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Verurteilter Sexualstraftäter nach Geschlechtsänderung in Frauengefängnis verlegt
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FAZvor 2 StundenLaw4 Min. LesezeitGermany

Verurteilter Sexualstraftäter nach Geschlechtsänderung in Frauengefängnis verlegt

Fall in Thüringen wirft Fragen zum Selbstbestimmungsgesetz auf

Auf einen Blick

  • Eine Transperson, die als Mann wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, wurde nach Änderung ihres Geschlechtseintrags in Haft in ein Frauengefängnis in Sachsen verlegt.
  • Dies erfolgte aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Landgerichts Erfurt, das das Selbstbestimmungsgesetz scharf kritisierte.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Eine Transperson, die als Mann wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt wurde, änderte in Haft ihren Geschlechtseintrag zu weiblich und klagte erfolgreich auf Verlegung in ein Frauengefängnis. Der Fall in Thüringen ist der erste seiner Art und löste eine Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz aus.

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Muss ein verurteilter Sexualstraftäter, der seinen Geschlechtseintrag während der Haft geändert hat, in ein Frauengefängnis verlegt werden? Ein solcher Fall bewegt derzeit in Thüringen Justiz und Politik. Am 14. Juli wurde eine Transperson aus einem Männergefängnis in Thüringen in ein Frauengefängnis in Sachsen überführt. Die 44 Jahre alte Nina Yasmin W. war noch als Mann wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden, in der Haft änderte sie ihre Vornamen und ihren Geschlechtseintrag zu weiblich. Sie klagte gegen die Unterbringung in einem Männergefängnis.

Die Verlegung in ein Frauengefängnis erfolgte aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt im Eilverfahren. Der Richter machte in der Begründung seines Urteils am 13. Juli klar, dass er das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das von der Ampelregierung erlassen wurde, für „völlig lebensfremd“ und „absurd“ hält. Das Gesetz lasse dem Gericht aber keine andere Möglichkeit, als dem Antrag mit sofortiger Wirkung stattzugeben. Es ist der erste solche Fall in Thüringen.

Die Thüringer Justizministerin Beate Meißner (CDU) hatte sich bis zuletzt gegen die Verlegung gewehrt. Sie führt dafür auch die Sicherheit der Gefangenen im Frauengefängnis ins Feld. „Gerade im Justizvollzug zeigen sich die Probleme des Selbstbestimmungsgesetzes. Hier geht es auch um den Schutz der Mitgefangenen“, sagte die Ministerin der F.A.Z.

„In ideologischer Verblendung verabschiedet“

Nina Yasmin W. hat eine Haftstrafe von sieben Jahren zu verbüßen. Sie war, damals noch als Mann, wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern, einem Jungen und einem Mädchen, verurteilt worden. Von ihrer Haftzeit bleiben noch etwa zweieinhalb Jahre. Sie war zuletzt in der JVA bei Gräfentonna in Thüringen untergebracht, einem Männergefängnis. Thüringen verfügt über fünf Männergefängnisse, aber kein eigenes Frauengefängnis. Auf Grundlage eines Staatsvertrags mit dem Land Sachsen werden weibliche Gefangene im Frauengefängnis im sächsischen Chemnitz untergebracht.

In der acht Seiten umfassenden Begründung seines Urteils, das der F.A.Z. vorliegt, kritisiert der Richter des Landgerichts Erfurt das Selbstbestimmungsgesetz in fundamentaler Weise und mit scharfen Worten. Der deutsche Gesetzgeber habe sich damit von der biologischen Realität, dass es Männer und Frauen gebe, „in ideologischer Verblendung verabschiedet“. Dass man seinen Geschlechtseintrag allein mit der Behauptung, er entspreche nicht der Geschlechtsidentität, ändern könne, mache „aus der Frage nach dem Geschlecht einen rein soziologischen Vorgang“. Das stimme aber mit der Realität der überwältigenden Mehrheit der Menschen in Deutschland und weltweit nicht überein.

