Ermittlungsverfahren nach angeblichem Angriff auf AfD-Kandidaten eingestellt
Staatsanwaltschaft Traunstein stellt Verfahren gegen drei junge Leute wegen erwiesener Unschuld ein und ermittelt nun gegen den Ex-Bürgermeisterkandidaten.
نظرة سريعة
- Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat ein Verfahren gegen drei junge Aktivisten nach einem angeblichen Angriff auf einen AfD-Kandidaten in Rosenheim eingestellt.
- Videoanalysen bewiesen die Unschuld der Beschuldigten; nun läuft ein Verfahren gegen den Ex-Kandidaten wegen falscher Verdächtigung.
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لماذا يهم
Ein ehemaliger AfD-Bürgermeisterkandidat hatte behauptet, am 28. Februar in Rosenheim von linken Aktivisten angegriffen worden zu sein.
Dieses Duell ist zwar eine echte und ernste politische Auseinandersetzung und kein Fußballspiel. Trotzdem ist eine besonders strittige Szene jetzt von der Staatsanwaltschaft Traunstein per Videobeweis abschließend als Schwalbe identifiziert worden. Und zwar ganz gegen Goethes halb-und-halb-gare Zweideutigkeit und glasklar gegen die AfD.
Die mindestens teilweise rechtsextreme Partei hatte sich Anfang März ja praktisch als Ganze wehklagend auf den Boden gelegt, sich das Knie gehalten und sehr laut „Au!“ geschrien. Ganz konkret lag da am 28. Februar am Max-Josefs-Platz in Rosenheim aber nur ihr damaliger und bald darauf auch erfolgloser Bürgermeisterkandidat für die Gemeinde Rott am Inn.
Er wollte zum Opfer dieser drei angeblich bösen, linken jungen Leute geworden sein, die nach einer verbalen Auseinandersetzung am AfD-Wahlkampfstand auf ihn losgegangen seien. So hat er es offenbar der Polizei erzählt, die diesen doch noch sehr frühen Ermittlungsstand damals schnell per Pressemitteilung verbreitet hat.
Doch bald kursierten Videoaufnahmen von der Szene. Auf denen wurde zwar von mehreren Seiten gezogen – aber ausschließlich an einem Protestbanner der AfD-Kritiker. Am nachher wehklagenden Kandidaten zogen weder ein Gegenspieler noch eine Nixe und auch keinerlei linke Demonstrierende. Geschubst hat ihn ebenfalls niemand, und keiner hat ihm ein Bein gestellt. „Eine aktive Einwirkung auf den Kandidaten durch eine andere Person ist nicht festzustellen“, formuliert das nun die Staatsanwaltschaft. Hin sank er dann trotzdem auf den Max-Josefs-Platz, und zwar eben nicht nur halb, sondern mit voller Theatralik.
Zu diesem Schluss ist, immerhin fünf Monate nach dem Vorfall, inzwischen offenbar auch die zuständige Staatsanwaltschaft in Traunstein gekommen. Einer eigenen Mitteilung zufolge hat sie das Verfahren gegen die drei jungen Leute jetzt „wegen erwiesener Unschuld“ eingestellt. Die Ermittler haben sicherlich nicht monatelang in Dauerschleife Videos geschaut. Sie haben das material seither aber technisch auf mögliche Manipulationen überprüfen lassen. Zwar wurden darin die Gesichter einiger linker Aktivisten verpixelt. Inhaltliche Manipulationen hat es demnach aber nicht gegeben. Zudem entspreche das gefilmte Geschehen den Aussagen zweier unbeteiligter Zeuginnen.
Ganz und gar nicht entspricht es hingegen den ursprünglichen Aussagen des AfD-Kandidaten. Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft deswegen jetzt „ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung nach Paragraf 164 Strafgesetzbuch eingeleitet“. Das Verfahren stehe ganz am Anfang, es gelte die Unschuldsvermutung.
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Gerichtliches Verfahren gegen den ehemaligen AfD-Kandidaten wegen falscher Verdächtigung
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أسئلة مفتوحة
- Welche konkreten rechtlichen Konsequenzen drohen dem Ex-Kandidaten?
- Wie reagiert die AfD auf Bundes- oder Landesebene auf den Vorfall?






