Telefonberatung: SED-Unrecht - Beratung für DDR-Verurteilte
Büro der Sächsischen Landesbeauftragten bietet am 14. Oktober Telefonberatung zu Rehabilitierung und Entschädigung wegen Paragraf 249 an.
Quick Look
- In der DDR wegen angeblich asozialen Verhaltens Verurteilte können sich am 14.
- Oktober telefonisch zu Rehabilitierung und Entschädigung beraten lassen.
- Betroffen war laut Sächsischer Landesbeauftragter oft politisch unliebsame Personen.
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Why It Matters
Der Paragraf 249 des DDR-Strafgesetzbuches wurde politisch missbraucht, um unliebsame Personen zu kriminalisieren.
In der DDR zu Unrecht Verurteilte können sich telefonisch zu einer möglichen Rehabilitierung und Entschädigungsansprüchen beraten lassen. Wie das Büro der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur mitteilt, soll dafür am 14. Oktober von 9 bis 16 Uhr ein Beratungstelefon zur Verfügung stehen.
Konkret geht es um Menschen, die in der DDR wegen angeblich «asozialen Verhaltens» verurteilt worden sind. Der entsprechende Paragraf 249 des Strafgesetzbuches der DDR ist gezielt politisch missbraucht worden, um politisch unliebsame Personen zu kriminalisieren, heißt es weiter. Zwischen 1969 und 1989 seien auf dieser Grundlage 160.000 Menschen verurteilt worden. Mehr als 130.000 von ihnen haben eine Haftstrafe verbüßt.
Fast jede vierte in der DDR inhaftierte Person sei damit wegen dieses Paragraphen im Gefängnis gewesen. Betroffen sind den Angaben nach unter anderem Ausreiseantragsteller gewesen, die wegen des Antrags ihre Arbeitsstelle verloren und mangels Beschäftigung als «asozial» eingestuft wurden.
Der Bürgerberater der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ist erreichbar unter der Telefonnummer +49 351 493 3700. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.
What to Watch
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Beratungstelefon am 14. Oktober geschaltet
Very likely · Within days
Open Questions
- Wie viele Personen nehmen das Beratungsangebot in Anspruch?
- Wie hoch fallen mögliche Entschädigungszahlungen aus?


