Polizist verliert Rechtsanspruch auf Einstellung in den gehobenen Dienst
Ein Berliner Polizist wurde die Einstellung in den gehobenen Kriminalpolizeidienst verweigert, da seine Tätigkeit als AfD-Fraktionsvorsitzender Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen ließ. Das Verwaltungsgericht Berlin wies seinen Eilantrag zurück.




