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BackVerwaltungsgericht Berlin erklärt Zurückweisung von Asylsuchenden für rechtswidrig
Verwaltungsgericht Berlin erklärt Zurückweisung von Asylsuchenden für rechtswidrig
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Die Welt6/18/2026Politics4 min readGermany

Verwaltungsgericht Berlin erklärt Zurückweisung von Asylsuchenden für rechtswidrig

Quick Look

  • Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung eines Asylsuchenden aus Eritrea an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig erklärt.
  • Die Bundespolizei muss dem Mann die Einreise gestatten und das Dublin-Verfahren einleiten, da er glaubhaft einen Asylantrag geäußert hat.

AI-generated summary

Why It Matters

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung eines Asylsuchenden aus Eritrea an der deutsch-polnischen Grenze für rechtswidrig erklärt. Die Bundespolizei muss dem Mann die Einreise gestatten und das Dublin-Verfahren einleiten.

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Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist in einer weiteren gerichtlichen Eilentscheidung für rechtswidrig erklärt worden. Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Eilantrag eines Mannes aus Eritrea recht, der sich gegen die Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze wehrte.

Das geht aus dem Beschluss des Gerichts vom 22. Mai hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt (Az.: 28 L 270/26 A). Die Bundespolizei wird dazu verpflichtet, dem Mann den Grenzübertritt nach Deutschland zu gestatten. Zuvor hatte das juristische Fachportal „Legal Tribune Online“ berichtet.

Der 29 Jahre alte Eritreer war laut Gericht über Dubai, Belarus und Polen nach Deutschland gekommen und im September 2025 in Schleswig-Holstein aufgegriffen worden. Der Mann habe angegeben, dass er 18 Monate inhaftiert gewesen sei, was ihm auch bei Rückkehr drohe, und Asyl beantragt. Die Bundespolizei ordnete im September 2025 die Zurückschiebung an und erließ ein zweijähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Im März 2026 versuchte der Mann, am Grenzübergang Gubinek in einem Auto die Grenze zu überqueren. Die Bundespolizei kontrollierte ihn und weitere Personen, verweigerte ihm die Einreise und ordnete die umgehende Zurückweisung nach Polen an. Der Mann sagte danach per eidesstattlicher Versicherung, er habe zuvor Asyl beantragt. Die Bundespolizei hielt die Verweigerung der Einreise für rechtmäßig und verwies auf das Einreise- und Aufenthaltsverbot bis September 2027.

„Der Antrag ist zulässig“, beschloss das Gericht. „Der Antragsteller wendet sich nicht lediglich gegen die Zurückweisung an der Grenze, sondern begehrt die Einreise in das Bundesgebiet.“ Er habe glaubhaft gemacht, einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne der Dublin-Verordnung im Hoheitsgebiet Deutschlands geäußert zu haben.

Die Bundespolizei sei verpflichtet, ihm den Grenzübertritt in die Bundesrepublik zu gestatten und das Dublin-Verfahren durchzuführen. Ohne die Eilentscheidung drohten „schwere und unzumutbare“ Nachteile für den Mann, der als psychisch erheblich belastet beschrieben wird. Unbegründet ist der Antrag laut Gericht bezüglich der Forderung nach einer Einreise.

Die Zurückweisung des Antragstellers an der Grenze und seine Rückführung nach Polen werde sich in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen, schrieb das Gericht.

Nach der sogenannten Dublin-Verordnung darf die Bundespolizei Asylbewerber nicht einfach an der Grenze zurückweisen. Die deutschen Behörden müssen ein kompliziertes Verfahren starten, um sie an den für ihr Asylverfahren zuständigen Staat zu überstellen – das ist in der Regel der erste EU-Staat, in dem sie registriert wurden.

Im vergangenen Jahr war die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet erstmals von einem Gericht für rechtswidrig erklärt worden. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte kurz nach dem Regierungswechsel mit intensivierten Grenzkontrollen und Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Trotz der Eilentscheidung vom vergangenen Jahr wollte vorerst an den Zurückweisungen von Asylsuchenden festhalten.

dpa/saha

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Die Bundespolizei wird ihre Praxis der Zurückweisung von Asylsuchenden an der Grenze anpassen müssen.

    Very likely · Within weeks

Open Questions

  • Wie wird die Bundespolizei auf diese Entscheidung reagieren?
  • Welche Auswirkungen hat dies auf zukünftige Grenzkontrollen?

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This article was originally published by Die Welt.

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