Zentralrat der Juden skeptisch gegenüber hessischem Vorstoß zur Kriminalisierung der Israel-Leugnung
Josef Schuster warnt vor verfassungsrechtlichen Hürden, während Hessen ein neues Gutachten zur Untermauerung des Gesetzentwurfs vorlegt.
Quick Look
- Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, äußert verfassungsrechtliche Bedenken gegen den hessischen Gesetzentwurf zur Kriminalisierung der Leugnung des Existenzrechts Israels.
- Hessen hält an dem Vorhaben fest und legt ein neues Gutachten vor.
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Why It Matters
Der hessische Gesetzentwurf sieht Strafen für die Leugnung des Existenzrechts Israels vor. Die Bundesregierung äußert verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hat sich skeptisch zum hessischen Vorschlag für eine Kriminalisierung der Leugnung Israels geäußert. Mit der Strafbewehrung würde der Gesetzgeber ein weiteres Äußerungsdelikt schaffen, sagte Schuster in Berlin.
«Die Hürden, die unsere Verfassung hierfür stellt, sind zu Recht hoch. Zweifel an der Umsetzbarkeit sind erlaubt», sagte er und warnte, dass eine solche Gesetzesänderung «vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden könnte». Schuster sagte: «Das würde dem Anliegen nicht helfen, da sich Hetzer motiviert sehen könnten, sodann noch offener und unverhohlener zur Zerstörung Israels aufzurufen.»
Er halte den hessischen Vorschlag für ausgesprochen gut im Kern, aber er operiere an der falschen Stelle. «Sinnvoller erscheint es mir, das Verbot des Aufrufs zur Zerstörung oder Beseitigung eines anderen Staates, mit dem die Bundesrepublik Deutschland diplomatische Beziehungen hat, im Bereich der Straftaten gegen ausländische Staaten zu regeln», sagte Schuster.
Auf Nachfrage erklärte er, dass seiner Ansicht nach auch ein Staat Palästina von einer solchen Regelung umfasst wäre, auch wenn Palästina als Staat von der Bundesrepublik noch nicht anerkannt sei. Andere Staaten haben Palästina als Staat anerkannt.
Der von Hessen eingebrachte Entwurf hatte im Juli in der Länderkammer die notwendige Mehrheit erhalten. Er sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Strafbar solle dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschehe, die geeignet sei, «die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern».
Die Bundesregierung blickt jedoch mit Skepsis auf den Vorschlag des Bundesrates. In einer Stellungnahme, die das Bundeskabinett beschlossen hatte, heißt es, die Bundesregierung werde den Gesetzentwurf prüfen. Sie sei jedoch der Auffassung, dass die vom Bundesrat beabsichtigte Änderung im Strafgesetzbuch ein «erhebliches verfassungsrechtliches Risiko» berge.
Der hessische Justizminister Christian Heinz legte am Montag in Berlin ein umfangreiches Gutachten vor, mit dem die Initiatoren ihre Position bekräftigen. Verfasst hat es Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht in Gießen. Er argumentiert, die Meinungsfreiheit könne insbesondere durch allgemeine Gesetze begrenzt werden und Verhältnismäßigkeit sei in diesem Fall beachtet.
Heinz sagte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz, verfassungsrechtliche Bedenken seien mit dem Gutachten klar widerlegt. Und: «Jetzt ist es noch eine Frage des politischen Ziels und des Willens, ob unser Gesetzentwurf so auch im Bundestag dann eine Mehrheit findet.»
Er bekräftigte die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und sagte, seit dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 habe sich in Deutschland Antisemitismus und die Zahl antisemitischer Straftaten um das Vier- bis Sechsfache erhöht.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Prüfung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag
Likely · Within months
Open Questions
- Wird der Bundestag den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form annehmen?
- Wie wird das Bundesverfassungsgericht bei einer möglichen Klage entscheiden?


