
Spätestens Anfang 2027 soll ein Spritpreisdeckel gelten. Der Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums legt nun objektive Voraussetzungen und Befristungen fest.
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Mitte September verständigten sich die Koalitionsspitzen auf Gespräche zur Einführung eines Spritpreisdeckels bis zum 1. Januar 2027.
Spätestens Anfang 2027 soll ein Spritpreisdeckel gelten, so haben es die Koalitionsspitzen vereinbart. Das Wirtschaftsministerium legt erst Pläne vor.
Berlin. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) plant Einschränkungen beim vorgesehenen Spritpreisdeckel. Der Gesetzentwurf lege „objektive Voraussetzungen“ für den Einsatz des Instruments fest, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Wirtschaftsministerium erfuhr.
Maßgeblich soll demnach eine Preissteigerung sein, die über drei aufeinanderfolgende Wochen deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegt. Zudem solle die Höchstpreisregelung auf maximal drei Monate befristet sein. Bei einer drohenden Gefährdung der Versorgungssicherheit könne ihre Anwendung ausgesetzt werden.
Der Umsetzungsvorschlag solle die Grundlage schaffen, den vereinbarten Spritpreisdeckel im Krisenfall wirksam einzusetzen - und zugleich die verlässliche Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Kraftstoffen sicherzustellen.
Der Entwurf befindet sich in der sogenannten Frühkoordinierung - das ist der erste Schritt der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Zuerst hatten das Portal „The Pioneer“ und das „Handelsblatt“ über die Pläne berichtet. Demnach soll das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
„Versorgungssicherheit nicht gefährden“
Ziel des Gesetzentwurfs sei es, „außergewöhnliche Kraftstoffpreissteigerungen“, die deutlich über die europäische Preisentwicklung hinausgingen, wirksam begrenzen zu können und dabei die Versorgung mit Benzin und Diesel jederzeit sicherzustellen, hieß es.
Entscheidend für die Ausgestaltung sei, dass eine Preisbegrenzung die Versorgungssicherheit nicht gefährden dürfe - darauf hatte Reiche wiederholt hingewiesen.
Aus dem Ministerium hieß es: „Werden Höchstpreise zu niedrig angesetzt, können Kraftstofflieferungen unwirtschaftlich werden. Importe könnten ausbleiben und Versorgungsengpässe entstehen.“ Es solle sichergestellt werden, dass Kraftstofflieferungen auch bei einer staatlichen Preisbegrenzung wirtschaftlich möglich bleiben.
Preisdeckel soll „krisenbedingt“ sein
Mitte September hatten sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition darauf verständigt, Gespräche mit der Mineralölwirtschaft zu führen - mit dem Ziel, spätestens zum 1. Januar 2027 einen Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einzuführen.
Dieser solle „nicht dauerhaft“ und „krisenbedingt“ sein, hieß es mit Blick auf den Iran-Konflikt, der Preissprünge auslöste. Weiter hieß es: „Die Versorgungssicherheit muss gewährleistet sein. Missbräuchliche Preisaufschläge müssen unterbunden werden.“ Ende Dezember läuft der Tankrabatt aus.
Reiche hatte noch kurz vor dem Beschluss des Koalitionsausschusses gesagt, sie halte einen Preisdeckel für den falschen Weg. Ein solcher Deckel schwäche die mittelständische Raffineriewirtschaft: „Wir brauchen unsere Raffinerien dringend, denn sie produzieren in Deutschland Diesel, Benzin, Heizöl und Kerosin.“
Länder sollen abweichende Höchstpreise festlegen können
Beim Spritpreisdeckel sollen die unterschiedlichen regionalen Markt- und Versorgungsbedingungen berücksichtigt werden, wie es aus dem Ministerium hieß. Beschaffungs- und Transportkosten sowie die Wettbewerbssituation unterschieden sich innerhalb Deutschlands erheblich. Ein bundeseinheitlicher Höchstpreis könne deshalb regional unterschiedlich wirken.
Der Entwurf solle es den Ländern ermöglichen, abweichende Höchstpreise festzulegen, um den jeweiligen Bedingungen vor Ort Rechnung zu tragen. „Diese regionale Differenzierung ist ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen und versorgungssicheren Umsetzung des Spritpreisdeckels.“
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Inkrafttreten des Gesetzes zum Spritpreisdeckel
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