Nach einem aufgehobenen Freispruch muss sich ein 25-Jähriger erneut vor dem Landgericht Würzburg wegen einer tödlichen Messerattacke verantworten.
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Der Angeklagte wurde 2024 vom Landgericht Würzburg freigesprochen, da eine Notwehrsituation nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf.
Mehr als drei Jahre nach tödlichen Messerstichen auf einen Mann vor einer Würzburger Disco und einem späteren Freispruch des Angeklagten steht der 25-Jährige abermals vor Gericht. Der Bundesgerichtshof hatte die erste Entscheidung des Landgerichts Würzburg in der Sache vom Sommer 2024 aufgehoben. Nun muss der Prozess vor demselben Landgericht, aber einer anderen Kammer, neu aufgerollt werden.
Das Verfahren dürfte schwierig werden, unter anderem weil die Tat schon lange zurückliegt und sich viele Zeugen womöglich nicht mehr genau an den Abend in und vor der Disco erinnern können. Kernfrage dürfte sein, ob der Angeklagte in Notwehr gehandelt hat. Der 25-Jährige hatte im ersten Verfahren die Stiche auf den 28 Jahre alten Clubbesucher eingeräumt. Zudem wurden zwei weitere Männer bei der Tat im September 2023 verletzt.
Das Landgericht Würzburg konnte 2024 nicht ausschließen, dass der angeklagte Spanier in Notwehr gehandelt hatte und sprach ihn daher frei.
Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen wegen Totschlags eine zwölfjährige Haftstrafe verlangt und war nach dem Urteil in Revision gegangen.
Angeklagter war zur Tatzeit betrunken
Zum neuerlichen Prozessbeginn verlasen die drei Verteidiger eine Erklärung des Angeklagten: «Ich wünschte, ich könnte es ungeschehen machen», sagten sie im Namen ihres Mandanten, der sich bei den Opfern und deren Angehörigen entschuldigte. Der 25-Jährige beruft sich demnach auf Erinnerungslücken, auch weil reichlich Alkohol getrunken worden sei. Er sei vor dem Club über die Straße geschubst und beleidigt worden, habe sich «vier oder fünf Gegnern gegenüber» gesehen.
Der 25-Jährige soll damals laut Anklage vor der Diskothek verbal mehrere Frauen belästigt haben. Als ein Mann ihn davon abhalten wollte, soll er sich aggressiv und uneinsichtig gezeigt haben. Ein Türsteher soll den Verdächtigen schließlich mehrfach geohrfeigt haben.
Im Zuge dessen versuchte das spätere Todesopfer den Ermittlungen zufolge wohl zu schlichten, geriet aber schließlich mit dem Angeklagten körperlich aneinander. Der 25-Jährige soll dabei mit einem Messer auf den 28-Jährigen eingestochen haben.
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Neubewertung der Notwehrfrage durch das Landgericht Würzburg.
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