Auf dem BDEW-Kongress eskaliert der Konflikt zwischen Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur über die künftige Kapitalverzinsung für Gasnetze.
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Die Bundesnetzagentur legt als Regulierungsbehörde die erlaubte Kapitalverzinsung für Netzbetreiber fest, um Monopolpreise zu verhindern. Dies ist entscheidend für die Finanzierung der Energiewende.
Der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Klaus Müller, ist nach eigener Aussage ein friedliebender Mensch mit großer Freude an einer lebendigen, sachlichen Auseinandersetzung. Sein Auftritt beim Treffen der deutschen Strom- und Gasnetzbetreiber in Berlin müsste also ganz nach seinem Geschmack gewesen sein. Doch womöglich wurde ihm die Debatte bald eine Spur zu lebendig.
Denn der Chefregulierer des deutschen Energiemarktes bekam auf offener Bühne ordentlich Feuer: „Komplett widersinnig“ sei die jüngste Entscheidung seiner Behörde, hielt ihm E.on-Netze-Chef Thomas König entgegen. Kollege Torsten Maus vom nordwestdeutschen Versorger EWE forderte den BNetzA-Präsidenten unter dem Applaus hunderter Branchenvertreter auf, er möge „die Karre nicht in den Dreck fahren“.
Die „Karre“, die Maus meint, ist die gesamte deutsche Energiewende. Der Kapitalbedarf der ökologischen Transformation wird bis 2045 in Billionen gemessen. Allein in den kommenden fünf Jahren muss irgendwer hohe dreistellige Milliardensummen für den Netzausbau aufbringen. Da der Staat mit solchen Ausgaben heillos überfordert wäre, müssen es private Geldgeber sein. Doch die wollen Rendite sehen. Und die BNetzA legt fest, wie hoch die ausfällt.
Das ist grundsätzlich auch richtig so: Schließlich handelt es sich bei Kupferkabeln und Gasröhren um sogenannte Leitungsmonopole. In Monopolen richtet sich der Preis nicht nach Angebot und Nachfrage, sondern er wird durch Marktmacht schlicht gesetzt. Weil das aber nach Wettbewerbsrecht verboten ist, legt der Staat in Gestalt der Bundesnetzagentur den Preis für die Netznutzung fest und damit auch die Gewinne der Investoren.
Seit Jahren streiten sich Unternehmen und Aufsichtsbehörde immer wieder wie die Kesselflicker darum, welche Kapitalkosten sie bei der Behörde zur Erstattung einreichen können, weil das wesentlich für ihren Gewinn ist. Doch beim „Treffpunkt Netze“ des Bundesverbandes der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin eskalierte der Streit über das gewohnte Maß hinaus.
Die BNetzA hatte einen „Festlegungsentwurf“ veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass Gasnetzbetreiber ab 2028 lediglich Kapitalkosten von 3,76 Prozent geltend machen dürfen. Eine Prozentzahl, die wegen der aktuellen Zinsentwicklung am Markt Schockwellen durch die Energiewirtschaft trieb. „Die Bundesnetzagentur macht eine Rechnung auf, die mit der Realität der Kapitalmärkte nichts zu tun hat“, kritisierte der Chef der Thüga-Gruppe kommunaler Versorger, Constantin Alsheimer: „Man sollte sich nicht wundern, wenn Investitionen ausbleiben.“
Eine harte Drohung: Wenn Investitionen in den Netzausbau ausbleiben, bleibt auch die Energiewende aus. Auf dem BDEW-Kongress wollte der fürs Netzgeschäft zuständige E.on-Vorstand Thomas König vom BNetzA-Präsidenten wissen: „Wie erkläre ich meinen Investoren, dass ich mir für 4,5 Prozent Zinsen Geld von der Bank leihen muss, von der Bundesnetzagentur aber nur 3,7 Prozent zurückbekomme?“ Das sei, so König, „einfach komplett widersinnig.“
Zwar ging es beim Entwurf der BNetzA nur um Gasnetze. Doch die Versorger fürchten, dass sich die Behörde im kommenden Jahr, wenn es um das Stromnetz geht, genauso knausrig zeigt. Nicht nur Thüga-Chef Alsheimer sieht die Gefahr, „dass die Methodik der BNetzA bei der nächsten Festlegung auch auf die Stromverteilnetze übertragen wird“. Und dort seien „in kommenden Jahren Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe erforderlich – unter anderem für erneuerbare Energien, Speicher, Wärmepumpen, Elektromobilität und neue industrielle Verbraucher, die über einen Ausbau der Stromnetze ins Gesamtsystem integriert werden.“
Doch wer soll angesichts des Risikoprofils für mickrige 3,76 Prozent Zinsen noch Geld geben? „Wir stellen eine Situation her, in der es nicht mehr attraktiv sein wird, überhaupt noch in Strom- und Gasnetze zu investieren“, warnte EWE-Netze-Chef Maus. Er sagte zwar „wir“, meinte jedoch ihn: den BNetzA‑Präsidenten Klaus Müller.
