
Anspruch auf Hitzefrei im Büro: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Arbeitnehmer haben keinen generellen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Ab 26 Grad muss der Chef Maßnahmen zur Abkühlung ergreifen, ab 30 Grad ist dies Pflicht. Bei 35 Grad ist das Büro als Arbeitsraum ungeeignet, aber eigenmächtiges Verlassen ist nicht erlaubt.







