
Die kalte Jahreszeit bricht an: Das Handelsblatt beantwortet die wichtigsten Fragen zu Winterreifen, Profiltiefen, Bußgeldern und den Regeln im europäischen Ausland.
Mit Beginn der kalten Jahreszeit informiert das Handelsblatt über die deutsche Winterreifenpflicht, Bußgelder bei Verstößen, empfohlene Profiltiefen, das Verbot alter M+S-Reifen sowie die Regelungen in Österreich, Italien und der Schweiz.
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In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis oder Schnee.
Düsseldorf. Die kalte Jahreszeit ist angebrochen – und viele deutsche Autofahrer denken an ihre Winterreifen. Zwischen ausrangierter Technik und Möbeln lagern diese meistens im Keller oder der Garage und müssten so langsam auf die Felgen gezogen werden. Aber wann eigentlich? Und welche Reifen sind offiziell nicht mehr als Winterreifen zugelassen? Das Handelsblatt klärt die wichtigsten Fragen.
Als grobe Faustregel für das Aufziehen von Winterreifen dient die Eselsbrücke „Von O bis O“ – von Oktober bis Ostern. In dieser Zeit wechseln einige Autofahrer in Deutschland ihre Reifen. Dabei müssen sie es streng genommen gar nicht. Denn in Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3a StVO) eine situative Winterreifenpflicht: Winterreifen sind nur bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorgeschrieben.
Sind aber im Fall von winterlichen Temperaturen noch die Sommerreifen in Betrieb, kostet das bei einer Polizeikontrolle 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Prüft die Polizei dann auch die Reifenprofiltiefe und liegt diese unter den vorgeschriebenen 1,6 Milimetern, gibt das einen zusätzlichen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro. Bei einem Unfall könnten es bis zu 120 Euro werden. Denn Halter sind verpflichtet, die Profiltiefe regelmäßig zu kontrollieren. Zum Vergleich: Neureifen haben eine Profiltiefe von acht bis neun Millimetern.
Auch wenn die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 1,6 Millimeter liegt, rät der ADAC zu strengeren Vorgaben. Sommerreifen sollten Autobesitzer demnach bei weniger als 3,0 Millimeter und bei Winterreifen bei 4,0 Millimeter austauschen. Andernfalls verlieren die Reifen ihren Halt auf der Straße und erhöhen damit die Unfallgefahr.
Sommerreifen sind daran zu erkennen, dass sie keine gesonderte Bezeichnung haben. Winter- oder Ganzjahresreifen hingegen sind mitunter mit M+S (Mud and Snow) gekennzeichnet. Achtung: Mit M+S gekennzeichnete Reifen sind seit dem 1. Oktober 2024 in Deutschland keine zugelassenen Winterreifen mehr. Alle für den Winter zugelassenen Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 produziert wurden, müssen stets mit einer Schneeflocke und einem Berg – dem Alpine-Symbol – beschriftet sein. Das sieht das EU-Recht vor.
Reifen, die sowohl das M+S-Symbol als auch das Alpine Zeichen tragen, sind ebenfalls zulässig. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet.
Neben den Bezeichnungen lassen sich Reifen auch am Gummi erkennen. Sommerreifen bestehen aus hartem Gummi und groben Längsrillen. Winterreifen haben weicheres Gummi und seitliche Profilrillen. Damit greifen sie besser im Matsch und Schnee.
Ganzjahresreifen haben auch seitliche Profilrillen, jedoch weniger als die Winterreifen. Diese Rillen sind entscheidend, weil sie – ähnlich wie bei Schuhprofilen – darüber entscheiden, wie gut ein Auto den Untergrund greifen kann.
Einen Schnelltest können Autofahrer einfach selbst machen. Dafür brauchen sie eine Ein-Euro-Münze, weil der Goldrand drei Millimeter breit ist. Also einfach die Münze in der Mitte und am Rand des Reifens in eine Rille halten. Ist der goldene Rand vom Gummi verdeckt, ist auf jeden Fall die gesetzliche Profiltiefe erreicht.
Für eine genaue Messung gibt es auch günstige Reifenprofilmesser. Eine andere Option ist, ein Streichholz zwischen die Rillen zu schieben, die Kante zu markieren und anschließend mit einem Zollstock oder Lineal zu messen.
Österreich:
In Österreich gilt vom 1. November bis zum 15. April Winterreifenpflicht. Ähnlich wie in Deutschland hängt es aber auch im Nachbarland davon ab, ob auf der Straße Schnee oder Matsch liegt. Dann müssen Radialreifen (häufigste Bauart) bei Autos mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter aufweisen. Für Diagonalreifen gelten fünf Millimeter. Das Profil von Ganzjahresreifen muss ebenfalls mindestens fünf Millimeter tief sein.
Alternativ zu Winterreifen sind auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern erlaubt. Jedoch nur dann, wenn dem österreichischem Verkehrsministerium zufolge „die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist“.
Italien:
Auf vielen Strecken gilt in Italien eine Winterreifenpflicht. Jedoch sind die Regelungen unterschiedlich. Touristen sollten sich vorab informieren, wie die lokalen Bestimmungen sind. Auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet von Bozen gilt beispielsweise vom 15. November bis zum 15. April eine witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht: In diesem Zeitraum müssen Fahrzeuge entweder mit Winterreifen unterwegs sein oder Schneeketten mitführen, die bei Schnee oder Eis aufgezogen werden müssen.
Im Aosta-Tal, das an Frankreich und die Schweiz grenzt, beginnt die Winterreifenpflicht bereits einen Monat früher, ab dem 15. Oktober.
Wer gegen die Gesetze verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 345 Euro rechnen.
Schweiz:
In der Schweiz gibt es, wie auch in Deutschland, keine grundsätzliche Winterreifenpflicht. Ist Schnee und Eis auf der Straße, müssen die Winterreifen aufgezogen sein.

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