Gutachten befeuert Debatte über AfD-Verbotsverfahren
Auf einen Blick
- Ein neues, 3062-seitiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das die AfD als verfassungswidrig einstuft, hat die Debatte über ein Parteiverbotsverfahren neu entfacht.
- Thüringens Innenminister Maier fordert konkrete Schritte, während CDU-Politiker Throm juristische Schritte skeptisch sieht.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Ein 3062-seitiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte stuft die AfD als verfassungswidrig ein, was die Debatte über ein Parteiverbotsverfahren neu entfacht hat.
Berlin. Ein neues, umfangreiches und sehr kritisches Gutachten über die AfD hat die Debatte über ein Verbotsverfahren erneut angefacht. „Meines Erachtens ist spätestens jetzt der Zeitpunkt für konkrete Schritte zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gekommen“, sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) dem Handelsblatt. Er hoffe dabei „auf einen Konsens aller demokratischer Parteien“.
Der CDU-Innenpolitiker Alexander Throm sieht ein juristisches Vorgehen skeptisch. „Der wichtigste Hebel gegen die AfD liegt darin, sie inhaltlich zu stellen. Das machen wir beispielsweise in der Migrationspolitik sehr erfolgreich“, sagte Throm dem Handelsblatt.
Am Mittwoch hatte die Nichtregierungsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte ein 3062-seitiges Gutachten veröffentlicht, demzufolge die AfD verfassungswidrig ist. Die Partei verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde, heißt es in der Expertise. Die Autoren verweisen unter anderem auf ein rassistisch geprägtes politisches Konzept der AfD und kommen zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte.
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.
Offene Fragen
- Werden konkrete Schritte zur Einleitung eines Verbotsverfahrens unternommen?
- Würde ein solcher Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben?


