Ultimatum der Hackergruppe Rhysida abgelaufen – Daten möglicherweise im Darknet veröffentlicht
Quick Look
- Nach Ablauf des Ultimatums der Hackergruppe Rhysida im Berliner Erpressungsfall ist unklar, ob die gestohlenen 5,8 Terabyte Daten bereits im Darknet veröffentlicht wurden.
- Der Senat hatte Lösegelder abgelehnt, Experten begrüßen die Entscheidung.
- Die Täter behaupten, 1,44 Millionen Dateien erbeutet zu haben, darunter sensible Behördenunterlagen.
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Why It Matters
Der Cyberangriff auf das Berliner Landesnetz wurde am 14. August bekanntgegeben. Die Hackergruppe Rhysida hatte Daten gestohlen und ein Lösegeld in Bitcoin gefordert.
Berlin. Im Erpressungsfall nach dem massiven Datendiebstahl im Berliner Landesnetz ist das Ultimatum der kriminellen Hackergruppe Rhysida abgelaufen. Ob die Täter ihre Drohung wahr gemacht und das rund 5,8 Terabyte große Datenpaket bereits im Darknet veröffentlicht haben, war unmittelbar nach Ablauf der Frist am Freitagmittag zunächst unklar.
Die Erpresser hatten auf ihrer Leak-Site einen Countdown geschaltet, der am Freitag gegen 15.35 Uhr ablief. Gefordert wurde ein Lösegeld von 30 Bitcoin (umgerechnet rund zwei Millionen Euro). Der Berliner Senat hatte vorab bekräftigt, auf derartige Erpressungen grundsätzlich nicht einzugehen und kein Lösegeld zu zahlen. Nach dem Verstreichen der Frist wurde auf der Webseite der Erpresser im Darknet die „Auktion“ beendet. „Alle Dateien wurden im öffentlich zugänglichen Bereich hochgeladen - viel Spaß beim Stöbern, Datenjäger!“, hieß es dort. Ein Link führte allerdings nicht zu den Daten, sondern zu einer Fehlermeldung.
Die Weigerung des Senats, auf Erpressungsversuche der kriminellen Hacker einzugehen, stieß in der Fachwelt auf Zustimmung. Bianca Kastl vom Chaos Computer Club sagte im RBB Inforadio, die Entscheidung des Senats sei richtig. „Würde man diese Gruppen weiter unterstützen mit Geld oder anderen Dingen, dann würden die natürlich immer weitermachen“, sagte sie. „Man muss sie finanziell austrocknen.“
Der renommierte IT-Sicherheitsexperte Christof Fischer verwies darauf, dass der Staat per Gesetz keine Zahlungen bei Erpressungen vornehmen dürfe. Die Situation bei Vorfällen wie in Berlin sei aber sehr schwierig: „Die Daten sind in den Händen von Kriminellen, und eine Veröffentlichung hat in vielen Fällen sehr schädliche Auswirkungen. Bislang ist mir kein Fall bekanntgeworden, bei dem gezahlt wurde und trotzdem eine Veröffentlichung erfolgte.“ Allerdings sei anzunehmen, dass die Täter, die meist in osteuropäischen Ländern lebten, diese Daten den dortigen Behörden zugänglich machten, um sich Schutz vor Ermittlungen gegen sie selbst zu erkaufen, sagte Fischer der dpa.
Die von den Angreifern zuvor veröffentlichten Auflistungen und Screenshots deuten auf einen gravierenden Abfluss hochsensibler Daten hin. Demnach behauptet die Gruppierung, rund 1,44 Millionen Dateien erbeutet zu haben. Darunter sollen sich neben mehr als 5.000 Personalakten, Bußgeldvorgängen und Gehaltsabrechnungen auch vertrauliche Unterlagen aus Bundesratsausschüssen sowie Schwachstellenanalysen zur Berliner Trinkwasserversorgung befinden.
Die Berliner Verwaltung hatte den am 14. August bekanntgewordenen Cyberangriff bestätigt. Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind in die Analyse und Bewältigung des Vorfalls eingebunden. Sollte das Datenpaket vollständig publik werden, drohen den betroffenen Behörden und Tausenden Bürgern sowie Beschäftigten erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsrisiken.
Open Questions
- Wurden die gestohlenen Daten tatsächlich im Darknet veröffentlicht?
- Welche konkreten Schäden entstehen durch den Datenabfluss für Bürger und Behörden?
- Werden die Täter ermittelt und gestellt?






