
Im ersten Halbjahr endeten deutlich mehr BAMF-Überprüfungen mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus als in den Vorjahren.
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Nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad im Dezember 2024 kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück. Die Sicherheitslage in einigen Gebieten ist weiterhin angespannt.
Immer mehr Syrerinnen und Syrer in Deutschland verlieren ihren Status als Flüchtling. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor.
Im ersten Halbjahr dieses Jahres endeten demnach von insgesamt 8.320 Überprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 23,2 Prozent mit dem Widerruf oder der Rücknahme des Schutzstatus.
In den meisten Fällen ging es um die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaften oder des sogenannten subsidiären Schutzes. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 hatten nach einer solchen Überprüfung nur 3,7 Prozent der Geflüchteten mit syrischer Staatsangehörigkeit ihren Schutzstatus verloren, 2024 waren es mit 3,1 Prozent noch weniger gewesen.
Veränderte Lage im Herkunftsland
Zu einem Widerruf kommt es, wenn die Voraussetzung für den Schutz nachträglich wegfallen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich die Lage im Herkunftsland grundsätzlich ändert.
Seltener ist die Rücknahme: Sie greift, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass jemand im Asylverfahren falsche Angaben zu seiner Herkunft oder den Fluchtgründen gemacht hat.
Nach dem Sturz des Langzeitmachthabers Baschar al-Assad im Dezember 2024 kehrten Hunderttausende syrische Flüchtlinge in ihre Heimat zurück - vor allem aus der Türkei, dem Libanon und aus Jordanien.
Die Sicherheitslage in Syrien ist in einigen Gebieten noch angespannt, es gab einzelne massive Zusammenstöße. Viele Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen. In Regionen, die während des Bürgerkrieges umkämpft waren, fehlt es an Wohnraum.
Seit Juni Überprüfungen ausgeweitet
Zunächst hatte das BAMF lediglich in Verfahren von Straftätern und sogenannten Gefährdern und in den Fällen, bei denen eine Heimreise nach Syrien den Behörden bekannt wurde, Widerrufsprüfungen eingeleitet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat das Bundesamt Mitte Juni damit begonnen, "sukzessive die Aberkennungstätigkeit auf die Personengruppen auszuweiten, auf welche die Entscheidungstätigkeit im Asylverfahren aufgrund der Verbesserung der humanitären Lage in Syrien bereits ausgeweitet worden ist".
Das sind den Angaben zufolge folgende Gruppen: Erstens Menschen, deren Asylverfahren schon länger als 21 Monate andauern beziehungsweise Verfahren, in denen das BAMF wegen des Erfolgs einer Untätigkeitsklage durch ein Verwaltungsgericht zur Entscheidung verpflichtet ist.
Zweitens geht es um Flüchtlinge, die nicht besonders schutzbedürftig sind und bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in Syrien ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können, oder bei denen ein familiäres Netzwerk beziehungsweise ein soziales Umfeld die Gewähr für eine ausreichende Versorgung bietet.
Wegen der wechselhaften Lage nach dem Machtwechsel hatte das BAMF vorübergehend alle Entscheidungen über Asylanträge von Menschen aus Syrien ausgesetzt. Nur noch Fälle, in denen es um eine Rücküberstellung in ein anderes EU-Land ging, wurden bearbeitet.
Kaum Abschiebungen bislang
Auch wenn einem Syrer der Schutzstatus entzogen wird und er sich keinen anderen Aufenthaltstitel - etwa über eine Erwerbstätigkeit - sichern kann, ist eine Abschiebung dennoch kurzfristig nicht wahrscheinlich. Denn Rückführungen nach Syrien, für die es im Einzelfall einer Kooperation der syrischen Übergangsregierung und ihrer Behörden bedarf, kommen bislang kaum zustande.
Dabei haben die Bundesregierung und die Länder vor allem mit Blick auf Straftäter ein großes Interesse daran. Im vergangenen Jahr war erstmals seit Beginn des Bürgerkrieges wieder ein Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben worden. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gab es drei Abschiebungen nach Syrien.
Viele Syrer in schlecht besetzten Berufen
Die Zahl der Syrerinnen und Syrer, die in Deutschland Schutz suchen, ist seit der Flucht Assads deutlich gesunken. Zudem gab es laut Bundesregierung zuletzt eine Ablehnungsquote von 68,6 Prozent.
Viele Syrerinnen und Syrer arbeiten in Engpassberufen. Laut der Bundesagentur für Arbeit sind besonders viele von ihnen im Einzelhandel, bei Zeitarbeitsfirmen, in der Gastronomie, dem Gesundheitswesen und bei Kurierdiensten beschäftigt.
AI outlook — possibilities, not facts
Das BAMF wird die Widerrufsprüfungen für weitere Personengruppen ausweiten.
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