Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbot
Ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten belebt die Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Politiker fordern eine Prüfung der Erkenntnisse.
Auf einen Blick
- Ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht gute Erfolgschancen für ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
- Juristen begründen dies mit Verstößen gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde.
- Politiker aus SPD und Grünen in Sachsen-Anhalt sowie der Innenministerkonferenz fordern eine Prüfung der Erkenntnisse.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht gute Erfolgschancen für ein AfD-Verbotsverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.
Ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten zur AfD belebt die Debatte über ein Verbotsverfahren. Das Gutachten stammt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF): Acht Juristen und andere Experten sehen darin gute Erfolgschancen für einen AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ihre Einschätzung begründen sie besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie, die sie durch die AfD verletzt sehen. Zuvor hatten sich bereits Bundestagsabgeordnete im SPIEGEL geäußert – sie fordern, ein Verbotsverfahren anzugehen.
Nun meldeten sich auch Politiker aus den Fraktionen von Grünen und SPD in Sachsen-Anhalt zu Wort, wo die AfD derzeit in Umfragen führt. Auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz äußerte sich. Die Reaktionen.
Katja Pähle, SPD
Wer nach belastbaren Belegen gesucht habe, werde sich mit diesem Gutachten auseinandersetzen müssen, sagte etwa Katja Pähle von der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt. Ob die Erkenntnisse aus dem Gutachten ausreichten, würden die zuständigen Verfassungsorgane entscheiden. Doch könne künftig niemand behaupten, es fehle an einer »umfassenden wissenschaftlichen Grundlage«, so die Politikerin.
Sebastian Striegel, Grüne
Die Grünenfraktion in Sachsen-Anhalt fordert in Reaktion auf das Gutachten, die AfD einer Verfassungsüberprüfung zu unterziehen. Sebastian Striegel, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, sagte dazu: »Die AfD ist nach unserer begründeten Auffassung eine verfassungsfeindliche Partei. Wir sehen es in ihren Reden, ihren Anträgen und ihren Äußerungen, wenn sie glaubt, unter Gleichgesinnten zu sein.« Das Gutachten liefere dafür eine »sehr fundierte Grundlage«. »Unsere Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Sie zu verteidigen, ist unsere Pflicht«, so Striegel.
Andy Grote, SPD
Auch Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), der in diesem Jahr Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist, kommentierte das Gutachten: »Das ist ein ernst zu nehmender Beitrag zur Bewertung der extremistischen Prägung der AfD.« Das Material müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz prüfen und das Innenministerium rechtlich bewerten. Besonders mit Blick auf das laufende Hauptsacheverfahren zur Hochstufung der AfD auf Bundesebene gehe es darum, inwieweit zusätzliche Belege und Argumente hinzukämen. »Gleichzeitig ist zu klären, welche Auswirkungen die Untersuchung auf die Erfolgsaussichten eines möglichen Parteienverbotsverfahrens hat«, so Grote.
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.
Offene Fragen
- Werden Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung einen Verbotsantrag stellen?
- Wie wird das Bundesverfassungsgericht über einen möglichen Antrag entscheiden?
- Welche Auswirkungen hat das Gutachten auf das laufende Hauptsacheverfahren zur Hochstufung der AfD?




