Verwaltungsgericht Köln untersagt DB InfraGO Erhöhung der Bahnhofsentgelte für 2025 und 2026
Auf einen Blick
- Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die DB InfraGO die Entgelte für die Nutzung deutscher Bahnhöfe in den Jahren 2025 und 2026 nicht erhöhen darf.
- Die Anträge wurden wegen fehlender belastbarer Kalkulationen zurückgewiesen.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Die DB InfraGO betreibt rund 5.400 Bahnhöfe in Deutschland und erhebt dafür Nutzungsentgelte von Bahnunternehmen, die jährlich von der Bundesnetzagentur genehmigt werden müssen.
Die DB InfraGO darf die Entgelte für die Nutzung deutscher Bahnhöfe 2025 und 2026 nicht erhöhen. Das Verwaltungsgericht Köln wies die Anträge zurück.
Die Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn hat keinen Anspruch auf höhere Entgelte für die Nutzung der 5400 Bahnhöfe in Deutschland. Die Entscheidungen würden für die Jahre 2025 und 2026 gelten, teilte das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag unter Verweis auf zwei Eilbeschlüsse mit.
Die Bahn-Tochter DB InfraGO habe kein „belastbares Zahlenwerk“ oder nachvollziehbare Kalkulationen vorgelegt, anhand derer die beantragten Entgeltsteigerungen hätten geprüft werden können. Zahlen nannte das Gericht nicht. „Beide Entscheidungen sind unanfechtbar.“
Die DB InfraGO betreibt die Bahnhöfe und stellt Nah- und Fernverkehrsanbietern für die Nutzung Entgelte in Rechnung. Diese müssen jedes Jahr von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
Offene Fragen
- Wie wird DB InfraGO auf die Entscheidung reagieren?
- Welche konkreten finanziellen Auswirkungen hat dies für DB InfraGO?






