Ein 57-jähriger Transporteur wurde wegen quälerischer Tiermisshandlung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
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Der Schlachthof im Landkreis Miltenberg wurde 2023 nach der Veröffentlichung von Videomaterial einer Tierrechtsorganisation geschlossen. Behörden stellten gravierende Tierschutzmängel fest.
Ein Transporteur von Schlachttieren für einen Schlachthof am Untermain ist wegen Tierquälerei vom Amtsgericht Obernburg zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit auf drei Jahre festgelegt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Außerdem soll der 57-Jährige, der die Vorwürfe eingeräumt hatte, 3.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angestellte einer Viehvermarktungsgenossenschaft war wegen quälerischer Tiermisshandlung in mehreren Fällen angeklagt - und wurde dafür auch verurteilt. Die Vorfälle sollen sich zwischen September 2022 und August 2023 zugetragen haben.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine hohe Geldstrafe plädiert.
Der Angeklagte soll schlacht- und transportunfähige Rinder zu dem Schlachthof im Landkreis Miltenberg gebracht haben. Darunter sollen kranke, verletzte oder trächtige Tiere gewesen sein.
Das Amtsgericht hatte im Februar 2025 bereits zwei Landwirte aus Hessen und aus dem Landkreis Schweinfurt wegen Tierquälerei auf dem Schlachthof zu Geldstrafen verurteilt. Der frühere Schlachthofbetreiber erhielt im vergangenen Dezember eine Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zu Bewährung.
Der Betrieb im Landkreis Miltenberg war zusammen mit dem Schlachthof Aschaffenburg nach der Veröffentlichung von Videomaterial einer Tierrechtsorganisation in das Visier der Behörden geraten. Wegen gravierender Mängel beim Tierschutz hatte das Landratsamt Miltenberg im Sommer 2023 dem Schlachthof im Landkreis die Arbeit mit sofortiger Wirkung untersagt.
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