Der hat es auch nicht leicht: Der BnetzA-Präsident muss die Balance finden zwischen der Forderung nach möglichst niedrigen Strom- und Gaskosten für Industrie und Verbraucher einerseits und dem Wunsch der Energiewende-Unternehmen nach auskömmlicher Rendite andererseits.
Schon jetzt tragen die hohen Energiekosten in Deutschland erheblich dazu bei, dass die Industrie pro Monat im Schnitt 15.000 hochqualifizierte Arbeitsplätze abbaut. Die Netzkosten, für die Müller verantwortlich ist, gehören dabei zu den größten Posten auf den Gas- und Stromrechnungen. Die Energiewende nicht noch teurer werden zu lassen, gehört zu seinem politischen Auftrag. Sie am Leben zu erhalten, freilich auch.
Der Streit auf der BDEW-Netzkonferenz machte deutlich, dass der Finanzbedarf der Energiewende und ihre Finanzierbarkeit wie zwei Züge sind, die ungebremst aufeinander zufahren und kurz vor dem Crash stehen.
BNetzA-Chef Müller beeilte sich zu versichern, alle Argumente sehr gut zu verstehen. Aber anders als die Netzbetreiber in ihrer Finanznot müsse er „das Gesamtbild“ sehen. Die Sorge, die Festlegungen für die Kapitalverzinsung bei Gasnetzen würden im kommenden Jahr bei den Stromnetzen wiederholt, erklärte Müller für unbegründet: Es handele sich um zwei völlig anders gelagerte Fälle: Während man beim Erdgas von rückläufigem Bedarf ausgehe, müsse bei Stromnetzen hohes Wachstum organisiert werden.
Damit nährte Müller allerdings bei einigen Teilnehmern den Verdacht, speziell die Gasnetze wegen der für 2045 geplanten Klimaneutralität besonders stiefmütterlich zu behandeln und im Grunde schon mal finanziell weitgehend austrocknen zu wollen.
Der Stadtwerke-Konzern Thüga warnte jedenfalls schon vor der Veranstaltung davor, die deutsche Gas-Infrastruktur voreilig aufzugeben. „Gasverteilnetze sichern neben der heutigen Versorgung Innovationen der Zukunft: Zugang zum Wasserstoffkernnetz für regionale Abnehmer, Biogas, dezentrale Elektrolyseure und Speicher sowie Versorgung von Wärmenetzen“, erklärte Marcus Böske, Geschäftsführer der Thüga-Gesellschaft Energie Südbayern: „Daher gefährdet der Verzinsungsentwurf der Bundesnetzagentur wesentliche Dekarbonisierungsprojekte und entscheidende Elemente der Energiewende.“
Eine Sichtweise, die auch die Wirtschaftsweise und Energieexpertin Veronika Grimm teilt: Die Nürnberger Professorin hatte in ihrer jüngsten Studie dazu geraten, nicht zu sehr auf einen Erfolg der Energiewende-Planungen zu vertrauen, sondern sich auf verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten vorzubereiten.
Insbesondere, so Grimm, tue Deutschland gut daran, auch langfristige Gasbezugsverträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Vielleicht brauche man den Brennstoff ja doch noch. Und in dem Fall wäre es gut, auch funktionierende, gut gewartete Leitungen im Boden zu haben.
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Festlegung der Kapitalverzinsung für Stromnetze im kommenden Jahr.
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