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Gutachten sieht Erfolgschancen für AfD-Verbotsantrag
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Handelsblatt25.06.2026Politik2 dk okumaGermany

Gutachten sieht Erfolgschancen für AfD-Verbotsantrag

Auf einen Blick

  • Ein Gutachten von Juristen und Experten sieht gute Chancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, basierend auf Verstößen gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde.
  • Die GFF finanzierte die Analyse, die eine fehlende Abgrenzung der Partei von radikalen Kräften feststellt.
  • Die Grünen fordern Gespräche über einen Antrag.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, begründet mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.

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Von den einstigen Flügelkämpfen in der AfD ist heute nicht mehr viel zu spüren. Etliche frühere Führungspersönlichkeiten haben die Partei seither verlassen.

Berlin. Ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten sieht gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Die acht Autorinnen und Autoren, die das umfangreiche Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt haben, begründen ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.

Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Die Politik ist sich aber nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte.

Gutachten: Niemand bremst mehr radikale Kräfte

In dem Gutachten, das laut GFF mit privaten Spenden finanziert wurde, heißt es: „Eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stellt, existiert nicht mehr.“ Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. Parteiausschlüsse würden zwar häufig vollzogen, allerdings nicht gegen Parteimitglieder, die mit verfassungsfeindlichen Positionen besonders hervorträten. Die GFF zählt hierzu unter anderem die Parteivorsitzende Alice Weidel, den Europaparlamentarier Maximilian Krah sowie Hans-Thomas Tillschneider aus Sachsen-Anhalt.

Auch die Unvereinbarkeitsliste der Partei, auf der mehrere extremistische Organisationen stehen, dient nach Einschätzung der Experten nicht einer konsequenten Abgrenzung. Vielmehr unterscheide die Parteiführung hier bewusst zwischen formaler Mitgliedschaft und politischem Austausch, was faktische Kooperation mit dem extrem rechten Vorfeld ermögliche, während formal Distanz gewahrt bleibe. Äußerungen mehrerer AfD-Politiker etwa gegen Altkanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigten, dass „politisch motivierte Strafverfolgung“ zu den Zielen der Partei zähle.

Abwertung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen

Das Politikkonzept der AfD sei auf die „Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung“ von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet, heißt es in einer Zusammenfassung des Gutachtens.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.

Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Die Grünen werden die Gespräche mit Union, SPD und Linken über einen AfD-Verbotsantrag fortsetzen.

    Wahrscheinlich · Innerhalb von Wochen

Offene Fragen

  • Werden Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen AfD-Verbotsantrag stellen?
  • Werden die Gespräche der Grünen mit anderen Fraktionen zu einem Konsens führen?
  • Wie wird das Hauptsacheverfahren des Kölner Verwaltungsgerichts gegen die AfD ausgehen?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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