einer E-Mail, die Christian Ulmen an seinen Strafverteidiger schrieb. Die beiden Sätze würden den Kernbereich der Privatsphäre des Antragstellers berühren, etwa durch »den Bezug zur Sexualität«, wie es an einer Stelle im Beschluss des Landgerichts hieß.

Davon abgesehen, darf der SPIEGEL weiterhin über den Inhalt der E-Mail berichten. Unter anderem auch über Ulmens darin getätigtes Eingeständnis, dass er über die von ihm auf den Namen von Fernandes angemeldeten Fakeprofile mit Männern gechattet und geflirtet habe, »bis hin zum Sex-Talk«.

Ulmens Anwälte scheiterten damit, dem SPIEGEL die Wiedergabe der Mail gänzlich zu verbieten. Die entsprechende Passage im Artikel bleibt somit weitestgehend unverändert.

SPIEGEL prüft juristische Schritte

Der SPIEGEL hat zudem zwei inhaltlich ähnlich lautende, klarstellende Sätze eingefügt, die verdeutlichen, dass es keinen konkreten Hinweis darauf gibt, dass Christian Ulmen Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet hat. Das OLG bestätigte zwar, dass der SPIEGEL diesen Vorwurf gegen Christian Ulmen gar nicht ausdrücklich aufgestellt hatte, war jedoch der Ansicht, dass er zwischen den Zeilen erweckt wurde. Das OLG erließ daher eine Unterlassung, die eine entsprechende Klarstellung notwendig machte.

Gegen die vom OLG verfügten Unterlassungen prüft der SPIEGEL juristische Schritte. Das würde bedeuten, dass erneut gerichtlich geprüft wird, ob der SPIEGEL eine solche Klarstellung wirklich tätigen muss.

Abgesehen von diesen zwei Nebenaspekten und einer ebenfalls nebensächlichen Unterlassung zu einem Detail einem Gerichtstermin auf Mallorca, die bereits das Landgericht verfügt hatte, bleibt der gesamte Artikel unverändert. Das OLG hat also zwar in zwei von vier Punkten teilweise ein Verbot verhängt, gleichzeitig sind die dadurch bedingten Änderungen so marginal, dass die Berichterstattung eben auch nur marginal verändert werden muss.

Die Anwälte von Christian Ulmen hatten sich zuvor gegen zahlreiche Abschnitte des Textes gewendet und beantragt, dass diese verändert werden müssten.

Bestehen bleiben etwa sämtliche von Collien Fernandes erhobenen Vorwürfe, dass Christian Ulmen Fake-Pornos als Bilder und Videos von ihr und in ihrem Namen an fremde Männer verschickt haben soll. Das Gericht hielt dazu fest, dass einer solchen Verbreitung von Fake-Pornos »ein erheblicher Unrechtsgehalt innewohnt« – vollkommen unabhängig von der Frage, auf welchem technologischen Wege die Bilder und Videos erstellt wurden.

Vorwürfe körperlicher Gewalt bleiben bestehen

Christian Ulmens Anwälte scheiterten vor dem OLG außerdem damit, dass der SPIEGEL nicht mehr über bestimmte Vorwürfe körperlicher Gewalt durch Christian Ulmen gegen Collien Fernandes berichten dürfte. Das OLG entschied, dass die »Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung« zu bejahen seien.

Dies bedeutet: Sämtliche vom SPIEGEL berichteten Vorwürfe, dass Ulmen gegenüber Fernandes körperlich übergriffig gewesen sein soll, bleiben weiterhin bestehen und dürfen berichtet werden.

Zuvor hatte bereits das Landgericht Hamburg geurteilt, dass die Berichterstattung des SPIEGEL ganz überwiegend rechtmäßig und angemessen war. Gegen diesen Beschluss hatten sich Ulmens Anwälte nun versucht zu wehren, woraufhin das OLG entsprechend entschied.

Lesen Sie hier die weiterhin abrufbare, umfassende Recherche des SPIEGEL zu dem Fall.

Open Questions

  • Welche juristischen Schritte wird der SPIEGEL gegen die Unterlassungen prüfen?
  • Wie wird sich die Entscheidung auf zukünftige Berichterstattungen über ähnliche Fälle auswirken?

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This article was originally published by Spiegel Netzwelt.

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