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Arbeitsministerium will Achtstundentag nicht pauschal abschaffen
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Spiegel Wirtschaft18.06.2026Politik4 dk okumaGermany

Arbeitsministerium will Achtstundentag nicht pauschal abschaffen

Auf einen Blick

  • Das Bundesarbeitsministerium plant eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, die Tarifparteien mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung ermöglichen soll.
  • Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart werden können, jedoch nur in tarifgebundenen Betrieben und unter besonderen Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer.
  • Der Entwurf reagiert auch auf Gerichtsentscheidungen zur Arbeitszeiterfassung.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Das Bundesarbeitsministerium plant eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, um Tarifparteien mehr Spielraum für längere Arbeitstage zu geben. Dies soll durch die Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit erreicht werden, jedoch nur in tarifgebundenen Betrieben und mit besonderen Schutzmaßnahmen.

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Das Bundesarbeitsministerium will den Achtstundentag nicht pauschal abschaffen, aber den Tarifparteien mehr Spielraum für ​längere Arbeitstage geben. Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies ‌geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.

Der Entwurf greift damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Darin hatte die Koalition angekündigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen ​statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Dem Entwurf zufolge will das Arbeitsministerium diese Öffnung aber ⁠auf tarifgebundene ⁠Betriebe beschränken.

Die Lockerung für eine wöchentliche Höchstgrenze ist zudem an die Bedingung geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. In Bereichen ohne Tarifvertrag ‌soll es dem Entwurf zufolge im Grundsatz ​bei der täglichen Höchstarbeitszeit ‌bleiben.

Regierung muss auf Urteile reagieren

Aus dem Ministerium von SPD-Co-Chefin Bärbel Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei. Die Debatte über eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes war bei den Gewerkschaften ‌auf scharfe Kritik gestoßen, während die Arbeitgeber eine weitergehende Öffnung forderten.

Der Entwurf reagiert auch auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des ‌Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet ​werden, Beginn, Ende und ‌Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Das Modell ‌der Vertrauensarbeitszeit soll ​weiterhin möglich sein, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden.

Der Achtstundentag gilt in Deutschland seit 1918. Im Arbeitszeitgesetz heißt es: »Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.« Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Arbeitgeberverband mit Entwurf unzufrieden

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat die Überlegungen als »Rückfall in alte Regulierungsmuster« kritisiert. Der Entwurf missachte den Koalitionsvertrag und sei ​in wesentlichen Teilen eine Neuauflage eines bereits 2023 gescheiterten Vorschlags, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. »Das grenzt an Arbeitsverweigerung und ‌hat mit einer pragmatischen Anpassung an die Realität der Arbeitswelt nichts zu tun.«

Die Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU, Gitta Connemann, kritisierte ebenfalls, dass der Entwurf vom Koalitionsvertrag abweiche. »Wer Flexibilität nur dort zulässt, wo Tarifverträge gelten, macht aus einem Versprechen für die Breite eine Sonderregel für wenige«, sagte sie dem SPIEGEL. Kleine und mittlere Unternehmen, »die mehr Spielräume brauchen und wollen, würden leer ausgehen«. Der Entwurf müsse überarbeitet werden.

Auf Druck der Union soll die Koalition längere Arbeitszeiten pro Tag möglich machen. Was wie ein Angriff auf Arbeitnehmerrechte klingt, könnte für viele ein Vorteil sein, argumentiert der Experte Guido Zander. Lesen Sie hier das ganze Interview.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Der Entwurf wird überarbeitet, um den Forderungen der Union nach mehr Flexibilität für KMUs nachzukommen.

    Wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

Offene Fragen

  • Wie werden die besonderen Schutzmaßnahmen für Beschäftigte konkret aussehen?
  • Welche Branchen werden von der Neuregelung am stärksten betroffen sein?
  • Wann tritt die Gesetzesänderung voraussichtlich in Kraft?

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This article was originally published by Spiegel Wirtschaft.

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