Krankenschein hat hohen Beweiswert – Lohnfortzahlung auch bei angekündigter Krankschreibung
Hızlı Bakış
- Ein Gerichtsurteil stärkt den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
- Selbst wenn eine Krankschreibung angekündigt wurde, kann sie nicht ohne Weiteres die Lohnfortzahlung kippen, wenn der Arbeitgeber dies nicht beweisen kann.
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Ein Gerichtsurteil des Arbeitsgerichts Nordhausen befasst sich mit dem Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Es geht darum, ob eine angekündigte Krankschreibung die Lohnfortzahlung beeinflussen kann.
Krankgeschrieben nach Kündigung? Selbst wenn angeblich ein „Krankmachen“ angekündigt wurde, reicht das nicht, um die Lohnfortzahlung zu kippen, entschied ein Gericht.
Eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Berlin. Ein Krankenschein hat einen hohen Beweiswert. Um den zu erschüttern, braucht ein Arbeitgeber deutliche Indizien. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen, auf den die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist (Az. 3 Ca 438/25).
Krankgeschrieben am Kündigungstag
Darum ging es: Eine Frau hatte in einer Telefonzentrale im Schichtdienst gearbeitet und sich wegen gesundheitlicher Probleme intern auf eine andere Stelle beworben. Als diese Umsetzung abgelehnt wurde, kündigte die Frau. Noch am selben Tag wurde sie von ihrer Hausärztin krankgeschrieben und bekam nach Ablauf eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Krankenhausträgerin, bei der die Frau beschäftigt war, weigerte sich, ihr weiter den Lohn zu zahlen. Begründung: Die Frau hätte vorher angekündigt, sie werde sich nun krankschreiben lassen und später eine neue Diagnose vorzulegen, um nicht ins Krankengeld zu rutschen.
Besonders gewichtiges Beweismittel
Die Frau klagte dagegen, dass ihr kein Lohn mehr gezahlt wurde - und bekam recht. Für das Gericht war die ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung das gesetzlich vorgesehene, besonders gewichtige Beweismittel.
Eine Ankündigung, sich einen Krankenschein zu besorgen, kann laut der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV diesen Beweiswert zwar erschüttern. Aber nur, wenn wiederum der Arbeitgeber eine solche Äußerung beweisen kann.
Bleibt der Sachverhalt dagegen unklar, nachdem die Parteien angehört und Zeugen vernommen worden sind, hat der Arbeitnehmer das Nachsehen. Arbeitnehmende müssen dann ihre Erkrankung nicht weiter konkretisieren oder dem Gericht gegenüber offenlegen.
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- Wie oft kommt es zu solchen Fällen?
- Welche Beweismittel könnten Arbeitgeber sonst noch vorlegen?



