Stromnetz-Defizite blockieren 140 GW erneuerbare Energien in Deutschland
Berlin. Der schleppende Ausbau der Stromverteilnetze erweist sich als Hürde für die Energiewende. In Deutschland blockieren die Defizite beim Verteilnetzausbau einer Studie zufolge Projekte für erneuerbare Energien mit einer Gesamtleistung von 140 Gigawatt (GW) sowie Batteriespeicher mit 130 GW. Zum Vergleich: Aktuell sind in Deutschland 69 GW Windkraft an Land installiert.
Die Studie stammt vom skandinavischen Beratungs- und Ingenieurdienstleistungsunternehmen Afry und wurde im Auftrag des Netzwerks Beyond Fossil Fuels (BFF) erstellt. In dem Netzwerk haben sich europaweit Organisationen zusammengeschlossen, die sich für eine rasche Abkehr von fossilen Energieträgern einsetzen.
Afry beziffert das Investitionsvolumen, das in Deutschland wegen fehlender Netzkapazitäten derzeit nicht realisiert werden kann, auf 45 Milliarden Euro. Untersucht wurde auch die Situation in Bulgarien, Tschechien, Großbritannien, Griechenland, Italien, Polen und Spanien. In allen acht Ländern summieren sich die Anschlusswarteschlangen demnach auf 375 GW bei erneuerbaren Energien und 455 GW bei Batteriespeichern. Der Gesamtwert der blockierten Investitionen beläuft sich laut Studie auf rund 100 Milliarden Euro.
Davon zu unterscheiden sind die Stromübertragungsnetze. Sie werden in Deutschland von den vier Unternehmen 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW betrieben. Sie bilden die „Stromautobahnen“ des Systems und transportieren deutschlandweit große Strommengen.
Die Probleme im Stromverteilnetz sind seit Jahren bekannt. Zwar sind in den kommenden Jahren Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe geplant. Allerdings stößt der Ausbau an vielen Stellen an Grenzen.
So kritisiert die Branche vor allem lange Genehmigungsverfahren für den Netzausbau, die oft fünf bis sieben Jahre dauern. Ein Grund: Der Ausbau von Stromverteilnetzen gilt rechtlich nicht als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“.
Diese Einstufung gilt für Stromübertragungsnetze bereits seit Jahren. Sie sorgt für eine Verkürzung von Genehmigungsverfahren, weil entsprechende Vorhaben bei Abwägungsentscheidungen, etwa bei Konflikten mit dem Naturschutz oder anderen konkurrierenden Raumnutzungen, stärker gewichtet werden.
Viele Beobachter sehen allerdings auch die kleinteilige Struktur der deutschen Verteilnetze als Ursache für den schleppenden Ausbau. Kritiker bemängeln, dass die Vielzahl der Netzbetreiber zu Ineffizienzen führe. Die Unternehmen müssten enger kooperieren, um Tempo und Effizienz zu steigern, fordern sie.
Zugleich sind die Anforderungen an die Verteilnetzbetreiber in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So hat es wegen stark fallender Preise für Batteriespeicher eine Flut von Anträgen gegeben: Deutschlandweit wollen sich Unternehmen Netzzugang für große Batteriespeicher sichern.
Batterien können für das Stromsystem wichtig sein. Direkt ans Netz angeschlossene Großspeicher können Schwankungen ausgleichen und Überlastungen verhindern: Indem sie überschüssigen Strom speichern und ihn bei Bedarf wieder ins Netz einspeisen, können sie Engpässe abfedern. Von Großspeichern spricht man in der Branche ab einer Leistung von einem Megawatt.
Netzbetreiber kritisieren jedoch, dass viele Anschlussanträge für Speicher ohne Rücksicht auf die konkrete Netzsituation gestellt würden. Häufig sei zudem unklar, ob ein Projekt tatsächlich ernsthaft verfolgt werde, sagen sie. Es scheine den Unternehmen vielmehr darum zu gehen, sich deutschlandweit Netzzugänge „auf Vorrat“ zu sichern. Gleichwohl müssen die Verteilnetzbetreiber alle Anträge diskriminierungsfrei bearbeiten.
Aus Sicht von Imke Irmer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bildet die Afry-Studie nur einen Teil des Problems ab. Die Untersuchung gebe einen ersten Eindruck von der Größenordnung des Problems – allerdings nur für erneuerbare Energien und Speicher. „Gleichzeitig häufen sich Berichte von Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, die bis zu zehn Jahre auf einen Netzanschluss für Investitionen in die Elektrifizierung warten“, sagte Irmer. Das Problem sei daher noch größer, als es die Studie vermuten lasse.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will mit einem Netzpaket gegensteuern, das noch im Juni vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Ein Kernpunkt des Pakets ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. In besonders belasteten Netzgebieten sollen Betreiber für neue Wind- oder Photovoltaikparks künftig keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihre Anlagen wegen Netzengpässen abgeregelt werden müssen. Bislang erhalten die Anlagenbetreiber eine Entschädigung für nicht produzierten Strom.
Netzbetreiber sprechen von Redispatch, wenn etwa in Norddeutschland produzierter Windstrom wegen Netzengpässen nicht nach Süden fließen kann und im Süden hilfsweise Kraftwerke hochgefahren werden müssen. Diese Eingriffe im Netzengpassmanagement kosten jedes Jahr Milliarden.
Mit dem Redispatch-Vorbehalt werde „für die Verteilnetzbetreiber das Problem des Netzanschlusses an ‚vollen Netzen‘ besser beherrschbar gemacht“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Reiches Plan stößt jedoch auf breite Kritik, auch beim Koalitionspartner. Kritiker warnen, der Redispatch-Vorbehalt könne Investitionen in erneuerbare Energien verzögern, weil Projektentwickler künftig höhere wirtschaftliche Risiken tragen müssten. Auch Irmer hält den Vorschlag für falsch. Netzbetreiber erhielten damit ein Instrument, das den Netzanschluss weiter verzögern könne, sagte sie. Das Problem werde dadurch nicht kleiner, sondern sogar noch verstärkt.
Demnach hätte ein Energieerzeuger nicht automatisch Anspruch darauf, seine volle technische Leistung ans Netz anzuschließen. Stattdessen würde eine Anschlussleistung festgelegt, die das Netz sicher aufnehmen kann. Die SAL könnte beispielsweise von der Bundesnetzagentur festgelegt werden.
Ein Beispiel: Ein Windparkentwickler will einen Windpark mit einer Leistung von 100 Megawatt (MW) ans Netz anschließen. Nach geltendem Recht hat er in der Regel Anspruch auf die volle Anschlussleistung von 100 MW. Künftig hätte der Betreiber nur noch Anspruch auf eine „systemdienliche Anschlussleistung“, die beispielsweise bei 80 MW liegen könnte. Für diese 80 MW hätte er garantierten Netzzugang und bei netzbedingten Abregelungen Anspruch auf die volle Entschädigung.




