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Hitzefrei an Berliner Schulen: Unterrichtsausfall nur in Ausnahmefällen
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Die Zeit24.06.2026Education2 dk okumaGermany

Hitzefrei an Berliner Schulen: Unterrichtsausfall nur in Ausnahmefällen

Auf einen Blick

  • Trotz Temperaturen über 30 Grad gibt es an Berliner Schulen nicht automatisch Hitzefrei.
  • Unterrichtsausfall ist die Ausnahme, aber Schulen können flexibel reagieren, z.B. durch kürzere Stunden oder Anordnung von Unterrichtsausfall, wenn die Durchführung nicht möglich ist.
  • Das Wohl der Schüler steht im Mittelpunkt.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

An Berliner Schulen gibt es nicht automatisch Hitzefrei, auch wenn die Temperaturen über 30 Grad steigen. Die Schulpflicht bleibt grundsätzlich bestehen, aber Schulen können flexibel auf extreme Wetterlagen reagieren.

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Auch bei Temperaturen deutlich jenseits der 30-Grad-Marke gibt es an den Berliner Schulen nicht automatisch Hitzefrei. «Grundsätzlich besteht Schulpflicht. Unterrichtsausfall soll die Ausnahme bleiben», teilte die Senatsverwaltung für Bildung auf dpa-Anfrage mit. «Berliner Schulen können jedoch flexibel auf extreme Wetterlagen reagieren und den Unterricht an die jeweiligen Bedingungen vor Ort anpassen.»

Zum Beispiel könnten die Unterrichtsstunden verkürzt werden. Wenn angesichts der Hitze eine angemessene Durchführung des Unterrichts im Einzelfall nicht möglich ist, könne die Schulleitung auch einen Unterrichtsausfall anordnen. «Dabei steht das Wohl der Schülerinnen und Schüler stets im Mittelpunkt.»

Die Bildungsverwaltung weist auf die rechtlichen Grundlagen hin. Die Regelungen finden sich in der «Ausführungsverordnung Schulpflicht». Paragraf 14 widmet sich dem Thema «Unterricht bei extremen Wetterlagen».

Die Schulleitungen können den Unterricht ausfallen lassen

Dort heißt es, dass der Unterricht in diesem Fall in einer Art und Weise durchgeführt werden müsse, der den Witterungsverhältnissen angepasst ist. «Ist dies aufgrund der konkreten Situation des Einzelfalls nicht möglich, kann er auch ausfallen.»

In der Regel unterschreiben die Eltern zu Schuljahresbeginn eine Erklärung, dass ihre Kinder bei verkürztem oder vorzeitig beendetem Unterricht vorzeitig nach Hause gehen dürfen. Liegt sie nicht vor, müsse eine Betreuung für sie sichergestellt werden.

«Da alle Grundschulen Ganztagsangebote vorhalten, ist die Betreuung dort grundsätzlich gewährleistet», so die Bildungsverwaltung weiter. «Dies gilt entsprechend auch für weitere Ganztagsformate, nicht jedoch für die gymnasiale Oberstufe und die beruflichen Schulen.»

Grundsätzlich gilt: Soweit in den Schulen ein Mittagessen angeboten wird, muss dieses auch in diesen Fällen angeboten werden. Und auch das: Der obligatorische Schwimmunterricht in der Grundschule findet auch bei Hitzewelle statt. «Ansonsten soll Schwimmunterricht nur ausfallen, wenn er nicht im Anschluss an den noch durchgeführten Unterricht erteilt werden kann.»

Offene Fragen

  • Wie viele Schulen haben tatsächlich Hitzefrei angeordnet?
  • Welche Kriterien legen Schulleiter für Unterrichtsausfall an?

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This article was originally published by Die Zeit.

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