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Bundeskabinett beschließt Reform des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus
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Tagesschau Inland·5/27/2026·🇩🇪Germany·Politics

Bundeskabinett beschließt Reform des Baugesetzbuchs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus

Der Entwurf soll Anfang 2027 in Kraft treten und schnellere Planung, erleichterte Umweltprüfungen sowie neue Eingriffe gegen Schrottimmobilien ermöglichen.

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Das Bundeskabinett hat eine Neufassung des Baugesetzbuchs beschlossen, die vor allem den Wohnungsbau in Schwung bringen soll. Der Entwurf geht nun ins Parlament und soll laut Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) möglichst zu Jahresbeginn 2027 in Kraft treten.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2025 in Deutschland 206.600 Wohnungen fertiggestellt. Das waren 18 Prozent beziehungsweise 45.400 Wohnungen weniger als im Vorjahr und der niedrigste Wert seit 2012. Hubertz bezeichnete das als einen "Arbeitsauftrag". Auch wenn Krisen und Kriege die Lage verschärft hätten, dürfe man nicht in Schockstarre verfallen, sagte die Ministerin: "Angesichts dieser Lage dürfen wir nicht in Schockstarre verfallen, wir müssen die Dinge anpacken, die wir beeinflussen können."

Die Baugesetzgebung sei dabei ein zentraler Hebel. An vielen Stellen seien Regelungen zu kompliziert und zu langsam. Das sogenannte Upgrade des Regelwerks mache "die Bauplanung in Deutschland schneller, digitaler, schlanker und flexibler".

Geplant ist vor allem eine schnellere kommunale Planung. Dafür soll das Baugesetzbuch angepasst werden. Es regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Nutzungskonflikte aufgelöst werden, etwa zwischen Wohnungsbau, Straßenbau und dem Schutz von Grünflächen.

Neu ist, dass Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt ein "überragendes öffentliches Interesse" für den Wohnungsbau erklären können. Dieser habe damit "Vorfahrt", erklärte Hubertz. Sie räumte zugleich ein, dass weiter Konflikte mit anderen besonders wichtigen Zielen entstehen könnten, etwa mit der Verteidigung oder dem Ausbau erneuerbarer Energien.

Insgesamt sollen Projekte beschleunigt werden. Nach Angaben aus dem Bauministerium soll die Bauleitplanung künftig in zwei Jahren abgeschlossen werden können. Heute dauere das laut Hubertz oft fünf, manchmal auch 15 Jahre.

Auch die Umweltprüfung soll zügiger ablaufen. Künftig soll häufiger nur die strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Schwellenwert für eine Umweltprüfung bei Bebauungsplänen werde von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter angehoben, sagte Hubertz. Das sei eine "richtig, richtig große Erleichterung".

Die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll ebenfalls gestrafft werden. Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen. Bislang sieht das Baugesetzbuch eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

Gegen sogenannte Schrottimmobilien, also Gebäude, die von Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden, sollen Städte und Gemeinden leichter vorgehen können. Sie sollen ein Vorkaufsrecht erhalten und Instandsetzungsgebote aussprechen dürfen. Bei "extremem Missbrauch" soll auch eine Enteignung möglich werden.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund reagierte grundsätzlich positiv. Der Entwurf gehe in die richtige Richtung, sagte Verbandspräsident Ralph Spiegler der Rheinischen Post. Er kritisierte jedoch die Frist von nur zwei Jahren für Bebauungsplanverfahren. Das sei praxisfremd und wecke falsche Erwartungen.

Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Kabinettsbeschluss. "Insbesondere die vorgesehene Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten ist ein wichtiger Erfolg für alle Mieterinnen und Mieter und ein zentraler Fortschritt im Kampf gegen Verdrängung und steigende Mieten", erklärte der Verband.

Auch Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer Bauindustrie, sagte, Hubertz habe den richtigen Weg eingeschlagen, auch aus wirtschaftspolitischer Sicht. Der Bau müsse wieder zur Konjunkturlokomotive werden, dafür brauche es "Lust auf Bauen".

Der Umweltverband NABU kritisierte dagegen, die Reform setze einseitig auf Deregulierung und Neubau. Zentrale Umweltstandards könnten geschwächt werden. "Erleichterungen für Bauvorhaben im Außenbereich drohten den Flächenverbrauch anzuheizen", heißt es in einer Pressemitteilung der Organisation. Grünflächen könnten verschwinden, gerade in größeren Städten, wenn der Neubau Priorität bekomme und die Möglichkeiten des Einspruchs geringer würden.

Die Linkspartei bezweifelt ebenfalls, dass die Novelle zu bezahlbarem Wohnraum führt. Vielmehr sei zu befürchten, dass eine Schieflage zugunsten von Investoren gegenüber demokratischen Mitspracherechten und dem Umweltschutz entstehe, sagte Bauexpertin Katalin Gennburg.

This article was originally published by Tagesschau Inland.

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