
Das Hanseatische Oberlandesgericht setzt das Verfahren gegen den ukrainischen Offizier Serhii Kusnetzow fort und hört erste Sachverständigenaussagen zur Sprengung.
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Der Prozess befasst sich mit der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022. Der Angeklagte soll eine ukrainische Spezialeinheit geleitet haben.
Hamburg. Der Hamburger Prozess gegen einen der mutmaßlichen Täter des Anschlags auf die Ostseepipeline Nord Stream wird fortgeführt. Einen Antrag der Verteidigung, das Verfahren einzustellen, hat das Hanseatische Oberlandesgericht am Dienstag abgelehnt. „Nach deutschem Recht ist der Angeklagte nicht in seiner Verteidigung eingeschränkt“, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring in ihrer Begründung.
Der angeklagte ukrainische Offizier Serhii Kusnetzow soll im September 2022 eine geheime Kommandooperation mit sieben Ukrainern geleitet haben, bei der die beiden Gaspipelines Nord Stream 1 und 2 zwischen Russland und Deutschland in der Ostsee gesprengt wurden. Ihm wird vorgeworfen, mit dem Angriff auf zivile Infrastruktur ein Kriegsverbrechen begangen zu haben. Der Strafprozess in Hamburg läuft seit Mitte Oktober.
Die Verteidigung hatte die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung beantragt, dass der Angeklagte als Offizier einer ukrainischen Spezialeinheit einer Geheimhaltungspflicht unterliege. Es könne deshalb kein faires Verfahren geben.
Vor Gericht wurden zwei eidesstattliche Erklärungen seiner Vorgesetzten verlesen. Beide erklärten, dass sie Kusnetzow nicht von seiner Schweigepflicht entbinden und ihm bei Geheimnisverrat bis zu acht Jahre Freiheitsstrafe in der Ukraine drohe.
Das Gericht folgte jedoch der Argumentation der Bundesanwaltschaft. Deren Vertreter Stefan Schmidt sagte, das in der europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht auf effektive Verteidigung des Angeklagten sei nicht verletzt. Es gebe keine Belege dafür, dass dieser tatsächlich einer Geheimhaltungspflicht unterliege.
Richterin Meier-Göring sagte, dass der Prozess nicht den Grundsatz des fairen Verfahrens verletze. Es gebe Zweifel an den privaten Erklärungen der beiden Vorgesetzten, die möglicherweise beteiligt waren. Verhielte es sich so, wie von der Verteidigung angenommen, könne sich jeder Angeklagte aus einem anderen Staat auf seine Schweigepflicht berufen, etwa bei Spionagedelikten. Laut deutschem Recht könne Kusnetzow aussagen, betonte sie. Er habe es selbst in der Hand, „die beklagte exekutive Spannung aufzuheben“.
Nach der Entscheidung zum weiteren Verfahren rief die Richterin den Sachverständigen Thomas Forster vom Bundeskriminalamt (BKA) auf. Er hatte im Herbst 2022 den ersten Tatortbericht verfasst und sollte nun eine „Wirkungsbeurteilung“ abgeben. Mit einer Powerpoint-Präsentation stellte er dar, was am 26. September 2022 in der Nähe der dänischen Insel Bornholm passiert war.
Um 2:03 Uhr gab es demnach eine erste Explosion an der Pipeline Nord Stream 2 in einer Meerestiefe von 77 Metern. Der Sprengsatz riss ein Loch in Strang A, aus dem das Gas in der Pipeline ausströmte. Strang B wurde nur äußerlich beschädigt, es gab kein Leck.
Russland hatte zwar den Betrieb der beiden Pipelines bereits Monate vorher eingestellt. Aber sie waren noch mit Gas gefüllt. Der Druck in Nord Stream 2 betrug Forster zufolge 103 bar. Der austretende Gasstrahl erzeugte einen Schub, der vergleichbar sei mit einem Raketentriebwerk, sagte Forster. Die ungeheure Wucht habe dazu geführt, dass einzelne Segmente der Pipeline, je zwölf Meter lang, abgeknickt seien.
Die Pipelinewand besteht aus 26,5 Millimeter dickem Stahl. Darüber befinden sich eine Korrosionsschicht und ein Betonmantel. Forster äußerte die Vermutung, dass die Sprengsätze an den Nähten zwischen den einzelnen Segmenten angebracht wurden, weil das unterliegende Stahlrohr dort nicht von Beton geschützt sei.
Die erste Explosionsstelle lag rund 160 Kilometer von Deutschland entfernt und 1000 Kilometer von Russland. Es entstanden unterschiedlich tiefe Krater im Meeresboden. Aus dem kürzeren Pipelineteil von deutscher Seite sei das Gas binnen Stunden entwichen, sagte Forster. Auf der russischen Seite sei es fünf Tage lang ausgeströmt. Entsprechend tiefer sei der Krater dort gewesen.
17 Stunden später kam es dem BKA-Bericht zufolge zu weiteren Explosionen einige Kilometer weiter nördlich. Dabei wurden beide Stränge der Pipeline Nord Stream 1 auf einer Länge von 250 Metern beziehungsweise 290 Metern aufgerissen. Die Krater am Meeresboden seien teilweise 90 Meter breit gewesen. Für die gewaltige Zerstörung war laut Forster jedoch nur ein einziger Sprengsatz erforderlich, der im Zusammenspiel mit dem ausströmenden Gas diese durchschlagende Wirkung entfaltete.
Insgesamt habe es sechs Explosionen an den beiden Pipelines gegeben, sagte Forster. Vier hätten zu Lecks geführt, zwei nur zu äußerlichen Beschädigungen der Betonhülle. Von den beiden fehlgeschlagenen Sprengungen konnten die Ermittler Metallteile mit Sprengstoffspuren sicherstellen. Das deute darauf hin, dass die Pipelines mit sprengstoffgefüllten Stahlbehältern „angesprengt“ wurden, sagte der BKA-Experte. Seinen Berechnungen zufolge hätte auch eine geringere Menge an Sprengstoff ausgereicht, um die gleiche Wirkung zu erzielen.
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