Dass der Gesetzgeber die Frage des Geschlechts zu einem reinen Verwaltungsvorgang degradiert habe, sei lebensfremd. Vor allem hätte „ein vernünftiger Gesetzgeber“ hohe Hürden aufbauen müssen, um einen Missbrauch zu verhindern, wie etwa die Vorlage eines Sachverständigengutachtens, die Benennung von Zeugen oder eine eidesstattliche Erklärung. Stattdessen habe man den Wechsel des Geschlechts „wie die Zulassung eines Pkw zum Straßenverkehr“, geregelt. „Das ist absurd“, schreibt der Richter.

Keine Sonderregelung für „weibliche Gefangene mit Penis“

Die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag jedes Jahr wieder ändern zu können, widerspreche zudem der Idee der Geschlechtsidentität, auf der das SBGG beruhe. Dennoch kommt der Richter zu dem Schluss, dass der Antragsteller zwar biologisch ein Mann, aber juristisch eine Frau sei und daher einen Anspruch habe, als Frau behandelt zu werden. Auch habe Thüringen, so das Gericht wörtlich, „keine Sonderregelungen für weibliche Gefangene mit Penis erlassen“. Deshalb sei die Antragstellerin sofort in die JVA Chemnitz zu verlegen.

Die Gefangene, deren Geschlechtsneigung von der Justiz als glaubwürdig eingeschätzt wird, hatte sich zuvor schon gegen die vorübergehende Unterbringung in einem Männergefängnis in Suhl-Goldlauter juristisch erfolgreich gewehrt. Das Landgericht Meiningen hatte im April dieses Jahres entschieden, dass der Aufenthalt auf der Männerstation, in der die Gefangene im September vergangenen Jahres für zwei Tage eingeschlossen war, rechtswidrig gewesen sei. Die Rechtslage lasse beim Strafvollzug keinen Spielraum, wenn der Geschlechtseintrag „weiblich“ sei.

Justizministerin Meißner setzt sich zusammen mit den Justizministerinnen von Sachsen-Anhalt und Sachsen dafür ein, das SBGG nachzuschärfen. Die Meldeämter sollten Möglichkeiten bekommen, um nach bestimmten Kriterien den Eintrag zu verweigern, wenn es Hinweise auf eine missbräuchliche Nutzung des Verfahrens gebe, sagte die Ministerin der F.A.Z. „Wer Akzeptanz für das Gesetz will, muss verhindern, dass es für sachfremde Zwecke missbraucht wird.“ Mittlerweile unterstützt die Justizministerkonferenz den Vorstoß der drei Länder; die Entscheidung trifft aber der Bund. Thüringen sei bereit, auch über den Bundesrat weiter Druck zu machen, sagte Meißner.

Zudem soll die strenge Trennung nach Geschlechtern im Strafvollzug in Thüringen im Einzelfall aufgehoben werden können. Persönlichkeit und die Bedürfnisse der Gefangenen müssten berücksichtigt werden, aber auch die Sicherheit und Ordnung in den Gefängnissen, heißt es dazu. Im Zuge eines Gesetzes zur Reform der Gefangenenvergütung will das Justizministerium eine entsprechende Regelung im Herbst im Landtag beschließen lassen.

Für Aufsehen hatte zuvor der Fall von Marla-Svenja Liebich gesorgt, einer führenden Figur der rechtsextremen Szene in Sachsen-Anhalt, die ihren Geschlechtseintrag nach dem SBGG von männlich zu weiblich ändern ließ. Liebich war wegen einer drohenden Haftstrafe untergetaucht und wurde schließlich in Tschechien festgenommen. Liebich kam zunächst ins Frauengefängnis Chemnitz, wurde aber noch am selben Tag in das Männergefängnis Zeithain verlegt. Die JVA Chemnitz teilte am Dienstag mit, man entscheide stets im Einzelfall und könne Gefangene auch später noch verlegen.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Das Thüringer Justizministerium wird im Herbst eine Regelung zur Aufhebung der Geschlechtertrennung im Strafvollzug im Landtag beschließen lassen.

    Wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

  • Die Justizministerkonferenz wird den Vorstoß zur Nachschärfung des SBGG an den Bund weiterleiten.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Wochen

Offene Fragen

  • Wie wird der Bund auf den Vorstoß zur Nachschärfung des SBGG reagieren?
  • Welche konkreten Auswirkungen hat die Verlegung auf die Sicherheit in Frauengefängnissen?

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This article was originally published by FAZ.

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