Apple passt App-Tracking in der EU nach Kartellamtskritik an
Das Bundeskartellamt stellt Untersuchung ein, nachdem Apple Änderungen an den Tracking-Abfragen auf iPhones in der EU vornimmt.
Quick Look
- Apple ändert nach Kritik des Bundeskartellamts die App-Tracking-Abfragen auf iPhones in der EU.
- Das Wort 'Tracking' entfällt, Buttons werden getauscht und Drittanbieter erhalten mehr Möglichkeiten zur Datenerklärung.
- Das Verfahren wird eingestellt.
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Why It Matters
Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2025 eine vorläufige Einschätzung geäußert, wonach Apple eigene Apps und Drittanbieter ungleich behandle.
Der US-Konzern Apple passt nach Kritik von Wettbewerbshütern die Abfrage zum App-Tracking auf iPhones in der Europäischen Union an. Mit der Änderung endet eine Untersuchung der Funktion durch das Bundeskartellamt. »Apple wird die Nutzerabfragen nun deutlich angleichen und den Drittanbietern von Apps mehr Möglichkeiten geben, die erforderlichen Abfragen sinnvoll miteinander zu verbinden«, sagte der Chef der Bonner Behörde, Andreas Mundt.
Neben den Kartellbehörden gab es auch aus der Werbeindustrie Kritik. Apple verweist auf ein Recht der Userinnen und User auf Datenschutz.
Zu den Änderungen gehört, dass das Wort »Tracking« auf der Auswahlseite nicht mehr vorkommt. Außerdem bekommen die App-Betreiber die Möglichkeit, Nutzerinnen und Nutzer nach einem Jahr wieder nach einer Erlaubnis zu fragen, deren Aktivität bei anderen Anwendungen und Websites zu verfolgen. Die Platzierung der Buttons zum Ablehnen oder Erlauben sollen zudem getauscht werden, sodass die Auswahlmöglichkeit »Erlauben« künftig an erster Stelle stehen wird.
Kartellamt kritisierte Ungleichbehandlung
Die neue Version der Abfrage wird nur Nutzerinnen und Nutzern in der EU angezeigt. Dabei spielt das Herkunftsland des betreffenden Geräts keine Rolle. Eine Ausnahme gibt es laut Apple in Polen, wo es einen anderen Zeitplan gebe.
Die Kritik des Bundeskartellamts an der Funktion richtete sich an eine mögliche Ungleichbehandlung von Apps vom Apple-Konzern und Programmen externer Firmen. Zu dieser vorläufigen Einschätzung kam die Behörde im Februar 2025. Das Bundeskartellamt bemängelte damals, dass die Regeln den Konzern selbst nicht daran hinderten, Daten etwa aus dem App Store, der Apple-ID oder von angeschlossenen Geräten zu kombinieren und zu Werbezwecken zu verwenden. Das Unternehmen verwies darauf, dass die eigenen Apps keine Daten in den Anwendungen anderer Anbieter sammeln würden.
Auch Verfahren in anderen EU-Ländern werden beigelegt
Nun teilte das Bundeskartellamt mit, dass Apple die Abfragefenster für eigene Angebote und Apps anderer Anbieter deutliche stärker angleiche. Dabei entfielen »abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen in der von Apple vorgegebenen Abfrage für Drittanbieter«. Die Abfragefenster würden »inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet«. Die App-Herausgeber und Inhalteanbieter bekämen zudem mehr Raum, um zu erläutern, welche Bedeutung personalisierte Werbung für ihr Modell habe.
Open Questions
- Welche konkreten Auswirkungen haben die Änderungen auf die Werbeumsätze von Drittanbietern?



