
Krankenkassen: Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung beachten
Seit Ende Juli müssen gesetzliche Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr aktiv über Zusatzbeitragserhöhungen informieren. Dies erschwert die Ausübung des Sonderkündigungsrechts, da Versicherte die Fristen nun eigenständig überwachen müssen.











