
Kündigungsschutz während der Elternzeit: Wann sind Arbeitnehmer geschützt?
Arbeitnehmer genießen während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz, der Kündigungen durch den Arbeitgeber grundsätzlich ausschließt. Dieser Schutz beginnt frühestens acht bzw. vierzehn Wochen vor Elternzeitbeginn und gilt nur bei betriebsbedingten Kündigungen, wenn der Betrieb geschlossen wird und die zuständige Behörde zustimmt.


