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BackÄrzte befürchten finanzielle Einschränkungen durch neue GKV-Regelung ab 2027
Ärzte befürchten finanzielle Einschränkungen durch neue GKV-Regelung ab 2027
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Tagesschau Inland15 hours agoHealth2 min readGermanyView translation

Ärzte befürchten finanzielle Einschränkungen durch neue GKV-Regelung ab 2027

Geplante Vergütungsänderungen bei Schwangerenvorsorge und Kinderheilkunde sorgen für Sorgen bei Medizinern und Kritik an den Kassen.

Quick Look

  • Ab 2027 sollen laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zahlreiche Leistungen wie die Schwangerschaftsvorsorge in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden.
  • Während Kassen von stabilen Mitteln sprechen, warnen Ärzte vor Budgetgrenzen und Versorgungsproblemen.

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Why It Matters

Im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen bisher zusätzlich vergütete Leistungen ab 2027 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung einbezogen werden.

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Für Per Kistenbrügge gehört die Betreuung Schwangerer zum Alltag. Der Frauenarzt aus Hannover untersucht seine Patientinnen während einer Schwangerschaft regelmäßig. Dafür bekommt er Geld von den Krankenkassen, außerhalb des begrenzten Praxisbudgets.

Ab 2027 soll sich das grundsätzlich ändern. Im Zuge des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes sollen zahlreiche, bislang zusätzlich vergütete Leistungen wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung, kurz MGV, einbezogen werden. Aus diesem begrenzten Budget werden bereits heute viele Leistungen der niedergelassenen Ärzte bezahlt.

Frauenarzt forchtet Probleme bei mehr Patientinnen

Kistenbrügge befürchtet, dass sich die Einkünfte in Zukunft nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf entwickeln. "So wie es zumindest zum jetzigen Zeitpunkt zu lesen ist, werden wir Geldmittel bekommen, die dem Jahr 2025 entsprechen und nicht dem aktuellen Bedarf", erklärt er. "Das heißt, wenn ich zum Beispiel 2025, ich sage mal eine fiktive Zahl, 50 Schwangere betreut habe, dann steht mir 2027 das Geld für 50 Schwangere zur Verfügung."

Seine Sorge: Werden zusätzliche Leistungen nicht mehr vollständig vergütet, könnten Praxen weniger Patientinnen aufnehmen.

Krankenkassen: Kein Geld geht verloren

Der GKV-Spitzenverband widerspricht allerdings dem Eindruck, dass die bisherige Vergütung für die Schwangerschaftsvorsorge gestrichen werde. Das Geld werde vollständig in die MGV überführt. "Durch diese gesetzliche Vorgabe wird 2027 also für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen kein Euro weniger zur Verfügung stehen als bisher", sagt Sprecher Florian Lanz. Auch die Gesamtvergütung werde weiterhin jährlich erhöht. Wie stark sie im kommenden Jahr steigt, ist allerdings noch Gegenstand von Verhandlungen.

Die grundsätzliche Absicht des Gesetzgebers, die Versorgung stärker zu steuern und dabei die Gesamtvergütung zu stärken, hält der GKV-Spitzenverband für nachvollziehbar.

AOK schließt geringere Vergütung nicht aus

Ähnlich argumentiert die AOK Niedersachsen. Auch sie betont, dass das bislang für die betroffenen Leistungen vorgesehene Geld ab 2027 erhalten bleibe. Eine Gefährdung der Versorgung Schwangerer sieht die Krankenkasse derzeit nicht. Ganz ausschließen kann aber auch die AOK finanzielle Auswirkungen bei steigender Nachfrage nicht: Werden künftig mehr gynäkologische Leistungen erbracht, könnten diese gegebenenfalls nur noch anteilig vergütet werden. Mit einer solchen Entwicklung rechnet die AOK jedoch nicht. Sie verweist auf die rückläufige Zahl der Geburten in Niedersachsen.

Die Ärztekammer Niedersachsen argumentiert dagegen. Es sei nicht klar, ob sich die Entwicklung der Patientenzahlen in den Praxen genauso darstellt.

Ärztevertreter bezweifeln, dass das Budget reicht

Johannes Neimann, Frauenarzt und Vorstandsmitglied der Ärztekammer Niedersachsen, hält es zudem für möglich, dass die Suche nach einer Frauenarztpraxis schwieriger wird, sollte die Finanzierung tatsächlich zu Einschränkungen führen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält die Sorgen der Frauenärzte deshalb für berechtigt. Nach ihrer Einschätzung dürfte es schwierig werden, den finanziellen Rahmen der MGV ausreichend zu vergrößern. Sie wirft den Krankenkassen in den laufenden Verhandlungen einen "reinen Sparkurs" vor.

Auch Kinderärzte von Sparplänen betroffen

Auch die Kinderärzte befinden sich derzeit in einer ähnlichen Situation: Ihre Leistungen wurden in der Vergangenheit eigentlich weitgehend endbudgetiert. Mit dem neuen GKV-Spargesetz wird diese Endbudgetierung ab 2027 zwar nicht komplett abgeschafft, laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung aber durch die "Hintertür" begrenzt. So sollen Ausgleichszahlungen abgestaffelt vergütet werden, die über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung hinausgehen.

Ausnahmen weiterhin möglich

Wie die Schwangerschaftsvorsorge ab 2027 tatsächlich vergütet wird, steht noch nicht endgültig fest. Zwar gibt das beschlossene Gesetz den neuen Rahmen vor. Der zuständige Bewertungsausschuss kann aber weiterhin festlegen, dass bestimmte Leistungen außerhalb des begrenzten Budgets bezahlt werden. Voraussetzung dafür sind unter anderem Vorteile für Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit.

Per Kistenbrügge hofft vor allem auf eine Lösung für Schwangere. "Meine wirklich innigste Hoffnung [ist], dass für Schwangere diese Budgetierung nicht kommt", sagt er. Über die konkrete Vergütung verhandeln derzeit die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband. Eine Entscheidung wird bis Ende September erwartet.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Entscheidung über konkrete Vergütung bis Ende September

    Very likely · Within months

Open Questions

  • Wie wird der Bewertungsausschuss über Ausnahmen entscheiden?
  • Wie hoch fällt die Erhöhung der Gesamtvergütung für das kommende Jahr aus?

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This article was originally published by Tagesschau Inland.

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