Urteil nach spektakulärem Tresor-Einbruch in Berlin-Charlottenburg
Landgericht Berlin verhängt fünfjährige Haftstrafe gegen 38-jährigen Mittäter
Quick Look
- Nach einem millionenschweren Einbruch in eine Schließfachanlage in Berlin-Charlottenburg im Jahr 2022 wurde ein weiterer Beteiligter zu fünf Jahren Haft verurteilt.
- Der Schaden beläuft sich auf über 16 Millionen Euro.
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Why It Matters
Im November 2022 brachen Täter verkleidet als Sicherheitsmitarbeiter in eine Tresoranlage in der Fasanenstraße ein. Dabei wurden 295 Schließfächer aufgebrochen und Beute im Wert von über 16 Millionen Euro entwendet.
Nach einem spektakulären Einbruch in einen Tresorraum in Berlin-Charlottenburg vor rund vier Jahren ist ein weiterer Angeklagter verurteilt worden. Fünf Jahre Haft verhängte das Landgericht Berlin gegen den 38-Jährigen. Der Mann, der laut Urteil mit weiteren Tätern Schmuck, Uhren und Bargeld in Millionenhöhe aus einer Schließfachanlage getragen hatte, wurde des Diebstahls mit Waffen schuldig gesprochen.
Im ersten Prozess im Juli 2024 wurden vier damals 26- bis 53-jährige Männer zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und acht Jahren verurteilt, darunter der damalige Geschäftsführer der Tresoranlage. Er habe den Männern, die am Tatort waren, zuvor Transponder, Schlüssel und Zugangscodes ausgehändigt, hieß es damals im Urteil. Der Ex-Chef der Tresoranlage hatte gestanden und Mitangeklagte belastet.
Schaden von mehr als 16 Millionen Euro
Am Morgen des 19. November 2022 hatten sich mehrere Täter - verkleidet als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma – Zugang zu der Tresoranlage an der Fasanenstraße verschafft. 295 Schließfächer wurden aufgebrochen. Taschenweise und über Stunden hinweg schleppten die Diebe laut Ermittlungen Beute zu einem Transporter und brachten sie in mehreren Fuhren zu einem bis heute unbekannten Versteck.
Im zweiten Prozess ging das Gericht nach rund zweimonatiger Verhandlung von einem Schaden in Höhe von mehr als 16 Millionen Euro aus - die Ermittler waren zunächst von 49 Millionen Euro ausgegangen. Der Angeklagte soll für seine Beteiligung 60.000 Euro erhalten haben. Das Gericht ordnete die Einziehung von Taterlösen in dieser Höhe an.
Der 38-Jährige wurde mit Haftbefehl gesucht und im Februar dieses Jahres bei seiner Einreise aus der Türkei am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf viereinhalb Jahre Haft für den geständigen Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Rechtskräftigkeit des Urteils
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