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Neue Regeln für Energy Sharing: Strom teilen ab Juni 2026
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Die Zeit18.05.2026Energy3 dk okumaGermany

Neue Regeln für Energy Sharing: Strom teilen ab Juni 2026

نظرة سريعة

  • Juni 2026 ermöglicht Deutschland "Energy Sharing", das Teilen von erneuerbarem Strom innerhalb von Energiegemeinschaften.
  • Mieter und Hausbesitzer können gemeinsam Anlagen betreiben und Strom untereinander verkaufen oder spenden.
  • Dies soll die Energiewende fördern und die Akzeptanz erhöhen.

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Bisher war die Installation von Solaranlagen ein Privileg von Eigenheimbesitzern. Mieter hatten nur begrenzte Möglichkeiten zur eigenen Stromerzeugung. Neue Regeln ab Juni 2026 sollen dies ändern und mehr Bürger in die Energiewende einbeziehen.

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Wer zu den Pionieren gehörte und sich eine Solaranlage installierte, der hatte oft auch eine emanzipatorische Motivation: den Strom selbst erzeugen und so unabhängiger werden von großen Energiekonzernen. Dumm nur, dass man dafür ein eigenes Dach braucht. Die solare Selbstermächtigung ist deshalb bis heute ein Privileg derer, die sich ein Eigenheim leisten können. Mieterinnen und Mietern bleibt lediglich, ein Balkonkraftwerk zu installieren, das immerhin ein paar Hundert Kilowattstunden Strom im Jahr liefert.

Doch das soll sich jetzt ändern. Ab dem 1. Juni 2026 dürfen Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Erneuerbare-Energien-Anlagen installieren und den erzeugten Strom untereinander teilen. Der Bundestag hat dafür im vergangenen November mit einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den Weg freigemacht.

Die Idee: Wenn zu viel Solarstrom anfällt, lässt er sich nun einfacher mit den Nachbarn teilen – das war bislang nicht möglich beziehungsweise sehr aufwendig, weil man sich als Stromlieferant registrieren musste. Jetzt aber lässt sich der Strom direkt an die Nachbarschaft verkaufen. Auch die kostenlose Abgabe an eine soziale Einrichtung ist möglich. Familien könnten so zum Beispiel die Stromkosten der Kita senken, die ihre Kinder besuchen. Mit einem gemeinschaftlich betriebenen kleinen Solarpark oder Windrad oder einer großen Photovoltaik-Anlage auf einem Hallendach können auch Mieterinnen und Mieter sowie Haushalte in Mehrparteienhäusern Strom für den Eigenbedarf produzieren. Das Strom-Teilen erfolgt über das öffentliche Stromnetz: Der Ökostrom wird ins öffentliche Netz eingespeist und Nachbarn oder Mieter können ihn direkt abzapfen.

Teilhabe durch Mitbestimmung

Dahinter steht die Idee, mehr Bürgerinnen und Bürger durch die Mitbestimmung direkt an der Energiewende zu beteiligen. Energiegemeinschaften würden lokale Identifikation und Wertschöpfung schaffen, sagt Malte Zieher, Vorstand Beratung und Bildung im Bündnis Bürgerenergie, einem Netzwerk, das sich für den Ausbau der Erneuerbaren einsetzt. »Damit sind sie ein wichtiger Beitrag für die Akzeptanz der Energiewende.« Wer Miteigentümer eines Solarparks oder eines Windrads am Ortsrand sei und daraus auch noch Strom beziehe, werde sich an dessen Anblick kaum stören.

Darüber hinaus könnte Energy Sharing künftig die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern erhöhen – was relevant wird, weil das Bundeswirtschaftsministerium derzeit an einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) arbeitet. Die Regierung plant unter anderem, die staatliche Vergütung für kleine Solaranlagen (weniger als 25 Kilowatt Leistung) zu streichen. Wenn Solarstrom-Produzenten ihren überschüssigen Strom nun an Nachbarn verkaufen können, haben sie eine Einnahmequelle, um die Ausfälle zu kompensieren.

Energy Sharing ist regional begrenzt

Mit den neuen Regeln setzt die Bundesregierung europäische Vorgaben um. »Die EU-Strombinnenmarktrichtlinie soll lokale Energienetzwerke ermöglichen. In Deutschland sind daraus die Energy-Sharing-Regeln im EnWG geworden«, sagt der auf Photovoltaik spezialisierte Rechtsanwalt Sebastian Lange aus Potsdam. Neben Privatleuten können auch Vereine, kommunale Einrichtungen sowie kleine und mittelständische Unternehmen mitmachen. Stadtwerke und andere kommerzielle Stromerzeuger bleiben aber ausgeschlossen. Hinzu kommt eine räumliche Einschränkung: Abnehmer müssen an dasselbe Verteilnetz angeschlossen sein wie die Erneuerbare-Energien-Anlage, aus der sie Strom beziehen. Die Netzgebiete unterscheiden sich stark in ihrer Größe. Manche umfassen nahezu ganze Bundesländer, andere kaum mehr als ein Dorf. Je größer das Netzgebiet ist, umso größer kann eine regionale Energiegemeinschaft werden.

So schön die Idee klingt: In der Praxis gibt es beim Strom-Teilen beachtliche Hürden. Das beginnt beim Stromtarif: Wer Strom per Energy Sharing bezieht, benötigt trotzdem auch einen Tarif bei einem regulären Versorger. Der liefert Energie, wenn die Erneuerbare-Energien-Anlage den Bedarf nicht decken kann.

أسئلة مفتوحة

  • Wie groß werden die regionalen Energiegemeinschaften in der Praxis sein?
  • Welche konkreten Tarifmodelle werden sich für Energy Sharing etablieren?
  • Wie wird die technische Umsetzung der Stromteilung über das öffentliche Netz gestaltet?
  • Welche Rolle werden Stadtwerke und kommerzielle Stromerzeuger zukünftig im Energy Sharing spielen, wenn sie ausgeschlossen sind?

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This article was originally published by Die Zeit.

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