
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung startet für Erstklässler
Ab dem neuen Schuljahr haben Erstklässler in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Das 2021 beschlossene Gesetz soll schrittweise bis 2029/30 auf alle Grundschüler ausgeweitet werden, steht aber vor Herausforderungen wie fehlenden Plätzen und regional unterschiedlichen Kosten.




















